Catering im Young Refugee Center Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Catering im Young Refugee Center
Rahmenvertrag über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländer*innen im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.
"Young Refugee Center" (YRC)
Marsstraße 19/EG
80335 München
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann.
Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Für die Kalkulation ist von einer Bewohner*innenzahl von bis zu 45 Personen auszugehen. Es muss aber im Bedarfsfall auch eine Belieferung für eine Bewohner*innenzahl darüber hinaus möglich sein. Im fortlaufenden Betrieb wird die*der Auftragnehmer*in die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab.
Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.
Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen.
Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.03.2023. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die*den Auftragnehmer*in kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der*dem Auftragnehmer*in spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die*der Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1807585754c-27a9e671f2fc5413
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1807585754c-27a9e671f2fc5413
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1807585754c-27a9e671f2fc5413
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.