Dienstleistungsvertrag über Kommunikationsdienstleistungen für die Plattform Lernende Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: ACA-2022-050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acatech.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag über Kommunikationsdienstleistungen für die Plattform Lernende Systeme
Umfassende konzeptionelle Kommunikationsberatung und- dienstleistung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Generelle Anforderungen an den Dienstleistungs-Partner
• Umfassende Expertise in der strategischen Kommunikationsberatung von Kunden der öffentlichen Hand (idealerweise: Bundesministerien) inkl. sehr gutem Verständnis für Bedürf-nisse, Anforderungen und Restriktionen hinsichtlich einer ministerialen Kommunikation über alle Organisationsstufen hinweg.
• Umfassende Expertise in der Wissenschafts- und Technikkommunikation
• Umfassende inhaltliche Expertise in Themen aus Innovation und Technologie, idealerweise: Künstliche Intelligenz
• Umfassende und langjährige Kenntnis der relevanten Stakeholder im Bereich Wissenschaft / Forschung / Künstliche Intelligenz sowie der gesellschaftlichen Akteure, die es für eine erfolgreiche Außenwirkung der PLS zu adressieren gilt.
• Nachweisliche Qualifikation (inhaltlich, handwerklich, prozessorientiert) und langjährige Erfahrung der für die Zusammenarbeit mit der PLS vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Deutsch als Muttersprache als Voraussetzung für redaktionelle Tätigkeiten; sehr gute Englischkenntnisse als Voraussetzung für englischsprachige Formate
• Effiziente Bündelung aller geforderten Dienstleistungen bei festen Ansprechpartnern beim Auftragsnehmer (Unteraufträge sind möglich)
• Umsetzung auch kurzfristiger Aufträge; bei Bedarf Ermöglichen eines persönlichen Austauschs
Leistungen:
• Strategische konzeptionelle Kommunikationsberatung
• Corporate Identity
• Website, Social Media und Newsletter
• Publikationen
• Veranstaltungen
• Pressearbeit
Ausschlusskriterien und Mindestbedingungen
Unter den fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträgen werden die Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zugelassen werden, wie folgt ausgewählt:
Zunächst werden die Teilnahmeanträge formal geprüft. Ferner wird geprüft, ob bei den Bewerbern Ausschlusskriterien (siehe Anlage 1) vorliegen und die Bewerber die genannten Bewertungskriterien (siehe Anlage 1) erfüllen. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen, Angaben und Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneten Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren.
Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen einen Teilnahmeantrag mit den in der
Bekanntmachung aufgeführten und geforderten Nachweisen/Erklärungen.
Ihren Teilnahmeantrag laden Sie über die Plattform hoch.
Die bereits vollständig veröffentlichten Vergabeunterlagen der Folgevergabe (zweiter Schritt) dienen an dieser Stelle lediglich zu Ihrer Information.
Sollten Sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten Sie eine separate
Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterteilung in Ausschluss- und Bewertungskriterien gemäß Anlage 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.