Planungsleistungen für Sanierung und Umbau von vier Mehrfamilienwohnhäusern in Mainleus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainleus
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainleus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Sanierung und Umbau von vier Mehrfamilienwohnhäusern in Mainleus
Der Markt Mainleus ist Eigentümer der vier Mehrfamilienwohnhäuser Pölzer Straße 22, 24, 26 und 28 in 95336 Mainleus, die saniert und teilweise umgebaut werden sollen.
Dies auf Grundlage der als Anlage 2 und 3 beigefügten Planung.
Durch den Projektanten wurde ein Kostenschätzung (Anlage 1) erstellt. Eine detaillierte Kostenberechnung, die Grundlage der Honorierung sein wird, ist in
Bearbeitung.
Der bisherige Planungsstand ist aus den Anlagen ersichtlich. Der Marktgemeinderat hat sich mit Beschluss vom 10.01.2022 für die Umsetzung der Variante 2a entschieden.
Die Variante 2a sieht eine Satteldachausführung der Gauben und des Anbaus (Treppenhaus und Aufzug) vor. Der Einbau des Aufzugs ist vom Keller- bis zum Dachgeschoss vorgesehen, da nur so eine echte Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Alle Wohnungen werden über einen Balkon verfügen. Dafür werden auch die bestehenden Schleppgauben durch große Satteldachgauben ersetzt.
Zuschnitte und Größen der Wohnungen werden den neuen Bedürfnissen und der Nachfrage angepasst, weshalb künftig 26 statt der bisher 30 Wohnungen
verbleiben.
Zudem werden ansprechende Tageslichtbäder mit Dusche oder Badewanne und Dusche sowie Abstellräume in den Wohnungen entstehen.
Die Dachgeschosse werden vollständig zu modernen Wohnungen mit offenen Wohn-Ess-Küchen-Bereich ausgebaut. Zusätzliche Dachflächenfenster sorgen für mehr Tageslicht.
Für die Heizungs- und Warmwasserversorgung ist eine zentrale Pellet-Heizung für alle vier Objekte geplant. Zudem werden die Gebäude mit Mineralfasern gedämmt.
Die Wohnungen werden nach der energetischen Sanierung und Modernisierung den Komfort der barrierefreien, kommunalen Wohnungen mit z. B. Vinyl-Design-Böden, verputzten Innenwänden, Medienversorgung in allen Wohnräumen, usw. erreichen.
Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf ca. 1.197.300,00 €/Haus.
Neben der Förderung durch das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (30 % Zuschuss, 60 % zinsverbilligtes Labo-Darlehen) kommen noch Zuschüsse über das eigene Kommunale Förderprogramm und der Städtebauförderung hinsichtlich der Außenanlagen in Betracht.
Die energetischen Maßnahmen werden von der KfW im Programm 464 bezuschusst. Anvisiert wird hier der Zuschuss für das Effizienzhaus 55. Aufgrund der komplexen Förderkriterien kann eine belastbare Aussage erst nach Vorlage der Kostenberechnung und Feststellung durch den beauftragten Energieeffizienzexperten getroffen werden.
Markt Mainleus
1. Grundleistungen
Sanierung und Teilumbau der vier Mehrfamilienwohnhäuser Pölzer Straße 22, 24, 26 und 28, 95336 Mainleus (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) gem. HOAI 2021 Teil 3 Abschn. 1, §§ 33 ff., Leistungsphasen 4 – 9 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vertrages werden zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des mit diesem Verfahren zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 6-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der optionalen Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
2. Besondere Leistungen (Option)
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, wie sie in Anlage 10.1 HOAI aufgeführt sind vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der besonderen Leistungen, gem. den Vorgaben des mit diesem Verfahren zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 6-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der optionalen Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
1. Bei dem Kriterium EK-4 handelt es sich auch um ein Auswahlkriterium, für welches insgesamt 40 Punkte vergeben werden. Dies gem. folgendem Schlüssel:
Sofern ein Mitglied exakt über die als Mindestkriterium geforderte Berufserfahrung verfügt, erhält es hierfür null Punkte. Für jedes weitere, volle Jahr an Berufserfahrung erhält das jeweilige Mitglied einen Punkt. Maximal können 10 Punkte je Mitglied vergeben werden, verfügt ein Teammitglied also über mehr als 10 Jahre an zusätzlicher Berufserfahrung werden für diese Jahre keine zusätzlichen Punkte vergeben.
