VGI: Beschaffung eines Vertriebssystems mit Fahrausweisautomaten und Vorverkaufsgeräten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85016
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.invg.de/start_vgi_de
Abschnitt II: Gegenstand
VGI: Beschaffung eines Vertriebssystems mit Fahrausweisautomaten und Vorverkaufsgeräten
Die VGI als Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt ab und bietet einen einheitlichen Tarif in dieser Region an. Mit der INVG betreibt sie seit vielen Jahren ein integriertes Vorverkaufssystem mit stationären Fahrausweisautomaten und personalbedienten Vorverkaufsgeräten in der Region.
Aufgrund des Lebensalters und der stark ansteigenden Ausfallquote der Geräte sowie der Erweiterung im Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt ist eine Neubeschaffung des Vertriebssystems erforderlich. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Standards in der gesamten VGI-Vertriebslandschaft, sowohl in der Stadt Ingolstadt als auch den Verbundlandkreisen. Dies erleichtert die ÖPNV-Nutzung für den Fahrgast und ist auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sinnvoll.
Die VGI als Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt deckt den Bereich der drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt ab und bietet einen einheitlichen Tarif in dieser Region an. Mit der INVG betreibt sie seit vielen Jahren ein integriertes Vorverkaufssystem mit stationären Fahrausweisautomaten und personalbedienten Vorverkaufsgeräten in der Region.
Aufgrund des Lebensalters und der stark ansteigenden Ausfallquote der Geräte sowie der Erweiterung im Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt ist eine Neubeschaffung des Vertriebssystems erforderlich. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Standards in der gesamten VGI-Vertriebslandschaft, sowohl in der Stadt Ingolstadt als auch den Verbundlandkreisen. Dies erleichtert die ÖPNV-Nutzung für den Fahrgast und ist auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sinnvoll.
Darüber hinaus sollen Zugangshemmnisse abgebaut, die Digitalisierung ausgeweitet und der Fahrscheinkauf für die Fahrgäste erleichtert werden, um die Kundenzufriedenheit sowie die Attraktivität und Nutzung des ÖPNV zu erhöhen. Die konkreten Ziele sind:
• Weitere Steigerung des Anteils an bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten, z.B. durch Akzeptanz von verschiedenen kontaktlosen Zahlungsmitteln
• Weitere Verlagerung der Fahrscheinverkäufe von den Fahrzeugen in den Vorverkauf, u. a.
• Verbesserung der Beratung der Fahrgäste
• Einnahmesicherung in Pandemie-Situationen
• Verbesserung der Fahrtzeiten
• Dynamische Fahrgastinformation und Fahrplanauskunft in Echtzeit am Automaten, die dem Fahrgast eine reibungslose Planung und Durchführung der Fahrt ermöglichen, unabhängig von der Reisekette
• Fahrplanbasierter Verkauf am Automaten, damit Komfortverbesserung für die Fahrgäste
• Benutzerfreundliche und intuitive Bedienung
• Barrierefreie Bedienung der Fahrausweisautomaten für Menschen mit Behinderungen, u.a. durch eine optimierte Menüführung und Vorlesefunktion in natürlicher Sprache sowie behindertengerechten Zugang zu den Bedienelementen
• Möglichkeit des stationären Fahrscheinerwerbs in den neu hinzugekommenen Verkehrsgebieten (VGI) und dadurch Entlastung des Fahrerverkaufs in den Bussen
• Verbesserung der Zuverlässigkeit der Geräte und somit auch eine Verbesserung der Einnahmesicherung
Die Beschaffung erfolgt auf Basis eines Rahmenvertrages, der mindestens folgende Bestandteile enthält und eine Nachbestellung weiterer Geräte ermöglicht:
30 Stück stationäre Fahrausweisautomaten
70 Stück personalbediente Vorverkaufsgeräte
Eine mögliche Nachbestellung auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrags umfasst
• bis zu 20 weitere stationäre Fahrausweisautomaten
• bis zu 40 weitere personalbediente Vorverkaufsgeräte
Die detaillierte Beschreibung der Anforderungen an das Vertriebssystem sind in der Leistungsbeschreibung zu finden.
Zur Abgabe eines Angebots werden nur Bewerber aufgefordert, die das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen und unterschrieben einreichen. Sofern sich mehr als fünf Bewerber um die Teilnahme bewerben, wird eine Platzierung vorgenommen auf Grundlage der maximal möglichen 41 Punkte. Es können maximal 26 Punkte im Bereich Referenzen [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 7], 9 Punkte im Bereich Anforderungen an die Projektleitung [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 8] und 6 Punkte im Bereich Nachweis QM-System zum Vergabeverfahren [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 9] erreicht werden.
Nur die fünf bestplatzierten Bewerber erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Sofern weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen wie der Fünftplatzierte, werden auch diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die genaue Bepunktung der Teilnahmeanträge entnehmen Sie der Ziffer D des Formblatt Teilnahmeantrags unter dem folgenden Link (ab S.20): https://datadrive.luther-lawfirm.com/public/download-shares/1vgiIXfE5FqjDmcfkXzVV2b4SreZxo52.
