Integrierte Ausschreibung eines On-Demand-Verkehrs im westlichen Landkreis Regensburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/mobilitaet/oepnv-busverkehr/
Abschnitt II: Gegenstand
Integrierte Ausschreibung eines On-Demand-Verkehrs im westlichen Landkreis Regensburg
Integrierte Ausschreibung eines On-Demand-Verkehrs im westlichen Landkreis Regensburg
Das Bediengebiet des nicht fahrplanbasierten Systems im westlichen Landkreis (flexibler On-Demand-Verkehr) soll neben der Stadt Hemau die Marktgemeinden Beratzhausen, Laaber und Nittendorf sowie die Gemeinden Brunn und Deuerling mit insgesamt rund 34 Tsd. Ein-wohnern und einer Fläche von rund 280 km² (Bediengebiet) umfassen.
Die GFN ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch.
Die GFN beabsichtigt im Namen des Landkreises Regensburg (zuständiger Aufgabenträger gem. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG) die Vergabe von Verkehrsleistungen im westlichen Landkreis Regensburg als sogenannten „On-Demand-Verkehr“ im Sinne des § 44 PBefG.
Geschuldet wird die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeiten. Es handelt sich um eine integrierte Ausschreibung. Der Umfang des Ausschreibungsgegenstandes umfasst somit die Software (Fahrgast-App, Fahrer-App, Dispositionssoftware und Analyse-Tool) inkl. Betrieb, Pflege und Wartung, die Fahrzeug- und Fahrpersonalbereitstellung, die Durchführung des Betriebes (inkl. ggf. Betriebshof und Ladeinfrastruktur) und des Vertriebes. Der Auftragnehmer ist für die Durchführung eines effizienten Betriebes unter Berücksichtigung einer höchstmöglichen Fahrzeugauslastung (Fahrgäste / h) und einer hohen Bedienquote (Verfügbarkeit) verantwortlich. Die Steuerung des Betriebes sowie der Fahrzeugeinsatz erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Durch den On-Demand-Verkehr soll im festgelegten Bediengebiet die Feinerschließung erfolgen. Hierdurch soll das reguläre ÖPNV-Angebot ergänzt werden und so den Bürgerinnen und Bürgern abseits der vom Bus- und Zugverkehr bereits gut erschlossenen Haupttrassen teilweise erstmals die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht werden. Das Bediengebiet wird hierfür in geeigneter Weise (maximale Fußwegdistanz sollte 250-300 m für den Fahrgast nicht überschreiten) mit virtuellen Haltepunkten versehen. Der Nutzer wählt sein Fahrtziel innerhalb des Bediengebiets und der Bedienzeiten frei, auch gemeindeübergreifend. Die Buchung paralleler Fahrten zum vorhandenen ÖPNV ist nicht möglich.
Die Betriebsleistung soll möglichst zum 01.09.2022 (spätestens zum 01.10.2022) aufgenommen werden. Der Vertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben. Wobei seitens des Auftraggebers eine einseitige Verlängerungsoption 2x um jeweils ein Jahr besteht, welche jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ausgeübt werden kann. Eine Überführung in einen Dauerbetrieb wird angestrebt.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit einseitig zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Die Verlängerungsoption kann von dem Auftraggeber jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gezogen werden.
Siehe Auftragsunterlagen insbes. Teil A: Verfahrensbrief
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil.
Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.