Straßenbahn Nürnberg - Reprofilierungsarbeiten (Schleifarbeiten) 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Tram Schleifen 2022-2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahn Nürnberg - Reprofilierungsarbeiten (Schleifarbeiten) 2022-2025
Straßenbahn Nürnberg - Reprofilierungsarbeiten (Schleifarbeiten) 2022-2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg schreibt die jährliche Durchführung von Reprofilierungsarbeiten im Gleisnetz der Straßenbahn für die Jahre 2022 bis 2025 aus. Pro Jahr werden zwischen 15 und 20 km Gleis reprofiliert.
Dabei werden sowohl zusammenhängende Bereiche (Linienäste) als auch Hotspots
(z. B. enge Bögen, Haltestellen und Bereiche mit Steigungen, ggf. Weichen) mit weniger als 100 mGl bearbeitet.
Die Gleise sind, je nach örtlicher Geometrie, in einer Spurweite zwischen
1432-1439 mm verlegt.
Es sind Schienen der Bauformen 60Ri1, 41E1 und 49E1 in den Materialklassen R200, R350HT und 290GHT eingebaut. Der im Reprofilierungsbereich kleinste Kurvenradius beträgt 18,0 m. Die Reprofilierungsarbeiten werden in Anlehnung an die DIN EN 13231 durchgeführt und abgenommen.
Die Reprofilierung bezieht sich auf die Schienenbearbeitung unter Verwendung derzeit verfügbarer Techniken wie Schleifen und Fräsen. Bei Bestandsgleisen dient Sie der Beseitigung geometrischer Fehler in der Längsrichtung oder für die Entfernung ermüdeter Schichten des Schienenkopfprofils. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt, beträgt der Mindestmaterialabtrag in Schienenkopfmitte 0,3 mm.
Bei der Bearbeitung von Neuschienen sind die DB-Richtlinien 824.4010 und 824.8310 zu beachten. Demnach dient die Reprofilierung zusätzlich der Beseitigung der randentkohlten Schicht und Beschädigungen der Fahrfläche aus dem Baubetrieb. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt, beträgt der Materialabtrag im Mittel mindestens 0,3 mm. Eindrückungen aus dem Baubetrieb sind um 0,3 mm zu unterschleifen.
Der Auftraggeber schreibt Rahmenvereinbarungen aus.
Jeder geeignete Bieter erhält eine Rahmenvereinbarung.
Unterhalb dieser Rahmenvereinbarungen wird der jährliche Bedarf separat je Jahr im Kreis der geeigneten Bieter ausgeschrieben.
Der Bedarf für das Jahr 2022 wird sofort nach dem Teilnahmewettbewerb
in der 2. Stufe dieses Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben.
Die Leistungsbeschreibung dazu liegt der Ausschreibung bei.
Die Ausschreibungen für die nächsten Jahre2023-2025 folgen anschließend mit genügend Vorlauf innerhalb der Firmen mit Rahmenvereinbarungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als
12 Monate) (Gewichtung 3 %)
3.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt.
(Gewichtung 2 %)
4.) Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio.
Euro (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der
Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
(Gewichtung 6 %)
5.) Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall.
(Gewichtung 2 %)
6.) Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal.
(Gewichtung 2 %)
7.) Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen
auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %)
8.) Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %)
9.) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(Gewichtung 2 %)
10.) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des
Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
11.) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten
Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung
vorliegt (Gewichtung 2 %),
13.) Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit
Ausführung 2017 bis 2021. (Gewichtung zweimal 33 % = 66 %),
Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine
Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen
Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten
Arbeitskräfte.
14.) Beschreibung des geplanten Fahrzeuges unter Einreichung von
aussagekräftigen Unterlagen. Insbesondere soll bei dieser Beschreibung auf
den Punkt 2.1 der Leistungsbeschreibung Schleifen Tram 2022-2025
eingegangen werden (MUSS-Kriterium)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind,
ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt Rahmenvereinbarungen aus. Die einzelnen Jahresscheiben werden dann unter den Firmen mit Rahmenvereinbarungen im Mini-Wettbewerb vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.