Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Münchner Stadtentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0114
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Münchner Stadtentwässerung
Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe und Funktionssocken
Sicherheitshalbschuhe S2 Herren
ca. 600 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S2 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S3 Herren
ca. 1020 Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S3 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S3 Damen
ca. 35 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S3 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitssandalen S1P Herren
ca. 405 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitssandalen S1P Damen
ca. 15 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S2 Herren
ca. 85 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S2 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S3 Herren
ca. 500 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S3 Damen
ca. 40 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitswinterstiefel S3 Herren
ca. 300 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 CI Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitswinterstiefel S3 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 CI Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Funktionssocken
ca. 7900 Paar Funktionssocken
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitshalbschuhe S2 Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitshalbschuhe S2 Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitshalbschuhe S3 Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitshalbschuhe S3 Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitssandalen S1P Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitssandalen S1P Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsstiefel S2 Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsstiefel S2 Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsstiefel S3 Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsstiefel S3 Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitswinterstiefel S3 Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Einsingen)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]302
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitswinterstiefel S3 Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Einsingen)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]302
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Funktionssocken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85717
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.