Beschaffung von Telemetrie Boxen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-220111-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Telemetrie Boxen
Beschaffung von Telemetrie Boxen für SWM Busse bei den Stadtwerken München.
In dem Fachbereich MB-BT kümmern sich auf zwei Betriebshöfen (Betriebshof Ost und Betriebshof Moosach) aktuell jeweils etwa 40 Personen operativ und ca. 10 Personen administrativ um die Versorgung und Verfügbarkeit also den Betrieb der Fahrzeuge. Derzeit betreibt der Fachbereich zwei Betriebshöfe mit insgesamt etwa 400 Bussen und jeweils einer Satellitenabstellfläche mit bis zu 50 Fahrzeugen. Künftig können weitere Satellitenabstellfläche (kleinere Betriebshöfe mit eingeschränkter Infrastruktur) hinzukommen. Die Fahrzeugflotte besteht damit aktuell aus etwa 400 Fahrzeugen mit etwa 60 Anhängern und unterscheidet sich wesentlich in Hersteller, Typ und Antriebsform. Bis 2030 soll die gesamte Flotte elektrifiziert werden und wächst auf ca. 650 Fahrzeuge. Darüber hinaus soll die Infrastruktur um einen dritten Betriebshof erweitert werden, sodass die Satellitenflächen entfallen können.
Zusammengefasst besteht in diesem Zusammenhang das Ziel darin, die gesamte Busflotte optimal zu disponieren, um Elektromobilität leistungsfähig, zuverlässig und wirtschaftlich zu betreiben.
Ziele:
- Leistungsfähiger, zuverlässiger und wirtschaftlicher Betrieb von Elektromobilität
- Durch die Elektromobilität einhergehende, veränderte Anforderungen in die aktuellen Betriebsprozesse integrieren und damit einen intelligenten und effizienten Stadtverkehr ganzheitlich unterstützen
- Durch optimierte Disposition wird der E-Bus bei höherer Verfügbarkeit effizienter eingesetzt
- Kosteneffiziente und optimale Fahrzeugversorgung von Bussen im Betriebshof und damit Verringerung der benötigten Betriebskapazitäten (Personal, Fahrzeuge)
Die Grundlage für die Erreichung der oben angeführten Ziele schafft die Einführung einer Telemetriebox im Fahrzeug, um zu jedem Zeitpunkt Fahrzeugzustände und -entwicklungen zu kennen und zu verfolgen, sodass entsprechende Aktivitäten für den Fachbereich MB-BT, der Betreiber der Fahrzeuge ist, abgeleitet werden können. Die Kernfunktionalitäten der Telemetrie Box sind folgende:
- Anbindung an den FMS inkl. Übertragung der Daten in die IoT Plattform der SWM
- Statusüberwachung der Telemetrie Box über eine SWM Management Plattform (ZABBIX 3.2)
- Integration der Telemetrie Box in die bestehende SWM Infrastruktur im Fahrzeug (Anbindung Bordrechner/ITCS 2.0)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Telemetrie Boxen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-220111-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).