EC 2022 - Rahmenvereinbarungen mobile Stromversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: EC 30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen mobile Stromversorgung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von temporären mobilen Stromversorgungen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Der oder die Anbieter sollen sämtliche ausgeschriebenen temporären mobilen Stromversorgungen für die European Championships 2022 in München bereitstellen. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Vorhaltung, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Olympiapark
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich des Olympiaparks München. Hauptsächlich in den Bereichen Olympiastadion, Olympiahalle, Parkharfe, Eissporthalle, Olympiaberg und Tollwoodgelände. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die SWM Service GmbH) zur Verfügung stellt.
Innenstadt
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich der Münchner Innenstadt. Hauptsächlich in den Bereichen Königsplatz, Odeonsplatz und Wittelsbacher Platz sowie entlang der Marathonstrecke und Radrennroute in der Münchner Innenstadt. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die SWM GmbH) zur Verfügung stellt.
Umgebung
Aufbau einer temporären Stromversorgung im Bereich des Münchner Stadtgebiets sowie des Umlandes. Hauptsächlich in den Bereichen Messe München, Rudi Sedlmayer Halle, Regattabahn Oberschleißheim, Stadtmitte Landsberg am Lech, Stadtmitte Murnau und Stadtmitte Fürstenfeldbruck. Die Versorgung erfolgt dezentral aus Übergabepunkten, die der Auftraggeber (hier vertreten durch die Bayernwerk AG, die SWM GmbH, die Stadtwerke Fürstenfeldbruck, die Gemeindewerke Murnau sowie die Stadtwerke Landsberg) zur Verfügung stellt.
Generatoren und USV
Aufbau von mobilen Stromgeneratoren und USV-Anlagen. Die Anlagen werden an den Standorten der Lose 1 bis 3 in die dort jeweils errichteten mobilen Versorgungsanlagen eingebunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Olympiapark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgebung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generatoren und USV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“