Lieferung von Switches Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-220330-006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Switches
Lieferung von Switches
München
Lieferung von 68 Switches.
Damit die 68 zu erneuernden Switches in die vorhandene Systeminfrastruktur integriert werden können, ist es zwingend notwendig, dass die 60 Switches für den Edge-Bereich das proprietäre EAPS-Protokoll (RFC3619), das EDP-Protokoll und das ELRP-Protokoll unterstützen. Die 8 Switches für den Core-Bereich müssen zwingend das SPB-Protokoll (RFC6329) mit MAC-in-MAC Enkapsulierung sowie das IS-IS Multi-Area Boundary Node unterstützen. Die neuen Switches müssen vollständig in das vorhandene Netzwerk-Management-Tool (XIQ Site Engine) sowie in das vorhandene Netzwerk-Monitoring-Tool (Zabbix) integriert werden können. Die Kommunikation zwischen den Switches und den Hintergrundsystemen muss ausschließlich verschlüsselt (SNMPv3, ssh) erfolgen.
Die Ports der 60 Switches für den Edge-Bereich müssen zur Anbindung der Endgeräte 24 Kupferports (1G) und zur Anbindung an den Distributionsbereich 8x SFP+ (1G/10G) - Ports enthalten. Die 24 Kupferendgeräteports müssen Power-over-Ethernet (PoE) nach dem Standard 802.3af (30W) unterstützen und ein PoE-Budget von mindestens 370W erfüllen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Edge-Bereich eine Switchingleistung von mindestens 208 Gbps besitzen sowie eine Verschlüsselung des Datenverkehrs auf Layer-2, nachdem MACsec-Standard nach IEEE 802.1AE (Schlüssellänge 128/256 Bit), unterstützen. Die Stromversorgung muss über ein integriertes Wechselstromnetzteil erfolgen. Für die weitere Entwicklung des Prozessnetzwerks sollen ausschließlich Switches mit einer Universalplattform (Betriebssystemwechsel zwischen EXOS und VOSS) angeboten werden.
Die Ports der 8 Switches für den Core-Bereich müssen mindestens 48x SFP28 (1/10/25G) - sowie 8x QSFP28 (40/100G) -Ports unterstützen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Core-Bereich eine Switchingleistung von mindestens 4 Tbps sowie einer ausschließlich von vorne erfolgenden Leitungsanbindung verfügen. Die Stromversorgung muss über zwei redundante, Hot-swap-fähige Netzteile (Front-to-Back) erfolgen. Die Switches sollen mindestens 6 Lüftermodule besitzen, die in modularer Bauform ausgeführt sein müssen. Für die weitere Entwicklung des Prozessnetzwerks sollen ausschließlich Switches angeboten werden, die die modernste Netzwerk-Virtualisierungslösung auf Basis des standardisierten Verfahrens – dem Shortest Path Bridging (SPB) gemäß IEEE 802.1Q-2018 und IETF RFC 6329 unter Nutzung von MAC-in-MAC-Enkapsulierung gemäß IEEE 802.1ah (Provider Backbone Bridging) unterstützen. Mit der Netzwerkarchitektur auf Basis von SPBM werden umfangreiche Funktionen für die Virtualisierung von Netzwerken zur Verfügung gestellt und die Voraussetzungen für Automatisierung des Netzbetriebs, insbesondere in Verbindung mit dem in Vorbereitung befindlichen IEEE Standard zu ‚Auto Attach‘ (IEEE 802.1Qcj) geschaffen. Zudem müssen die Switches im Core-Bereich mehrere Layer 3 Virtual Services Networks (VSN) unterstützen. Sollte für dieses Feature eine eigene Lizenz benötigt werden, muss diese ebenfalls im Angebot berücksichtigt werden.
Die benötigen Optiken für die SFP28-Ports (25G) müssen durch den Auftraggeber eigenständig programmierbar sein und in zwei Versionen mit 10km und 25km verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompatibilität müssen beiden Varianten von einem Hersteller (auch Third-Party-Hersteller) bezogen werden können. Des Weiteren müssen die Optiken das Feature Integrated Clock-Data-Recovery (CDR) unterstützen.
Die benötigen Optiken für die QSFP28-Ports (100G) müssen durch den Auftraggeber eigenständig programmierbar sein und in zwei Versionen mit 10km und 20km verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompatibilität müssen beiden Varianten von einem Hersteller (auch Third-Party-Hersteller) bezogen werden können. Des Weiteren müssen die Optiken das Feature Integrated Clock-Data-Recovery (CDR) unterstützen.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
- Vergleichbare Lieferleistungen im Bereich der kritischen Infrastruktur
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-SWE-220330-006 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).