Rahmenvereinbarung für Liefer-, Inbetriebnahme,- Koordinations- und Integrationsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Liefer-, Inbetriebnahme,- Koordinations- und Integrationsleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmern über Liefer-, Inbetriebnahme-, Koordinations- und Integrationsleistungen auf dem Campus Freimann des BR.
- Aufbau und Inbetriebnahme der Zentralen Infrastruktur
Dieser Leistungsbereich strukturiert sich in:
1. Lieferleistungen
2. Aufbau und Inbetriebnahme unter Berücksichtigung von
Beistellungen des Auftraggebers.
Diese Leistungen werden auf werkvertraglicher Basis durchgeführt.
- Integration der dezentralen Ressourcen
Dieser Leistungsbereich strukturiert sich in:
1. Integrationsleistungen
2. Koordinationsleistungen
Diese Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand als Dienstleistung erbracht.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Der Bayerische Rundfunk errichtet im Rahmen des BR hoch drei-Prozesses auf dem Campus Freimann ein Aktualitätenzentrum und ein Wellenhaus. Durch den künftigen Einsatz eines Media-IP-Netzwerkes ergeben sich für die geplanten Produktionsstätten neue Möglichkeiten für die Bereitstellung der technischen Geräte und Systeme, die in der Produktion bzw. im Sendebetrieb eingesetzt werden (technische Ressourcen).
Diese technischen Ressourcen können stärker als bisher zentralisiert werden: Der Einbau erfolgt zum großen Teil nicht mehr an der jeweiligen Produktionsstätte, sondern im Zentralen Geräteraum. Dadurch können sie über das geplante Media-IP-Netzwerk mehreren Produktionsstätten gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird eine Reduzierung des Hard- bzw. Softwareeinsatzes möglich.
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Unternehmens welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Ausreichend praktische Erfahrung in der Systemintegration und im Multiprojektmanagement in komplexen rundfunkspezifischen Projekten
- Ausreichend qualifizierte Personalressourcen zur Erbringung der Liefer-, Koordinations- und Integrationsleistungen
- hinreichender finanzieller Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des geforderten Leistungsumfanges während der gesamten Projektlaufzeit
- die für die Steuerung und Überwachung aller laufenden Projekte notwendige Erfahrungswerte
Aufgrund der Komplexität und hohen Anforderungen sowie Abhängigkeiten zu weiteren Projekten im Zuge des Großprojektes "BR hoch 3 Technik am Standort Freimann" ist die Zielsetzung, der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 60 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch, sofern der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Verlängerungsoption schriftlich kündigt. Innerhalb der Rahmenvereinbarung erfolgen die Aufträge mittels Einzelabrufe projektbezogen.
Das Höchstabnahmevolumen für diese Rahmenvereinbarung beträgt 3.250 Personentage.
Es besteht eine zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 60 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch, sofern der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Verlängerungsoption schriftlich kündigt.
siehe 0.Teilnahmewettbewerb.pdf Kapitel 4.2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Mindestanforderung:
- Nicht älter als 1 Jahr
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquoten der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist.
Mindestanforderung A3.1
- Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 10 Millionen EUR je Schadensereignis (zumindest zweifach maximiert p.a.).
- Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Mindestanforderung A3.2
Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 10 %.
Mindestanforderung A3.3
- Nachweis mit mindestens "Schwache Bonität", nicht älter als 1 Jahr
- Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bo-nität nicht aus!
A4.1 - Ein vergleichbares vom Bewerber in den vergangenen drei Jahren begonnenes und oder abgeschlossenes Referenzprojekt, bezogen auf Planungs- und Umsetzungsleistungen basierend auf der Technologie SMPTE ST 2110 im Broadcastumfeld.
? Zur Einreichung der Referenzen muss zwingend die Anlage 0.4.2.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen) genutzt werden.
A4.2 - Ein vergleichbares vom Bewerber in den vergangenen drei Jahren begonnenes und oder abgeschlossenes Referenzprojekt, bezogen auf die Steuerung und Koordination komplexer Projekte im Broadcastumfeld.
? Zur Einreichung der Referenzen muss zwingend die Anlage 0.4.2.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen) genutzt werden.
A4.3 - Ein vergleichbares vom Bewerber in den vergangenen drei Jahren begonnenes und oder abgeschlossenes Referenzprojekt, bezogen auf den Aufbau einer zentralen Infrastruktur sowie idealerweise der Anbindung (Integration) dezentraler Hard- und Softwarekomponenten einzelner Produktionsstätten an die zentrale Infrastruktur.
? Zur Einreichung der Referenzen muss zwingend die Anlage 0.4.2.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen) genutzt werden.
A4.4 - Ein vergleichbares vom Bewerber in den vergangenen drei Jahren begonnenes und oder abgeschlossenes Referenzprojekt, bezogen entweder auf den Aufbau einer zentralen Infrastruktur sowie idealerweise der Anbindung (Integration) dezentraler Hard- und Softwarekomponenten einzelner Produktionsstätten an die zentrale Infrastruktur. oder auf den Aufbau einer dezentralen Sendeeinheit als Generalunternehmer.
? Zur Einreichung der Referenzen muss zwingend die Anlage 0.4.2.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen) genutzt werden.
A4.5 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bewerber implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement idealerweise bezogen auf die Liefer-, Inbetriebnahme-, Koordinations- und Integrationsleistungen, welche für den Aufbau und Anbindung einer zentralen Infrastruktur notwendig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Rahmenvereinbarungen sollen gem. §21Abs.6 VgV eine Laufzeit von höchstens vier Jahren nicht überschreiten, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Der Sonderfall liegt hier in der technischen Komplexität der zentralen Infrastruktur, in Verbindung mit der elementaren Koordinations- und Integrationsrolle, die der Auftragnehmer inne haben wird. Hinzu kommt ein nicht abschätzbares Großprojekt bzw. Schwesterprojekte, die sich eventuell auch noch um einige Zeit verzögern können. Der hier zu bestimmende Auftragnehmer baut das spätere Herzstück des neuen Standortes auf (Zentrale Infrastruktur) und gibt gegenüber den dezentralen Ressourcen Vor-gaben und Standards, die diese dann flächendeckend erfüllen müssen, vor. Um im Rahmen des gesamten Aufbaus der Infrastruktur einen Single Point of Contact und einen Hauptverantwortlichen für sämtliche damit zusammenhängende Aspekte über die möglicherweise verzögerte Laufzeit des Projekts zu haben, darf ein Wechsel der Verantwortlichkeiten, der technischen Ausrichtung und weiterer Bereiche in diese kritischen Phase des Großprojekts BR hoch drei Technik nicht erfolgen. Die Folgen eines Wechsels in dieser kritischen Phase wären zeitliche Verzüge, wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber und für sonstige beteiligte Auftragnehmer, vertragsrechtliche komplexe Kombinationen und ein massiv erhöhter Koordinationsaufwand auf Seiten des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.