Lizensierung der Software Famium Sand Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0012
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizensierung der Software Famium Sand
Der Bayerische Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München
und die ARD-Programmdirektion, Arnulfstraße 42, 80335 München beabsichtigen die Software FAMIUM SAND ab dem 22.04.2022 für einen Zeitraum von 2 Jahren (mit der Option zu weiteren Verlängerungen um jeweils 2 Jahre) zu lizensieren.
Mit der Lizensierung wird auch die Einrichtung (Installation und kundenspezifische Anpassungen) sowie ein technischer Support beauftragt.
Die Software FAMIUM SAND ist eine Lösung zur Analyse von Video-Abrufen. Zu diesem Zweck sammelt die SW statistische Metriken aus Video Playern während des Abspielens. Die Erfassung von diesen Metriken ist ein wichtiges Werkzeug für Provider, da die Performance durch Metriken wie “average throughput”, “buffer level”, “representation switch events” und “initial playout delay” (QoE Metriken) ermittelt werden kann. Dies hilft bei der Untersuchung von Problemen und bietet weitere Erkenntnisse, um Parameter zu optimieren.
Die Datenübertragung basiert auf dem „ISO/IEC-23009-5_2017“-Standard damit der Auftraggeber Systemkomponenten flexibel austauschen kann. Die SW kann die statistischen Metriken, in die vom Kunden bestimmten, individuell wechselbaren Datenbanken speichern.
Mit der SW kann im Eigenbetrieb durch den Auftraggeber jederzeit kurzfristig die Anzahl und die Skalierung der Parameter und statischen Metriken verändert werden. Die Software zeichnet sich insbesondere durch die Möglichkeit zur individuellen Programmierung durch den Auftraggeber aus.
Die Software FAMIUM SAND kann nur von Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und deren Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS verlizenziert werden. Ein Wettbewerb ist nicht gegeben. Die Auftraggeber haben sich aus diesem Grund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
Die Software wird für einen Zeitraum von 2 Jahren lizensiert. Der Lizenzvertrag verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 2 Jahre, wenn nicht eine der Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende schriftlich kündigt.
Am 28.02.2022 hat der Auftraggeber entschieden, mit dem Auftragnehmer einen Softwarelizenzvertrag zu schließen. Dieses Datum ist in dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung in Abschnitt
V.2.1 eingetragen.
Im Anschluss an die Entscheidung wurden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt.
Der Auftrag an Fraunhofer Gesellschaft e.V., München, soll nach dem 21.04.2022 erteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die unter Ziffer I.2.4 beschriebenen Anforderungen können nur durch die Software FAMIUM Sand erfüllt werden. Diese Software wird nur vom Urheber/Auftragnehmer (Fraunhofer-Gesellschaft) verlizenziert. Ein Wettbewerb ist aus diesem Grund nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lizensierung der Software Famium Sand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.