Die optional anzubietenen Zusatzelemente finden Sie im Preisblatt und in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere
Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mil ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 1]
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist in Form einer unbeglaubigten Kopie, die zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht äller als drei Monate ist [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 2]
3. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung [Formblatt Teilnahmeantrag, TNW 10]
1.Nachweis einer Betriebshaftpflicht oder eine Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung (ohne inhaltliche Haftungsbegrenzung) im Auftragsfall mindestens projektbezogen abgeschlossen wird zur Deckung von:
• Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
• Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
Der Nachweis ist durch eine nachgenannte Erklärung oder eine Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 3].
2.Nachweis einer Berufshaftpflicht oder eine Eigenerklärung,dass eine Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mindestens projektbezogen abgeschlossen wird zur Deckung von:
• Vermögenschäden in Höhe von mindestens 2,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
Der Nachweis ist durch eine nachgenannte Erklärung oder eine Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.[Formblatt Teilnahmeantrag TNW 4].
3.Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren .[Formblatt Teilnahmeantrag TNW 5].
4. Bonitätsnachweis über eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, SCHUFA) [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 6, K.O. - Kriterium]. Der beigefügte Nachweis darf bei Ablauf der Eingangsfrist der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate sein. Schreiben von Banken, die sich ausschließlich auf das Geschäftsverhalten beziehen, werden als Nachweis nicht akzeptiert.Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzeln zu erbringen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflicht oder eine Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung (ohne inhaltliche Haftungsbegrenzung) im Auftragsfall mindestens projektbezogen abgeschlossen wird zur Deckung von:
• Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
• Sachschäden in Höhe von mindestens 3,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
Der Nachweis ist durch eine nachgenannte Erklärung oder eine Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 3].
- Nachweis einer Berufshaftpflicht oder eine Eigenerklärung,dass eine Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mindestens projektbezogen abgeschlossen wird zur Deckung von:
• Vermögenschäden in Höhe von mindestens 2,0 Millionen EUR je Schadensereignis.
Der Nachweis ist durch eine nachgenannte Erklärung oder eine Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.[Formblatt Teilnahmeantrag TNW 4].
- Bonitätsnachweis über eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, SCHUFA) [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 6, K.o. Kriterium).
1. Referenzen über Vertriebssysteme mit Fahrausweisautomaten, Vorverkaufsgeräten und Hintergrundsystem [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 7]
Vordruck Referenz 1: Vorlage und Nachweis von 1 Projektreferenz für die Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten für den ÖPNV.
Vordruck Referenz 2: Vorlage und Nachweis von 1 Projektreferenz für die Lieferung und Inbetriebnahme von personalbedienten Vorverkaufssystemen für den ÖPNV.
Vordruck Referenz 3: Vorlage und Nachweis von 1 Projektreferenz für die Lieferung und Inbetriebnahme eines Vertriebshintergrundsystems für den Betrieb von Automaten und/ oder Vorverkaufsgeräte für den ÖPNV.
Ein Projekt, das alle 3 Referenzen beinhaltet, ist erlaubt. In diesem Fall sind ebenfalls alle Referenzvordrucke 1 bis 3 auszufüllen. Jeder Referenzvordruck wird nur einmal gewertet.
Die Leistungserbringung muss in den letzten 5 Jahren (Abnahmedatum) vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt und vollständig abgenommen worden sein. Als Nachweis ist das Abnahmeprotokoll oder eine Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen.
Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit in Art und Größe der Installation den Anforderungen der VGI weitgehend entsprechen.
Der Bewerber muss alle 3 Referenzen vorlegen (in einem Projekt, in zwei oder drei Projekten). Kann der Bewerber eine der Referenzen in den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht vorlegen, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Ist eine Anforderung zwingend zu erfüllen, steht vor der Anforderung ein MUSS. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren [Formbaltt Teilnahmeantrag, TNW 7, die MUSS- Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Dokument, welches unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://datadrive.luther-lawfirm.com/public/download-shares/1vgiIXfE5FqjDmcfkXzVV2b4SreZxo52.
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2. Projektleiter*in mit mindestens drei Jahren Erfahrung Erfahrung in der Projektleitung komplexer Systeme im ÖPNV-Umfeld [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 8]
3. Nachweis QM-System zum Vergabeverfahren [Formblatt Teilnahmeantrag TNW 9]
- Vorlage von drei Referenzen, die die vorgebenen MUSS-Anforderungen erfüllen (K.O. Kriterium).
- Projektleiter mit mindestens drei Jahren Erfahrung Erfahrung in der Projektleitung komplexer Systeme im ÖPNV-Umfeld (K.O. Kriterium)
1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist auf der ersten Stufe ein Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Alle Anforderungen an den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse der deutschen eVergabe richten.
Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der deutschen eVergabe unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeantrage entstehen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."