Bewachungsdienste bei der Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße 51, Gebäude D, 81379 München Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste bei der Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße 51, Gebäude D, 81379 München
Sicherheitsleistungen (Objektschutz, Empfangsdienste, Kontrolldienste, Alarmdienste, Unterstützung der Verwaltung im Brandschutz) für ein Dienst- u. Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr.
Die Regierung von Oberbayern (ROB) unterhält im Dienstgebäude Hofmannstraße 51, Gebäude D in 81379 München unter anderem Büroräume der Mitarbeiter der Flüchtlingsverwaltung. Für diese Liegenschaft werden für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2025 - mit der Option auf Verlängerung - Bewachungsdienstleistungen benötigt. Diese sind unter anderem Objektschutzdienste, Empfangsdienste, Kontrolldienste und Alarmdienst, vgl. unter anderem die Ziffer 7. innerhalb der Leistungsbeschreibung hierzu.
Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich am 31.12.2025, verlängert sich indes automatisch um weitere 6 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes gekündigt wird. Der Vertrag enthält eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr - längstens jedoch bis zum 31.12.2026 und wird damit automatisch beendet.
Vergleiche die Angaben unter der Ziffer II.2.7) zuvor, zudem die Ausführungen betreffend den Personaleinsatz unter anderem innerhalb der Leistungsbeschreibung, Ziffer 13. ("Personaleinsatz").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
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- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer II.).
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung einzureichen.
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
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Nachweis eines Mindestjahresumsatzes gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sparte "Bewachungsdienste") i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) jeweils über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) mit den nachfolgenden Deckungssummen:
Personenschäden i. H. v. 2.000.000,00 €,
Sachschäden i. H. v. 2.000.000,00 €,
Vermögensschäden i. H. v. 250.000,00 €,
Abhandenkommen von bewachter Sachen i. H. v. 250.000,00 €,
je für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern i. H. v. 250.000,00 €,
je für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000,00 €,
für Vermögensschäden inklusive Schäden wegen der Verletzung von Datenschutz i. H. v. 250.000,00 €,
Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress i. H. v. 1.500.000,00 €.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen - Ausnahme: Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft(, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Vgl. zuvor.
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als 4 Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
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Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erbracht worden sein,
- die Referenzen müssen jeweils ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 150.000,00 € (netto) aufweisen,
- die jeweilige Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
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Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemaeße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemaeß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Reichen Sie bitte zudem gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV ein gueltiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitaetsmanagementsystems mit dem Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitaetsmanagementsystem muss von einer unabhaengigen und akkreditierten europaeischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gueltig sein. Gleichwertige Qualitaetsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zudem ist dem jeweiligen Angebot eine von unabhaengiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitaetssicherungssystemen im Bereich Sicherheit beizulegen. Die Qualitaetssicherungssysteme müssen den einschlaegigen Normen genuegen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss wiederum zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gueltig sein.
Vergleiche zuvor.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Schutzerklärung Scientology" und "L 2496 Verpflichtungserklärung"; im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
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Kalkulation Stundenverrechnungssatz
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Die Vordrucke „Kalkulation Stundenverrechnungssatz“ sind vollständig auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen.
Um eine eindeutige Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherstellen zu können, hat der Bieter mit den seit dem 01.01.2021 jeweils durch den Auftraggeber vorgegebenen gültigen Stundenlöhnen sowie mit den zum 01.01.2022 gültigen Sozialversicherungsaufschlägen zu kalkulieren. - Werden die Sozialversicherungsaufschläge nicht in der korrekten Höhe vorgenommen, der Mindestlohn oder die gesetzlichen Feiertage zu gering einkalkuliert, führt dies grundsätzlich zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bitte achten Sie darauf, dass der jeweilige Stundenverrechnungssatz an allen dafür vorgesehenen Stellen Ihres Angebotes (Angebotsformular, Kalkulation Stundenverrechnungssatz) identisch ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ortsbesichtigung
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Eine Ortsbesichtigung ist am 19.04.2022 und am 25.04.2022 jeweils zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung muss eine medizinische Atemschutzmaske oder eine Maske der Schutzklasse FFP2 getragen werden.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der Regierung von Oberbayern zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Südbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.