Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer hyperkonvergenten Infrastruktur sowie die Erbringung zugehöriger Garantie- und Serviceleistungen für das Landratsamt Kitzingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kitzingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer hyperkonvergenten Infrastruktur sowie die Erbringung zugehöriger Garantie- und Serviceleistungen für das Landratsamt Kitzingen
Die bestehende Infrastruktur des Landratsamtes Kitzingen sollen gegen eine neue, zeit-gemäße, auf All-Flash basierende Infrastruktur ausgetauscht werden. Im Zuge dieser Modernisierung sollen zudem die zugrundeliegende Technologie der Infrastruktur über-dacht und die Ausfallsicherheit erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund müssen auch die gestiegene Verfügbarkeit sowohl im Haus (systemkritische Anwendungen) wie auch extern durch Onlinedienste und OZG berücksichtigt werden. Überdies soll es zukünftig möglich sein, Updates und Erweiterungen der Infrastruktur im laufenden Betrieb durchführen zu können.
Die neue Infrastruktur muss den gestiegenen Bedarf an Speicher, Rechenleistung und Sicherheit erfüllen, dabei soll weiterhin die Virtualisierungstechnik VMWare zum Einsatz kommen
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Implementierung einer auf All-Flash basierenden, hyperkonvergenten Infrastruktur.
- Lieferung von Server-Nodes und – sofern notwendig – einem Witness-Server nebst sämtlichem, für die Inbetriebnahme notwendigen Zubehör.
- Vorbereitung und Planung der Projektumsetzung hierzu zählen unter anderem:
- Ein Kick-Off Termin in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erfassung des Ist-Zustandes
- Erstellung von Konfigurationsdokumenten
- Planung von Einbau, Installation und Konfiguration
- Einbau und Inbetriebnahme der Systeme in die beiden Rechenzentren
- Funktionsgerechter Einbau der neuen Komponenten
- Verkabelung der neuen Komponenten
- Anbindung und Integration der neuen Komponenten an die vorhandene Infrastruktur
- Dokumentation der Hardware
- Grundkonfiguration von Storage und Netzwerk
- Aktualisierung der Firmware/Grundkonfiguration Servercluster
- Anlegen von Pools/Volumes/LUNs nach Vorgabe durch den Auftraggeber
- Registrierung der angeschlossenen HOSTs und Berechtigen auf die ein-gerichteten Volumes/LUNs
- Einrichten und Testen der Replikation / Fail-Over-Funktionalität
- Dokumentation der Einrichtungsparameter
- Technische Abnahme in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Netzwerkdienstleistungen wie z.B. Basiskonfigurationen, Einbau, Migration, Ausbau, Provisioning, Systemanbindung etc.
- Aufbau der virtuellen Infrastruktur
- Firmware-Updates
- Installation und Konfiguration vCenter/Hosts
- Koppelung Storage
- Failover-Tests
- Dokumentation
- Abwicklung von Service- und Garantiefällen
Wichtig für den Auftraggeber sind für dieses Vorhaben in erster Linie die technischen Leistungsmerkmale der zu liefernden Hardware sowie die Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantie- und Serviceleistungen.
Es sind ausschließlich Neugeräte mit Herstellergarantie zulässig. Gerätereimporte sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Sofern optionale Zusatzleistungen vereinbart werden (wie z.B. Schulungen), können diese vom Auftraggeber bei Bedarf abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht
Damit der Auftraggeber die erneuerte IT-Infrastruktur optimal nutzen kann, muss der Auftragnehmer dessen Personal zur Administration der IT-Infrastruktur am Standort ausbilden. Die zeitliche Planung und die einzelnen Schulungsinhalte sowie die Schulungsorganisation müssen nach Bezuschlagung mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 04 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden mindestens 100.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „mittlere“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden mindestens 100.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „mittlere“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A4.1 - Ein Referenzprojekt aus dem Bereich „Erneuerung einer Netzwerk-Infrastruktur“ in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 09 - Referenztemplate“.
Das Referenzprojekt wird nach Projektinhalt mit eingesetzten Funktionskomponenten, Projektvolumen, Zusammenarbeit mit dem Hersteller der eingesetzten Netzwerk-Funktionskomponenten sowie Projektlaufzeit überprüft.
A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung des beim Bieter eingesetzten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
A4.3 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Liefer- und Implementierungsleistungen.
A4.1 - Ein Referenzprojekt aus dem Bereich „Erneuerung einer Netzwerk-Infrastruktur“ in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 09 - Referenztemplate“.
Das Referenzprojekt wird nach Projektinhalt mit eingesetzten Funktionskomponenten, Projektvolumen, Zusammenarbeit mit dem Hersteller der eingesetzten Netzwerk-Funktionskomponenten sowie Projektlaufzeit überprüft.
A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung des beim Bieter eingesetzten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
A4.3 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Liefer- und Implementierungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.