Rahmenvereinbarung Corona-Laienschnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00031
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Corona-Laienschnelltests
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Corona-Laienschnelltests
Nord
591.500 Stück Corona-Selbstests für Laien (1 Stück pro Packung)
- beim BfArM zugelassen als Laienschnelltest
- positive Bewertung bei der durch das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführten Prüfung hinsichtlich Sensitivität (bedeutet: der angebotene Test darf zum Zeitpunkt des Angebots sowie zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung nicht auf der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes aufgeführt sein, welche die Tests mit nicht ausreichender Sensitivität ausweist)
- Gesamtsensitivität laut Prüfung Paul-Ehrlich-Institut bei mindestens 80%
- als Einzeltest verpackt (alle Kompenenten als Komplett-Set verpackt)
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bei jedem Einzeltest enthalten
- Verpackung des Einzeltests mit deutscher Aufschrift (Kurzanleitung)
Süd
591.500 Stück Corona-Selbstests für Laien (1 Stück pro Packung)
- beim BfArM zugelassen als Laienschnelltest
- positive Bewertung bei der durch das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführten Prüfung hinsichtlich Sensitivität (bedeutet: der angebotene Test darf zum Zeitpunkt des Angebots sowie zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung nicht auf der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes aufgeführt sein, welche die Tests mit nicht ausreichender Sensitivität ausweist)
- Gesamtsensitivität laut Prüfung Paul-Ehrlich-Institut bei mindestens 80%
- als Einzeltest verpackt (alle Kompenenten als Komplett-Set verpackt)
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bei jedem Einzeltest enthalten
- Verpackung des Einzeltests mit deutscher Aufschrift (Kurzanleitung)
West
591.500 Stück Corona-Selbstests für Laien (1 Stück pro Packung)
- beim BfArM zugelassen als Laienschnelltest
- positive Bewertung bei der durch das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführten Prüfung hinsichtlich Sensitivität (bedeutet: der angebotene Test darf zum Zeitpunkt des Angebots sowie zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung nicht auf der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes aufgeführt sein, welche die Tests mit nicht ausreichender Sensitivität ausweist)
- Gesamtsensitivität laut Prüfung Paul-Ehrlich-Institut bei mindestens 80%
- als Einzeltest verpackt (alle Kompenenten als Komplett-Set verpackt)
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bei jedem Einzeltest enthalten
- Verpackung des Einzeltests mit deutscher Aufschrift (Kurzanleitung)
Ost
591.500 Stück Corona-Selbstests für Laien (1 Stück pro Packung)
- beim BfArM zugelassen als Laienschnelltest
- positive Bewertung bei der durch das Paul-Ehrlich-Institut durchgeführten Prüfung hinsichtlich Sensitivität (bedeutet: der angebotene Test darf zum Zeitpunkt des Angebots sowie zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung nicht auf der Liste des Paul-Ehrlich-Institutes aufgeführt sein, welche die Tests mit nicht ausreichender Sensitivität ausweist)
- Gesamtsensitivität laut Prüfung Paul-Ehrlich-Institut bei mindestens 80%
- als Einzeltest verpackt (alle Kompenenten als Komplett-Set verpackt)
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache bei jedem Einzeltest enthalten
- Verpackung des Einzeltests mit deutscher Aufschrift (Kurzanleitung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorhandensein ausreichender beruflicher Leistungsfähigkeit; nachgewiesen durch Vorlage von geeigneten Referenzen, in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck D.5) in Verbindung mit der Anlage E.2 "Liste der Referenzen".
Benennen Sie mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte.
Die Referenz muss pro angebotenem Los mindestens 300.000 gelieferten Corona-Selbsttests für Laien (beim BfArm zugelassen) entsprechen.
Die BA fordert mindestens zwei Referenzgeber.
Bei Angeboten für mehrere Lose muss die Referenzmenge (Menge an gelieferten Corona-Selbsttests für Laien) entsprechend multipliziert werden.
Dabei kann die geforderte Mindestmenge auf mehrere Referenzgeber aufgeteilt werden.
Beispiel:
Gebot nur für ein Los: Referenzmenge mindestens 300.000 Stück gelieferte Corona-Selbsttests für Laien;
Gebot für zwei Lose: Referenzmenge mindestens 2 x 300.000 Stück gelieferte Corona-Selbsttests für Laien;
Wichtiger Hinweis:
Sollte die Anzahl der nachgewiesenen Referenzmenge nicht dem Produkt der angebotenen Losanzahl multipliziert mit 300.000 Stück entsprechen, kann das Angebot dennoch berücksichtigt werden.
Das Angebot wird dabei grundsätzlich bei der Wertung aller Lose, auf die geboten wurde, berücksichtigt. Soweit die geforderte nachgewiesene Referenzmenge nicht entsprechend für alle bebotenen Lose erreicht wird und der Bieter für mehr Lose, als für die er durch den Nachweis der geforderten Referenzmenge (insoweit) als geeignet angesehen werden kann, jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, entscheidet der Auftraggeber darüber, für welche Lose der Bieter den Zuschlag erhält. Entscheidungskriterium ist dabei der niedrigste Gesamtpreis (Summe der Auftragswerte aller 4 Lose). Bei Preisgleichheit wird der Zuschlagskandidat per Losentscheid auf Losebene ermittelt. Der Losentscheid beginnt mit der niedrigsten Losnummer, auf die der Bieter, der die Referenzmenge nicht für alle bebotenen Lose erreicht hat, ein wertbares Angebot abgegeben hat.
Rechnerisches Beispiel:
Angebot abgegeben für 4 Lose.
Referenzmenge nachgewiesen 700.000 Stück Corona-Schnelltests für Laien
Referenzmenge für 4 Lose nicht erfüllt, jedoch für 2 Lose erfüllt (700.000 : 300.000 = 2,33).
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte "Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand" bezieht sich auf folgende Mindestkriterien:
Leistungsart/-gegenstand:
Lieferung von Corona-Selbsttest für Laien (beim BfArM zugelassen).
Leistungszeitraum/-dauer:
Die vorgenannten Leistungen müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung zur Angebotsaufforderung erbracht worden sein.
- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärungen zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de