Kauf- und Lieferleistung einer CNC-Fräsmaschine
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seewiesen
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bi.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf- und Lieferleistung einer CNC-Fräsmaschine
Kauf, Lieferung (Incoterms 2020 DAP oder besser) Einbringung einer CNC-Fräsmaschine inklusive Einweisung in die Bedienung der Maschine: Beschaffung eines kompakten 3 (+2 erweiterbar) -Achsen-Bearbeitungszentrums für die Fertigung von wissenschaftlichen Versuchsaufbauten. Die Aufbauten reichen von einfachen Halterungen, Klemmen, etc. über mehrfach schwenkbare Operationstische bis hin zur Nachbildung von Sinnesorganen von Tieren für wissenschaftliche Arbeiten am MPIBI.
Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz (in Gründung)
Werkstatt - Gebäude 0
Eberhard-Gwinner-Straße 4
82319 Seewiesen
Kauf, Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme einer 3-Achs-CNC-Vertikal-Fräsmaschine inkl. Einweisung, Schulung zur Bedienung der Maschine
Technische Anforderungen Grundmaschine
1. Spindel: Mindestens 25.000 U/min, Leistung mindestens 10 kW und Drehmoment 20 Nm
2. Verfahrwege mindestens in X 500 mm, in Y 350 mm, in Z 500 mm
3. mit automatischem Werkzeugwechsler,bedienerseitig hauptzeitparallel bestückbar
4. Vorschubgeschwindigkeit (interpolierbar) in allen Achsen (mindestens 25.000 mm/min)
5. Steuerung Heidenhain TNC 640 oder besser
6.Positioniergenauigkeit XYZ nach ISO 230-2 oder besser
Zusatzausstattung:
3D-Messtaster zum Einrichten von Werkstücken, kabellose Übertragung an die Maschine; Steuerung vorbereitet für HSC-Zyklen, flüssige Interpolation in allen Achsen bei maximalem Vorschub
Die Lieferung, das Entladen und der funktionsfähige Aufbau am Verwendungsort (EG) der Maschine ist durch den Auftragnehmer zu organisieren.
Aufstellmaße:
Maximale Abmessung der Maschine
2800mm x 2800mm x 3200mm (L x B x H)
Einbringung und Aufstellung durch den Auftragnehmer (Gewährleistung der Funktionalität muss nach dem Aufbau gegeben sein)
Die Maschine ist in die Werkstatt einzubringen und muss ggf. zerlegbar für die Einbrinung an den Verwendungsort sein auf:
Türöffnung 2420 x 2090mm (H x B)
Zusätzlich eine Wartungsvereinbarung nach Ablauf der Gewährleistung mit einer Reaktionszeit von 48 Stunden über zwei Jahre, ggf. verlängerbar bis max. auf vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind gemäß § 121 GWB. Keine Person des Bieters, dessen Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden:
— Eigenerklärung Persönliche Lage des Wirtschafteilnehmer
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb
Wenn...
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens be-einträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnah-men nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von
jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung zur Betriebshaftpflicht;
— Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw. daß er eine solche im Falle der Zu-schlagserteilung bis 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertragssummen ab: 1 Millionen EUR für Sach- und Personenschäden, 2-fachmaximiert auf das Vertragsjahr, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, 2-fach maximiert auf das Vertragsjahr
— Eigenerklärung zum Handelsregistereintrag;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft - Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat;
Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der MPG (einsehbar unter
https://www.mpg.de/de/einkauf/zusaetzliche-vertragsbedingungen) sind
Vertragsbestandteil;
— Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Die unter dem Link
https://www.mpg.de/datenschutzinformation hinterlegte Anlage gibt die
aktuellen Datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 DS-GVO
wieder, die für dieses Verfahren sowie vertraglichen Beziehungen gelten.
Alle Formulare, wie in der Vergabeunterlagen erläutert, sind ausgefüllt und
unterschrieben dem Angebot hinzuzufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der § 102ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Der antrag auf einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gilt die in den Vergabeunterlagen benannte Frist zur Angebotsabgabe. Soweit ein Verstoß gegen Vergabevorchriften im Vergabeverfahren erkannt un nicht unverzügich gegen den Auftraggeber gemäß § 107 Abs. 3 nr. 1 GWB grügt wird, führt dies zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages. Nach der Rechtssprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabrecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen 1 bis 3 Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen, um noch als unerzüglich eingestuft werden zu können.