Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peiting.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18827f
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18827f
Abschnitt II: Gegenstand
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Die Marktgemeinde Peiting beabsichtigt, für die weitere Entwicklung der Gemeinde, die Fortsetzung und Aktualisierung des vorliegenden ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) aus dem Jahr 2014. Mit der Fortsetzung und Aktualisierung sollen die Grundlagen für städtebauliche Maßnahmen entwickelt werden, die die Funktionen des bestehenden Ortskerns stärkt und mit der Formulierung von Handlungsempfehlungen einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lebendigen Ortsmitte leistet.
Geplant ist, die Leistungen der Fortsetzung und Aktualisierung des ISEK zusammen mit Leistungen der Sanierungsberatung (Sanierungsarchitekt*in) an ein leistungsfähiges Büro zu vergeben. Aufgrund des hierdurch entstehenden Honorarvolumens ist eine EU-weite Ausschreibung dieser Dienstleistungen erforderlich. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren (EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) sollen die hierfür erforderlichen Dienstleistungen vergeben werden.
Peiting
Fortsetzung und Aktualisierung ISEK und Sanierungsberatung in der Marktgemeinde Peiting
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbausteine:
1. Bestandsaufnahme
• Auswertung insbesondere vorhandener Struktur- und Planungsdaten für die Gemeinde, wie z. B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Interkommunales Entwicklungskonzept, ggf. Verkehrsuntersuchungen
• Abfrage der Planungsziele der Gemeinden sowie der für die Ortsentwicklung maßgeblicher Akteure
• Überprüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsgebiets
• Ergänzende Erhebungen nach Bedarf
• Sichten und Evaluieren der bisherigen Sanierungsverfahren
• Prüfen der Aktualität der bzgl. der einst festgestellten städtebaulichen Missständen festgelegten Ziele der Sanierung
2. Analyse und Bewertung
• Darstellung der Problemlagen und Entwicklungschancen der Gemeinde
• Zusammenfassung zur Stärken-Schwächen-Analyse
3. Formulierung von Entwicklungszielen
• zur Steuerung der künftigen städtebaulichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung des Ortsbildes
• Formulierung von Handlungsempfehlungen, auch in Skizzenform
4. Ausarbeitung eines Handlungskonzeptes
• Ausarbeitung eines Maßnahmenplanes
• Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung
• Zeitplan
• Kosten- und Finanzierungsübersicht
5. Moderation des Planungsprozesses
• Abstimmung mit dem Gemeinderat
• Beteiligung von Bürgern und weiteren relevanten Akteuren im Planungsprozess
• Abstimmung mit beteiligten Behörden und Fachplanern
6. Dokumentation
• Zusammenfassung des Ergebnisses in einer Broschüre mit Text und Karten; Dokumentation als Datei im Format pdf
• Präsentation des Ergebnisses im Gemeinderat
7. Bauplanungsrechtliche Begleitung der Gemeinde (Besonderes Städtebaurecht)
• Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Umsetzung (von Einleitungsbeschluss bis zur Sanierungssatzung)
• Unterstützung Begründung zur Sanierungssatzung
• Entwicklung von Vorschlägen für die Abgrenzung und Festsetzung des Fördergebiets (z.B. als Sanierungsgebiet, Maßnahmengebiet oder durch Beschluss der Gemeinde), Beratung der Gemeinden zur Wahl des geeigneten Verfahrens
8. Begleitende Sanierungsberatung (Sanierungsarchitekt*in)
• Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Zielen der Sanierung
• Unterstützung der Gemeinden bei der jährlichen Bedarfsanmeldung sowie bei der Formulierung von Anträgen
• Weitere Beratung nach Bedarf
Die Leistungen werden jeweils für ein Jahr beauftragt und werden anschließend jährlich verlängert. Die Gesamtleistungszeit ist auf 10 Jahre begrenzt.
Für die begleitende Sanierungsberatung ist mit einem jährlichen Aufwand von durchschnittlich 40-80 Stunden pro Jahr (!) zu rechnen.
Die Leistungen werden jeweils für ein Jahr beauftragt und werden anschließend jährlich verlängert. Die Gesamtleistungszeit ist auf 10 Jahre begrenzt.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten,
aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5 Punkte);
— < 2 Gesamtmitarbiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 abgeschlossen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine kommunale, städtebauliche Maßnahme (max. 10 Punkte);
— Das Referenzprojekt beinhaltet auch den Bereich Management städtebaulicher Fördermaßnahmen (max. 10 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt wurden Bürgerbeteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit/Moderationsleistungen erbracht (max. 10 Punkte);
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
4a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
4b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
4c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
6. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit zwingend zum Ausschluss führt.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019-2021) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar Leistungen vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de