Auftragsvergabe Ärztliche Vordrucke inkl. der Vordrucke für das Krankenhaus-Entlassmanagement bzw. der KVB-Vordrucke Referenznummer der Bekanntmachung: 22-054
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk.classic.de
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-bayern.de
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvb.de
Bayern
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsvergabe Ärztliche Vordrucke inkl. der Vordrucke für das Krankenhaus-Entlassmanagement bzw. der KVB-Vordrucke
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen).
Bayern Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an d...
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28.000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der vertragszahnärztlichen Versorgung ca. 8.200 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil.
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern sicherzustellen. Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Belieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YR7J0
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Anmerkung: § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberinnen den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auch dann erteilen werden, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB Rechtsschutz zu suchen.