Beschaffung von 24 Dynamische- Fahrgast-Informationsanzeigern (DFI) inkl. Mast
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 24 Dynamische- Fahrgast-Informationsanzeigern (DFI) inkl. Mast
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 24 Dynamische-Fahrgast-Informationsanzeigern inklusive Mast sowie die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Schnittstelle zum bestehenden Hintergrundsystem (Teleste (IQU))
Elangen
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe der folgenden Lieferungen und Leistungen:
1) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 24 Dynamische-Fahrgast-Informationsanzeigern (DFI) inklusive Masten. Davon:
- 4 DFI-Anzeiger mit 10 Zeilen
- 20 DFI-Anzeiger mit 6 Zeilen
- Die Installation erfolgt an 11 Haltestellen im Stadtgebiet Erlangen.
2) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Schnittstelle zum bestehenden DFI-Hintergrundsystem (Teleste (IQU)).
3) Planung und Durchführung aller im Lastenheft beschriebenen Schulungen.
4) Lieferung aller im Lastenheft beschriebenen Dokumentationen.
5) Instandhaltung der gelieferten Anzeiger (Hardware und Software) für die Dauer von 2 Jahren nach Abnahme der o.a. Lieferleistungen mit einseitiger Verlängerungsoption um weitere 3 Jahre.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Lastenheft und dem Leistungsverzeichnis) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird grundsätzlich nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Der Bieter bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.
Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Zum vorläufigen Nachweis, dass die Ausschlussgründe nach der o.a. Verordnung nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung 4076 (4076_Erklärung_Sanktionspaket 5 EU) auszufüllen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Formblätter 2.2.1 und 2.2.2 der Bewerbungsunterlagen ausgefüllt einzureichen. Die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Umsatzzahlen
Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Dynamischen-Fahrgast-Informationsanzeigern) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 1 Mio. EUR p.a. netto.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p. a. für Personen, Sach- und Vermögensschäden. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. Vor der Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter in jedem Fall einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung in geforderter Höhe zu erbringen.
Mindestumsatz 1 Mio. Euro p.a. netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung) Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet:
(a) Mindestens 3 Referenz(en) über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von jeweils mindestens 15 Dynamischen-Fahrgast-Informationsanzeigern.
(b) Mindestens 1 Referenz über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von dyna-mischen Fahrgastinformationsanzeigern zusammen mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Schnittstelle zu einem DFI-Hintergrundsystem von Teleste (ehem. IQU) oder alternativ eines Fremdanbieters für die Anbindung der Anzeiger.
Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter 2.3.1 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Äußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen
Es findet kein Submissionstermin mit Bieterbeteiligung statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit wird klarstellend darauf hingewiesen, dass diese zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung nicht auf den Tag genau angegeben werden kann. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit für die Instandhaltungsleistungen (Laufzeit 24 Monate) der gelieferten Hard- und Software beginnt mit Gesamtabnahme.
2. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
3. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
4. Die Bieter erhalten für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie für die Erstellung und Abgabe ihrer Angebote keine Kostenerstattung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig
Als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]