Generalsanierung der Grundschule und Teilneubau - Planungsleistungen ARCHITEKTUR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Auerbach i. d. Opf
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 91275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.auerbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grundschule und Teilneubau - Planungsleistungen ARCHITEKTUR
Die Stadt Auerbach i.d.OPf. beabsichtigt, die Grundschule in Teilen neu zu errichten bzw. bestehende Bauteile grundlegend zu sanieren.
In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden die Gebäudeteile auf Raumgrößen, Verhältnis Hauptnutzfläche zu Nebennutzflächen geprüft und mit dem derzeit gültigen Raumprogramm verglichen. Auf dieser Basis ergaben sich folgende Maßnahmen:
- Abbruch des „Altbaus“ und Ersatzbau an gleicher Stelle (Baujahr: 1950)
- Sanierung der Pausenhalle (Baujahr: 1989)
- Sanierung des Anbaus (Baujahr: 1972)
- Errichtung einer Containeranlage während der Umbauphase
Die Grundschule soll so geplant werden, dass Sie für den Betrieb einer offenen Ganztagsschule genutzt werden kann und den Anforderungen der Schulbaurichtlinie entspricht. Die Räume für eine offene Ganztagsbetreuung und die zusätzlichen Räume für Schüler mit Inklusionsbedarf sind ebenfalls vorzusehen. Das zu planende Schulgebäude muss sich in den bestehenden Gebäude-/Schulkomplex einfügen. ARCHITEKT
Auerbach in der Oberpfalz
Die Stadt Auerbach i. d. Opf. beabsichtigt, die Grundschule in Teilen neu zu errichten bzw. bestehende Bauteile grundlegend zu sanieren.
In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden die Gebäudeteile auf Raumgrößen, Verhältnis Hauptnutzfläche zu Nebennutzflächen geprüft und mit dem derzeit gültigen Raumprogramm verglichen. Auf dieser Basis ergaben sich folgende Maßnahmen:
- Abbruch des „Altbaus“ und Ersatzbau an gleicher Stelle (Baujahr: 1950)
- Sanierung der Pausenhalle (Baujahr: 1989)
- Sanierung des Anbaus (Baujahr: 1972)
- Errichtung einer Containeranlage während der Umbauphase
Die Grundschule soll so geplant werden, dass sie für den Betrieb einer offenen Ganztagsschule genutzt werden kann und den Anforderungen der Schulbaurichtlinie entspricht. Die Räume für eine offene Ganztagsbetreuung und die zusätzlichen Räume für Schüler mit Inklusionsbedarf sind ebenfalls vorzusehen. Das zu planende Schulgebäude muss sich in den bestehenden Gebäude-/Schulkomplex einfügen. „Baustoff Holz“- seinen technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend- ist gleichberechtigt in die Planungsüberlegungen einzubeziehen“.
Die Grundschule ist als 2-geschossiges Gebäude für 300 Schüler auszulegen, die in 13 Klassenräumen unterrichtet werden.
Die HNF beträgt zurzeit laut beigefügtem Raumprogramm 1.863 m² (siehe Anlage 01), diese Fläche wird im Planungsprozess angepasst, sofern sich hier Änderungen ergeben.
Für die offene Ganztagsbetreuung werden für den Küchen- und Speisebereich zusätzlich 160 m² erforderlich, für die Schülerbetreuung 400 m², dies muss in der Planung berücksichtigt werden.
Bei den in den Anlagen beigefügten Planungsskizzen handelt es sich um ein architektonisches Grobgebäude-/Grobraumkonzept, das als Grundlage für einen Vorentwurf dienen soll. Änderungen in der Raumaufteilung und Anpassungen der Gebäudeabmessungen sind möglich, sofern es das Baugrundstück zulässt und dem Raumprogramm entspricht.
Das Baugrundstück liegt in der Neuhauser Straße, direkt am Großparkplatz „Place de Laneuveville“.
Die Zufahrt zum Grundstück ist nur von der Neuhauser Straße, über die im Lageplan gekennzeichnete Einfahrt möglich. Der bestehende Baumbestand ist zu schützen.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung nach dem Leistungsbild des § 34 ff. HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-9 und u.a. -als Optionen ausgestaltet – zahlreiche Besondere Leistungen, insbesondere:
- Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln
- Überwachung der Mängelbeseitigung in der LPH 9
- Erstellung des Verwendungsnachweises
- Aufstellen von Raumbüchern
- Fortschreiben von Raumbüchern
- Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form.
Weitere Besondere Leistungen können im Rahmen des Verhandlungsverfahrens noch hinzukommen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf die Beauftragung mit weiteren Stufen besteht kein Anspruch, aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN kein Mehrhonorar ableiten.
Die LPH 3 (Entwurfsplanung) ist bis Mitte Quartal 3/2022 fertigzustellen.
Geplanter Baubeginn ist Anfang 2024 und die Inbetriebnahme der Baumaßnahmen ist für Schuljahresbeginn 2026/2027 (d. h. Ende August 2026) geplant.
Die Kostenannahme inklusive Außenanlagen liegt voraussichtlich bei ca. 9 Mio. Euro brutto. (Kostengruppen 200 – 700)
Davon schätzungsweise anrechenbare Kosten für das Architektenhonorar:
Abbruch und Ersatzneubau für den Altbau ca. 4,00 Mio. €
Generalsanierung des Erweiterungsbaus ca. 1,00 Mio. €
Generalsanierung der Pausenhalle ca. 0,33 Mio. €
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden, Stufe 1 Lph. 1 und 2, Stufe 2 Lph. 3 und 4, Stufe 3 Lph. 5, Lph. 6 und 7, Stufe 4 Lph. 8 und 9.
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Grundschule und Teilneubau - Planungsleistungen ARCHITEKTUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html