Dienstleistungen zu Smart-Meter-Gateway-Administration (SMGWA), Messdatenmanagement und weiteren Services
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zu Smart-Meter-Gateway-Administration (SMGWA), Messdatenmanagement und weiteren Services
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Aufgaben eines SMGWA (vgl. § 2 Ziffer 20 und § 25 MsbG) und erbringt weitere Dienstleistungen beim Betrieb von Meter-Data-Management (MDM)-Systemen und von intelligenten Messsystemen (iMSys) einschließlich der Bereitstellung von Applikationen, des Zertifikatsmanagements und der Beratung des Auftraggebers für das Management des Rollouts iMSys (Beschaffung, Einsatz, Administration), soweit konkret vereinbart.
Nürnberg
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Aufgaben eines SMGWA (vgl. § 2 Ziffer 20 und § 25 MsbG) und erbringt weitere Dienstleistungen beim Betrieb von MDM-Systemen und von iMSys einschließlich der Bereitstellung von Applikationen, des Zertifikatsmanagements und der Beratung des Auftraggebers für das Management des Rollouts iMSys (Beschaffung, Einsatz, Administration), soweit konkret vereinbart.
Die Aufgaben als SMGWA erbringt der Auftragnehmer gemäß den rechtlichen Anforderungen als zertifizierter SMGWA in eigener Verantwortung. Weiter konkretisieren die Vertragspartner die vom Auftragnehmer abzubildenden Prozesse für GWA, MDM oder sonstige Unterstützungs- oder Beratungsleistungen beim Einsatz von iMSys in dieser Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen softwareunterstützt mit geeigneten IT-Systemen, um die in diesem Vertrag vereinbarten Prozesse abzubilden. Zur Leistungserbringung erfolgt ein Datenaustausch an von den Vertragspartner gemeinsam vereinbarten Schnittstellen.
Der Auftrag kann um zweimalig um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.
Maximale Vertragslaufzeit 31.12.2030
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber im Verfahren besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen.
Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den unter Punkt III.1.2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und III.1.3 Technische Leistungsfähigkeit genannten Kriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten mit bspw. Firmenstruktur etc.) (Musskriterium),
2. Eintragung in das Berufsregister (Musskriterium),
3. Erklärung nach § 123, 124 und 125 GWB (Musskriterium),
4. Bildung einer Bewerbergemeinschaft (Musskriterium),
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Musskriterium),
6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache (Musskriterium).
7. Bestätigung für Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal (Musskriterium)
8. Anerkennung deutschen Rechts (Musskriterium)
9. Mindestlohn (Musskriterium)
10. Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Musskriterium)
11. Der Anbieter weist die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Informationssicherheit gem. §25 MsbG nach. Hierzu gehören neben dem Nachweis eines ISMS und der hierfür notwendigen Sicherheitskonzeption auch die Nachweise zur Einhaltung der in der TR-03109-6 beschriebenen Anforderungen. (Musskriterium)
12. Der Anbieter bietet die WAN-Kommunikation (LTE) als Managed Service an. Dabei muss mindestens der Provider Telefonica (aufgrund der Bestandssituation) unterstützt werden. (Musskriterium)
13. Der Anbieter bietet die MSB-Visualisierung als Business Process Outsourcing (BPO) an. (Musskriterium)
Bei diesen Kriterien handelt es sich um Musskriterien. Wenn Sie hier keine Unterlagen/Erklärungen abgeben, kann ihr Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Die Eigenerklärung zu o. g. Punkten finden Sie in den Auftragsunterlagen.
1. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Bisnode) (Gewichtung max. 15 %)
2. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Gewichtung max. 5 %),
3. Mitglied in einer Berufsgenossenschaft (Gewichtung max. 5 %)
4. Haftpflichtversicherungsnachweises (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] Euro) (Gewichtung max. 5 %)
Der Bieter erbringt folgende Nachweise (Gewichtung: max. 4 % für Kriterium 5, restliche Kriterien erhalten max. je 6 % ):
1. dass der Bieter bis zum 01.07.2022 mind. drei volle Kalenderjahre die Dienstleistung als Smart Meter Gateway Operator in der Wirk-PKI für mind. einen seiner Kunden erbracht hat. Anzugeben ist dabei der Dienstleistungsumfang und das Datum der Produktivsetzung.
