Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München. Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-032_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Christoph-Probst-Str. 8 80805 München
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierenden-wohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müs-sen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Pla-nungsphasen erfolgt stufenweise.
Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverord-nung, sowie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern, Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Studierende, die Vorgaben der ge-setzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit, des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe und Entwicklung der Handskizze ist erwünscht. Die Besichtigungstermine finden voraussichtlich im .... statt.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen;
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand / pauschal vergütet.
Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer: 90,- EUR(netto)
- Mitarbeiter (mit technischen oder wirtschaftlichen Aufgaben): 75,-EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 60,- EUR (netto)
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Soweit der Auftraggeber sich entscheidet, mehr als die Mindestzahl von drei (3) Bewerbern zur Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen, wird er die nachfolgenden Auswahlkriterien anwenden.
Die Auswahl erfolgt anhand des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar) der Referenzprojekte wie folgt:
Auftragswert (netto)
Vergütung für durchgeführte Objektplanungsleistungen, LPH 1 bis 5 (vereinnahmtes Honorar )
Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR: 6 Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
> (gleich) [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die maximal drei (3) Referenzprojekte bis zu maximal 18 Punkte (3 x 6) erzielt werden.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal drei (3) Referenzprojekte auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Es sind mindestens zwei (2) Referenzprojekte anzugeben mit folgenden Inhalten:
- Bauen im Bestand (Modernisierung und Instandsetzung);
- für Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung;
oder
- für ein Hochhaus.
Eine weitere Mindestanforderung ist, dass davon mindestens ein (1) Referenzprojekt mindestens zwei (2) Kriterien (Bauen im Bestand; Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung; Hochhaus) erfüllt.
Beispiel:
Ein Bieter reicht drei (3) Referenzprojekte ein. Hiervon umfasst ist:
- 1. Referenzprojekt: Neubau eines Hochhauses mit ausschließlich Eigentums-wohnungen;
- 2. Referenzprojekt: Neubau eines Hochhauses als Verwaltungsgebäude;
- 3. Referenzprojekt: Neubau eines Reihenhauses.
Das 1. Referenzprojekt erfüllt das Kriterium "Hochhaus". Das 2. Referenzprojekt erfüllt die beiden Kriterien "Hochhaus" und "Öffentliche Nutzung". Das 3. Referenzprojekt erfüllt keines der Kriterien. In diesem Fall hat der Bieter die Mindestanforderungen von zwei (2) Referenzprojekten (Referenzprojekt Nr. 1 und Nr. 2), die jeweils ein (1) Kriterium abbilden, erfüllt. Zudem hat der Bieter die weitere Mindestanforderung, dass davon mindestens ein (1) Referenzprojekt (Referenzprojekt Nr. 2) mindestens zwei (2) Kriterien ("Hochhaus", "Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung") abbildet, erfüllt. Obwohl der Bieter also keine Referenz im Bereich "Bauen im Bestand" eingereicht hat, erfüllt er trotzdem die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) nicht vor dem 01.01.2017 begonnen worden ist und die Leistungsphase LPH 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR (netto).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Die oben unter "Beschreibung der Verlängerung" enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerber-/Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
HINWEIS: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzten) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Hierbei muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft in ihrem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bewerber-/Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bewerber-/Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR in jedem der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den spezifischen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers, jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) bis maximal drei (3) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen mit Angabe zu den Kriterien (Bauen im Bestand, Hochhaus, Öffentliche Nutzung des Gebäudes);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (mindestens 1.000.000,- EUR (netto) vereinnahmtes Honorar);
- des Erbringungszeitraums (ab 01.01.2017);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers) sowie des Namen des Auftraggebers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Es sind mindestens zwei (2) Referenzprojekte anzugeben mit folgenden Inhalten:
- Bauen im Bestand (Modernisierung und Instandsetzung);
- für Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung;
oder
- für ein Hochhaus.
Eine weitere Mindestanforderung ist, dass davon mindestens ein (1) Referenzprojekt mindestens zwei (2) Kriterien (Bauen im Bestand; Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung; Hochhaus) erfüllt.
Beispiel:
Ein Bieter reicht drei (3) Referenzprojekte ein. Hiervon umfasst ist:
- 1. Referenzprojekt: Neubau eines Hochhauses mit ausschließlich Eigentums-wohnungen;
- 2. Referenzprojekt: Neubau eines Hochhauses als Verwaltungsgebäude;
- 3. Referenzprojekt: Neubau eines Reihenhauses.
Das 1. Referenzprojekt erfüllt das Kriterium "Hochhaus". Das 2. Referenzprojekt erfüllt die beiden Kriterien "Hochhaus" und "Öffentliche Nutzung". Das 3. Referenzprojekt erfüllt keines der Kriterien. In diesem Fall hat der Bieter die Mindestanforderungen von zwei (2) Referenzprojekten (Referenzprojekt Nr. 1 und Nr. 2), die jeweils ein (1) Kriterium abbilden, erfüllt. Zudem hat der Bieter die weitere Mindestanforderung, dass davon mindestens ein (1) Referenzprojekt (Referenzprojekt Nr. 2) mindestens zwei (2) Kriterien ("Hochhaus", "Gebäude mit einer öffentlichen Nutzung") abbildet, erfüllt. Obwohl der Bieter also keine Referenz im Bereich "Bauen im Bestand" eingereicht hat, erfüllt er trotzdem die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) nicht vor dem 01.01.2017 begonnen worden ist und die Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR (netto).
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) und maximal drei (3) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaften zugerechnet.
3. Technische Ausrüstung
Eigenerklärung, aus der die Verfügbarkeit geforderter technischer Ausrüstung (Ausstattung) hervorgeht.
Mindestanforderung ist neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik die Verfügbarkeit von mindestens drei (3) CAD-Arbeitsplätzen zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Summe der CAD-Arbeitsplätze der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestan-forderung.
4. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Technischen Fachkräfte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
3. Technische Ausrüstung
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Technische Ausrüstung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 207 "Technische Ausrüstung" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
4. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
5. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARG5G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.