Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z41-2021-0014
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 072-191663)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen
Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.04.2022, 12.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genanntenLeistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.****Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen. Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl mit insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Erschwerend kommt hinzu, dass immer zwei Betriebssysteme (LiMux und Windows) bedient werden müssen. Dadurch vervielfacht sich der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen, da für drei verschiedene Leistungsklassen von Multifunktionsgeräten jeweils zwei verschiedene Betriebssysteme betrachtet werden müssen.Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Mehrkosten, ein deutlich größeres datenschutzrechtliches Risiko und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren.Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.
****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 10.05.2022, 18.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genanntenLeistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.****Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen. Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl von insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Neben der oben dargestellten verschiedenartigen und daher hochkomplexen IT-Umgebung werden auch für diverse Anforderungen Speziallösungen (z. B. für Berufsschulen) gefordert.Bei der Aufteilung des Auftragsgegenstandes in Lose würde sich daher der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen (in Bezug auf personenbezogene Daten von Minderjährigen, sowie personenbezogene Gesundheitsdaten von Minderjährigen), aufgrund der für die verschiedenen Teil- und/oder Fachlose verantwortlichen Auftragnehmer vervielfachen.Darüber hinaus würden bei einer Losvergabe unverhältnismäßig hohe Mehrkosten und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren würden, entstehen.Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.