Bamberger Str., Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Kabelnetz); VgV Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Str., Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Kabelnetz); VgV Ingenieurleistungen TGA (AWG, WVA, LTA, Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen)
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §53 ff HOAI - 2021 LPH 1-9, stufenweise Vergabe zunächst LPH 1 bis 2 für die Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen
Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 ff HOAI - 2021
LPH 1-9, stufenweise Vergabe - zunächst LPH 1 bis 2
für die Anlagengruppen
1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2 Wärmeversorgungsanlagen
3 Lufttechnische Anlagen
7 Nutzungsspezifische Anlagen in Form von Feuerlöschanlagen
Beide Nutzungseinheiten sind Teil der „Kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) mit entsprechendem Schutzbedarf.
Planung und Bau unterliegen der KRITIS-Verordnung des Bundes.
Hieraus ergeben sich u. a. an die Planungsbeteiligten besondere Anforderungen in Sinne der IT- und
Informationssicherheit, welche im Rahmen der Auftragsausführung von den Planungsbeteiligten zwingend zu
erfüllen sind.
(-> siehe auch projektspezifische „Verpflichtungserklärung KRITIS“ als Anlage zu den Musterverträgen, in
Verbindung mit https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-
Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html )
Planungsbeginn ist für den November 2022 terminiert. Inbetriebnahme der Nutzungseinheiten, incl.
abgeschlossenem Probebetrieb der ILS von rd. 3 Monaten: April 2028.
Zur Beurteilung der Eignung der einzelnen Bewerber werden auch Referenzobjekte abgefragt.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie
eine Reihe von besonderen Leistungen gemäß beigefügtem Mustervertrag. Es erfolgt eine stufenweise
Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2.
Die Leistungen der Leitstellentechnik (Hard- und Software) wird gesondert ausgeschrieben.
Neben externen Fachbüros sind als weitere Beteiligte diverse Fachabteilungen der Stadt Nürnberg wie u. a.
Arbeitssicherheit, Behindertenvertretungen, Personalvertretung, Kommunales Energiemanagement in den
Planungsprozess einzubinden.
Eignung gem. Unterabschnitt 5 VgV sowie Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem.
§ 46 (3) VgV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichenAnforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der
Fachrichtung, dieder Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
und Richtlinie89/48/EWG gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Ingenieur - Eignung gemäß § 75 VgV (siehe Vergabeunterlagen).
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung,
die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und
Richtlinie89/48/EWG gewährleistet ist.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung,
die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und
Richtlinie89/48/EWG gewährleistet ist.
Planung und Bau der Integrierten Leitstelle unterliegen der BSI-KritisV. Aus
- § 8a BSI-Gesetz, Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
- ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz in Schutzbedarfskategorie „erhöht“
- IT-Sicherheitsrahmenkonzept des STMI Bayern vom 10.04.2017
- DIN EN 50518 Leitstellennorm
ergeben sich zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen für die Planungsleistungen:
Personell:
Die Bereitschaft im Auftragsfall für die MitarbeiterInnen (alle am Projekt beteiligten Personen, oder sonstigen
MitarbeiterInnen des Unternehmens, welche Zugang zu den Planungsunterlagen bekommen können) eine SÜ1
nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG durchführen zu lassen.
Organisatorisch:
- Vorlage eines Informationssicherheitskonzeptes, in dem die strategischen, organisatorischen und technischen
IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Projektanforderungen festgelegt sind und deren Management geregelt
wird (Orientierung an ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz, DIN EN ISO 27001, VdS 10000, CISIS12).
- Die Verpflichtung das Informationssicherheitskonzept nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen
des KRITIS-Projektes zu betreiben und zu pflegen und die Auftraggeberin unverzüglich über Störungen der
Informationssicherheit zu informieren.
- Die Verpflichtung alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Daten nach Abschluss der Maßnahme gemäß
den Vorgaben der Auftraggeberin zu löschen oder zu archivieren.
Technisch:
Die Verpflichtung seine interne IT-Struktur nachweisbar gemäß den Sicherheitsanforderungen des KRITIS-
Projektes zu betreiben. Die technischen Mindestsicherheitsanforderungen sind:
• Gesamtnetz mindestens in folgende drei Zonen physisch separiert: internes Netz, demilitarisierte Zone (DMZ)
und Außenanbindungen (inklusive Internetanbindung sowie Anbindung an andere nicht vertrauenswürdige Netze). Zonenübergänge durch Firewall abgesichert. Kontrolle folgt dem Prinzip der lokalen Kommunikation,
ausschließlich von Firewalls erlaubte Kommunikation wird weitergeleitet (Whitelisting).
• Internetverkehr ausschließlich über eine Firewall-Struktur.
• Netzwerk des Unternehmens protokolliert unerlaubte Zugriffe oder Zugriffsversuche.
• Ausschließlich Endgeräte in einem Netzsegment, die einem ähnlichen Sicherheitsniveau entsprechen.
• Clients, auf denen die Planungsunterlagen bearbeitet werden, sind mit Schadcode-Detektion (Virenscanner)
ausgestattet.
• Automatisches Starten von Anwendungen bei der Nutzung externer Medien wird unterbunden.
• Clients mit sicherer Benutzerauthentifizierung.
• Verschlüsselte Zugriff auf die Planungsunterlagen.
• Büroräume, in denen mit projektbezogenen Unterlagen gearbeitet wird, sind abschließbar. Clean Desk Policy
inklusive Richtlinie für das Schließen und Absperren der Büroräume. Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung
von Planungsunterlagen und sonstigen projektrelevanten Dokumenten.
• Mobile Geräte (Notebooks, IPads etc.), welche mit Projektinformationen die Räumlichkeiten des AN verlassen,
arbeiten vollverschlüsselt.
Sämtliche technischen Maßnahmen müssen nach Stand der Technik ausgeführt sein. Als Referenz dient das IT-
Grundschutzkompendium des BSI.
Für die Bearbeitung von Planungsunterlagen sowie die projektbezogene Kommunikation ist ein Zugriff über
WLAN erst nach Freigabe durch die Stadt Nürnberg erlaubt.
Zusätzliche Hinweise zu den technischen Ausführungsbedingungen und den genauen Wortlaut sind der Sonderanlage a) Verpflichtungserklärung IT- und Informationssicherheit zum Mustervertrag, welche Vertragsbestandteil
wird, zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB im Fall der
Nichtabhilfeeiner Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Bewerber
Auftragserteilung gemäß §134 GWB:
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10Kalendertage. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.