Fräsleistung mit Fräszug von U-Bahnschienen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-220422-004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fräsleistung mit Fräszug von U-Bahnschienen
Fräsleistung mit Fräszug von U-Bahnschienen: 30 Frässchichten mit einem Fräszug + Dokumentation mit RSCM-Messung
U-Bahn Gleisnetz München
Fräsleistung mit Fräszug von U-Bahnschienen: 30 Frässchichten mit einem Fräszug + Dokumentation mit RSCM-Messung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
13. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Konkretisierung von Anforderungen an die Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmen:
Spezielle Anforderungen an Referenzen
Nachweis über ausreichende Erfahrung in der maschinellen Schienenbearbeitung bei Stadt- oder U-Bahnen:
• mindestens 2 Referenzen für Schienenfräsarbeiten in Gleisen und/oder Weichen bei europäischen Stadt- oder U-Bahn Betreibern mit einem jährlichen Gesamtumsatzvolumen oder Einzelprojektvolumen von mehr als 500.000,00 €
• mindestens 1 Referenz für Weichenfräsarbeiten bei einem europäischen Stadt- oder U-Bahn Betreiber mit einem jährlichen Gesamtumsatzvolumen oder Einzelprojektvolumen von mehr als 100.000,00 €
Im Zuge der prozessualen Sicherstellung von Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Sicherheitsaspekten muss der AN über folgende gültige Zertifizierungen verfügen:
• ISO 9001
• ISO 14001
• ISO 45001
• ISO 50001
Spezielle Anforderungen an die Technische Ausrüstung:
Anforderung der Maschinenzulassung der Fräsmaschine für den U-Bahn Betrieb bei den Stadtwerken München GmbH:
• Die Schienenfräsmaschine muss über eine gültige eisenbahnrechtliche Zulassung mit europäischer Betriebsnummer verfügen.
• Zum Zeitpunkt der Fahrzeugabnahme spätestens am 02.03.2023 muss eine unbefristete und uneingeschränkte Inbetriebnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern für das U Bahn Netz bei den Stadtwerken München GmbH vorliegen (Inbetriebnahme gemäß §62 BOStrab). Der Zeit- und Kostenaufwand einer Fahrzeugzulassung bei den Stadtwerken München ist fahrzeugtypabhängig. Der Zeit- und Kostenaufwand ist vor Angebotsabgabe mit dem AG abzustimmen. Die technischen Voraussetzungen für ein §62 BOStrab Verfahren können auf Anfrage bereitgestellt werden.
• Für die eigenständige Baustellenanfahrt während des Fahrbetriebes muss die Schienenfräsmaschine über eine magnetische Fahrsperre des Typs CTS/M 104 (der Firma Siemens Mobility GmbH) für den U-Bahn-Einsatz bei den Stadtwerken München GmbH verfügen. Das System muss bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugabnahme spätestens am 02.03.2023 vollständig integriert und einsatzfähig sein. Alternativ muss bis zum Zeitpunkt der Angebotsfrist die magnetische Fahrsperre des Typs CTS/M 104 projektiert und bestellt sein. Als Nachweis ist die Bestellung den Angebotsunterlagen beizulegen. Die technischen Spezifikationen der magnetischen Fahrsperre können auf Anfrage bereitgestellt werden.
• Für die eigenständige Baustellenanfahrt während des Fahrbetriebes muss die Schienenfräsmaschine über ein elektronisches Rückspiegel- und Front-Überwachungssystem nach SIL1 verfügen. Das System muss bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugabnahme spätestens am 02.03.2023 vollständig integriert sein.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-211022-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).