2. Bei dem Kriterieum EK-5 handelt es sich auch um ein Auswahlkriterium, für welches insgesamt 80 Punkte vergeben werden. Dies gem. folgendem Schlüssel:
Zur Erfüllung des Ausschlusskriteriums muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, welche folgende Kriterien vollumfänglich erfüllen muss.
Für jede weitere Referenz erhält der Teilnehmer max. 20 Punkte, insgesamt max. 80 Punkte (vier zusätzliche Referenzen). Erfüllt eine zusätzliche Referenz eines der unten an-gegebenen Kriterien (Leistungsumfang, Baukosten, Schwierigkeitsgrad) nicht, werden je nicht erfülltem Kriterium 5 Punkte abgezogen.
Kriterien:
a.Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung, für die mindestens die Leistungsphasen 4 – 9 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
b.Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der Kostenfest-stellung betrugen mehr als 1.000.000,00 €/netto.
c.Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzo-ne III gem. HOAI entspricht.
1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vertrages werden zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des mit diesem Verfahren zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 6-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der optionalen Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
2. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 6-9 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, wie sie in Anlage 10.1 HOAI aufgeführt sind vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der besonderen Leistungen, gem. den Vorgaben des mit diesem Verfahren zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 6-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der optionalen Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Haftpflichtversicherung (EK-2) (Ausschlusskriterium):
Der Bewerber verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. €, für Sachschäden und Ver-mögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. € abschließen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindes-tens zweimal zur Verfügung stehen.
2. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (EK-3) (Ausschluss-kriterium):
Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens
100.000,00 €
erwirtschaftet haben.
1. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Eingesetztes Personal (Ausschluss-/ Auswahlkriterium) (EK-4):
Der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter, das für die Planung zuständige Team-mitglied und der für die Bauüberwachung Zuständige und deren berufliche Befähigung sind zu benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass oben ge-nannte Personen die folgenden Eigenschaften erfüllen:
-Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“
-Bauleiter: Handwerksmeister oder Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“
Die Teammitglieder müssen über die im Folgenden aufgeführte Berufserfahrung verfügen:
a. Projektleiter: 10 Jahre
b. stellv. Projektleiter: 5 Jahre
c. Planer: 5 Jahre
d. Bauleiter: 10 Jahre
2. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenz (EK-5) (Ausschluss-/ Auswahlkriterium):
Zur Erfüllung des Ausschlusskriteriums muss mindestens eine Referenz nachgewiesen wer-den, welche folgende Kriterien vollumfänglich erfüllen muss.
a.Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung, für die mindestens die Leistungsphasen 4 – 9 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
b.Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der Kostenfest-stellung betrugen mehr als 1.000.000,00 €/netto.
c.Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzo-ne III gem. HOAI entspricht.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentli-chung dieser Ausschreibung) fertiggestellt (Abschluss Leistungsphase 8) worden sein, ältere Projekte finden keine Berücksichtigung.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
3. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV personelle Ausstattung des Büros (EK-6) (Ausschlusskriterium):
Der Bewerber verfügt über
-mindestens zwei Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur; inkl. Büroinhaber, Ge-sellschafter, Partner etc.)
-mindestens vier weiteren Mitarbeiter (Ingenieur / Architekt / Bauzeichner / Bau-techniker / Fachkräfte / Auszubildende / etc.).
Erlaubnis zur Berufsausübung (EK-1) (Ausschlusskriterium) § 44 VgV
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die für die Leistung verantwort-liche Person die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigen-erklärung ist von dieser auszufüllen
Hinweis:
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABI.L94 vom 28.03.2014, Seite 65) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
-der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB
(1)Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes zu benennen
(2)Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen