Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware JUSTA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000434
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware JUSTA
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware zur Unterstützung der Prozesse im Prüfungswesen der juristischen Staatsprüfungen sowie des juristischen Vorbereitungsdienstes in der Justiz und bei den Regierungen des Freistaats Bayern.
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware zur Unterstützung der Prozesse im Prüfungswesen der juristischen Staatsprüfungen sowie des juristischen Vorbereitungsdienstes in der Justiz und bei den Regierungen des Freistaats Bayern.
Die Vertragslaufzeit kann je Los zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Angabe in PT = Personentage
Mindestabnahme (4 Jahre) 200 PT
Mindestabnahme in der 1. optionalen Verlängerung 50 PT
Mindestabnahme in der 2. optionalen Verlängerung 50 PT
Erwartete Abnahme (4 Jahre) 600 PT
Erwartete Abnahme in der 1. optionalen Verlängerung 150 PT
Erwartete Abnahme in der 2. optionalen Verlängerung 150 PT
Maximale Obergrenze 1.000 PT
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware JUSTA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adesso.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]