2. von mind. drei Kunden die mit einem SAP IS-U als ERP-System produktiv im Rahmen des Ausschreibungsgegenstands (SMGW-Administration als BPO und MDM als BPO) über das SAP-Modul IM4G-Webservices vollautomatisiert angebunden sind. Als Referenz zählen dabei ausschließlich Kunden, die mehr als 25.000 intelligente Messsysteme im Endausbau ausgebracht haben werden. Der Nachweis ist durch Angabe der Anbindung über IM4G, des Datums der Produktivsetzung und des Umfangs der Dienstleistung und der geplanten Rollout-Menge von mind. drei Kunden zu bestätigen.
3. dass zum Zeitpunkt der Angebotslegung mindestens 5.000 intelligente Messsysteme in der Wirk-PKI administriert werden. Als Nachweis genügt eine durch den Bieter bereitgestellte Liste von Kunden mit der jeweiligen Anzahl von intelligenten Messsystemen, die produktiv ausgerollt wurden, so dass durch die angegebenen Kunden in Summe mindestens 5.000 intelligente Messsysteme erreicht werden
4. dass Smart Meter Gateways der Hersteller PPC und/oder EMH und/oder Theben produktiv administriert werden. Die unterschiedlichen Smart Meter Gateways brauchen dabei nicht bei einem einzelnen Kunden des Bieters administriert zu werden.
5. dass und wie viele Steuereinheiten (SE) bzw. FNN Steuerboxen der Bieter im BPO-Modell für einen oder mehrere Kunden seit mindestens 1 Jahr im Probe-/Pilotbetrieb betreibt.
6. dass und wie viele Submetereinheiten (SME) im BPO-Modell der Bieter für einen oder mehrere Kunden seit mindestens 1 Jahr im Probe-/Pilotbetrieb betreibt.
7. dass der Bieter Dritten (z.B. Messdienstleistern, Vertrieben) bei Bedarf die Dienstleistung aEMT (aktiver externer Marktteilnehmer) anbietet, so dass diese sich nicht zwingend eigenständig als aEMT zertifizieren lassen müssen
8. für wie viele SMGW im Produktivbetrieb bereits einen GWA Bieter-Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde.
9. dass der Auftraggeber anteilig nicht mehr als 40% der zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt beim Bieter unter Vertrag stehenden Menge an intelligenten Messsystemen einbringen wird. Der Nachweis ist durch Angabe der Rollout-Menge einer ausreichenden Anzahl von Kunden zu bestätigen.
10. dass kein einzelner Kunde des Bieters anteilig mehr als 40% der zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt beim Bieter unter Vertrag stehenden Menge an intelligenten Messsystemen einbringt. Der Nachweis ist durch Angabe der Rollout-Mengen der größten Kunden zu bestätigen.
11. dass für die anzubietenden BPO-Dienstleistungen verwendete GWA- und MDM-IT-System entweder direkt beim Bieter entwickelt und betrieben wird, oder die Entwicklung und der Betrieb in einer direkten Leistungsbeziehung vom Bieter zum Systemhersteller beauftragt ist.
12. Darlegung wie der Bieter ein signifikanten Einfluss auf die Entwicklungs-Roadmap seines Software-Dienstleisters sicherstellt. Als Nachweis können Auszüge aus vertragliche Vereinbarungen zwischen Bieter und Software-Dienstleister, die Kundenpositionierung des Bieters beim Software-Dienstleister (mind. anteilig 30% des Gesamtumsatzes des Software-Dienstleisters im Bereich GWA/MDM), wechselseitige Beteiligungen o.ä. erbracht werden. Eine reine Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Bieter und Software-Dienstleister ohne Nachweise erfüllt die Anforderung nicht.
Eine detailliertere Auflistung der einzelnen Punkte finden Sie im Formblatt "Eigenerklärung_TNA_GWA_Ausschreibung".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Etwaige Bieterfragen sind rechtzeitig (fünf Arbeitstage vor dem Abgabetermin) einzureichen.
Konzernverwendungsklausel:
Die N-ERGIE IT GmbH ist berechtigt, die Lieferungen und Leistungen dieses Vertrages in Unternehmen des STWN-Konzerns zu verwenden. Darüber hinaus ist die N-ERGIE IT GmbH berechtigt, Nutzungsrechte (z. B. Lizenzen) oder einzelne Verträge (z. B. Wartungsverträge) mit allen Rechten und Pflichten auf andere Gesellschaften innerhalb des Konzerns zu übertragen. Als Konzernunternehmen gelten alle Mehrheitsbeteiligungen (größer oder gleich 50 %) der N-ERGIE Aktiengesellschaft und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH sowie Unternehmen, bei denen die N-ERGIE die Betriebsführung bzw. den Betrieb des vertragsgegenständlichen Systems übernimmt. Die Unternehmen befinden sich in Deutschland.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.