Feuerversicherung der Max-Planck-Gesellschaft ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Feuerversicherung 22.4.2.1.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerversicherung der Max-Planck-Gesellschaft ab 2023
Die MPG hat Bedarf an einer gesamthaften Versicherung gegen das Feuerrisiko für Gebäude und Inventar ihrer Institute und Einrichtungen in Deutschland sowie an der Kompetenz, definierte Risiken im Ausland über gesonderte Verträge gegen das Feuerrisiko absichern zu können. Letzteres begründet sich in der Tatsache, dass unter den Instituten auch Institute sind, die eine Außenstelle im Ausland haben oder selbst sich im Ausland befinden. Versicherungstechnisch wird nach EU und Nicht-EU-Ausland unterschieden. Auch diese Standorte müssen Compliance-gerecht versichert werden.
Bei der gewünschten Leistung handelt es sich um eine Versicherungsleistung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt.
Hierzu unterhält sie derzeit 86 Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, die den folgen-den drei Sektionen zuzuordnen sind:
• Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion
• Biologisch-Medizinische Sektion
• Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion.
Unter den Instituten sind auch Institute, die eine Außenstelle im Ausland haben, oder selbst sich im Ausland befinden. Versicherungstechnisch wird nach EU und Nicht-EU-Ausland unterschieden. Auch diese Standorte müssen Compliance-gerecht versichert werden. Im Versicherungsvertrag einzuschließen ist das MPI für Psycholinguistik in Nijmegen, Niederlande. Dieses ausländische Institut ist das einzige, das über den hier in Rede stehenden Vertrag komplett gegen das Feuerrisiko versichert ist.
Unabhängig hiervon können alle Einrichtungen der MPG wissenschaftliche Außenvorhaben oder Arbeitsgruppen in kleinerem Umfang weltweit zeitlich befristet aufbauen und mit bestimmten Forschungszielen betreiben. Da hier die Einzelerfassung unmöglich und auch nur eine Erhebung zu einem Stichtag wäre, die einem konstanten Wandel unterliegt, bedarf es der im heutigen Vertrag enthaltenen pauschalen Vorsorgedeckung. Sämtliches Eigentum der MPG ist daher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weltweit bis zu einer Höchstentschädigung je Schadensfall von 10 Mio. € mit zu versichern.
Weitere Angaben zur Max-Planck-Gesellschaft und ihren Instituten finden Sie auch im Internet unter www.mpg.de.
Kennzeichnend für die MPG ist ein hoher Grad an Dezentralität. Jede Einrichtung ist für die Bewirtschaftung der ihr zugeteilten Finanzmittel selbst verantwortlich. Die Generalverwaltung ist für die übergreifende Unterstützung bei der Wahrnehmung von administrativen Aufgaben zuständig.
Jedes Institut erstellt für sich einen eigenen Jahresabschluss, aus dem die jeweiligen Vermö-gensdaten hervorgehen. In der Generalverwaltung werden diese Daten zum Gesamtabschluss der MPG im Rahmen des kaufmännischen Rechnungswesens nach HGB-Standard zusammengefasst und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Derzeit besteht für alle Einrichtungen der MPG ein gemeinsamer Feuerversicherungsvertrag, der auf eine (institutsunabhängige) Höchstentschädigungssumme in Höhe von 345 Mio. € je Schadensfall ausgelegt ist. Diese Höchstentschädigungssumme richtet sich dabei nach der Einrichtung mit dem größten Risiko. Insofern dienen die im Absatz zuvor angesprochenen Risikodaten der einzelnen Institute nur als Anhalt zur Einschätzung der einzelnen Risiken, nicht als Basis für die Deckungssumme. Als im Rahmen dieser Feuerversicherung versichert gilt inhaltlich "... sämtliches Eigentum der Max-Planck-Gesellschaft bzw. der sonstigen Versicherungsnehmer, insbesondere Gebäude, An-lagen im Bau, Betriebseinrichtungen (wissenschaftliches Inventar, Einrichtungsinventar, Biblio-theken), Vorräte und Treuhandvermögen...".
In Anbetracht des zu deckenden Risikos ist ausdrücklich die Bildung eines Konsortiums zugelassen. Konsortien haben einen Versicherungsvertreter bzw. Assekuradeur zu bevollmächtigen, der berechtigt ist, den zu schließenden Vertrag im Wording abschließend zu verhandeln, die Voll-ständigkeit des Konsortiums für die Deckung des Gesamtrisikos sicher stellt und als "Single Point of Contact" im Weiteren agieren kann. In Bezug auf ein erforderliches Konsortium zur Deckung des Gesamtrisikos bedeutet dies, dass alle zu beteiligen beabsichtigten Versicherer einschließlich des Versicherungsvertreters/Assekuradeurs benannt werden müssen. Die exakten Anteile müssen zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht feststehen; die Fähigkeit zur Sicherstellung einer gesamthafte Deckung des Risikos (zu 100%) ist dabei zu bestätigen.
§51 Abs. 2 VgV
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage "Nichtvorliegende Ausschlussgründe" Anlage 13
" § 8 VAG" Anlage 7
"§ 61 VAG" Anlage 8
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 13 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unter-nehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Unternehmensdarstellung (EK-02-A), ggfs Handelsregistereintrag (EK-03)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontakt-daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommissi-on vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintra-gungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 13 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese gilt insbesondere in Bezug auf die Bildung eines Konsortiums zur Deckung Risiken vergleichbarer Art und Höhe. Anhand einer ausgewählten geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers ist dies nachzuweisen. Die dargestellte Referenz muss die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er diese Leistung als Makler, Versicherungsvertreter oder Assekuradeur erbracht hat.
Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Referenz in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; falls diese publik gemacht werden dürfen
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert oder -umfang).
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens eine Referenzen einzureichen. Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahren vor der Bekanntmachung (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) für mindestens 3 Jahre Bestand gehabt haben; der Projekt-start/Aufbau der Deckung darf jedoch vor dem genannten Termin liegen. Der Bewerber hat seine Referenz auf max. drei (3) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 13 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Sanktion Russland (EK-05-A)
Am 08.04.2022 ist das 5. Sanktionspaket der Russland Sanktionen in Kraft getreten. Hierin enthalten sind folgende Punkte, die für öffentliche Auftraggeber und dessen Auftragnehmer zu beachten sind:
Damit ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen han-deln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lie-feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Erfüllung § 8 VAG siehe Anlage 7 (EK-06-A)
Erfüllung § 61 VAG siehe Anlage 8 (EK-07-A)
Abschnitt IV: Verfahren
Es wurde im Amtsblatt "S" der Europäischen Union zunächst mit einer Vorinformation, zur Verkürzung der Angebotsfrist bekannt gemacht. Die Versendung zum Amtsblatt der Union erfolgte am 21.01.2022, die Veröffentlichung erfolgte am 26.01.2022 unter dem Aktenzeichen: 2022/S 018-043646.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt
Wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]