Firewall-Cluster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 kbo 0004 KU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewall-Cluster
Beschaffung Firewall-Cluster incl. Tausch l Implementierung und Servicevertrag
Die IT des Bezirk Oberbayern betreibt die IT-Infrastruktur für den Bezirk Oberbayern (BO) und die Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo). Sowohl der Bezirk Oberbayern als auch kbo verfügen über einen eigenen Firewall-Cluster. Am Firewall-Cluster des Rechenzentrums von kbo und am Firewall-Cluster des Bezirks Oberbayern sind alle Außenstandorte der jeweiligen Gesellschaft per Static-VPN-Verbindung angebunden. Somit ist eine dauerhafte Verbindung in das jeweilige Rechenzentrum und der Zugriff auf die notwendigen IT-Systeme hergestellt. Die Migration beinhaltet den Umzug des Regelwerks, die Herstellung der Verbindung zu den Außenstandorten aus den zentralen Firewall-Clustern und die Optimierung des Sicherheitsstandards auf Basis der neugewonnen IT-Sicherheitsfunktionen. Durch den Einsatz von Fortinet-Firewall-Komponenten an den Außenstandorten und den Tausch des zentralen Firewall-Clusters in beiden Rechenzentren soll ein einheitliches Management der Firewall-Komponenten erzielt werden.
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
I. Verkauf und Lieferung von Hardware 4 Stück FortiGate-1800F plus 5-Year 24x7 incl.
Lizenzen (5-Year 24x7 FortiCare und 5-Year 24x7 FortiGuard Enterprise Protection*)
II. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems (Aufstellung, Inbetriebnahme,
Konfiguration, Migration und Optimierung aller damit verbundenen Sicherheitsfeatures)
Pro Cluster werden ca. 5 MT (Manntage) Dienstleistung angesetzt somit in Summe ca.
10 MT Dienstleistung für Inbetriebnahme, Konfiguration, Migration und Optimierung
Die Inbetriebnahme beider FortiGate Firewall-Cluster erfolgt sequentiell. Begonnen
wird mit dem Firewall-Cluster „VRZ-kbo“ und dieser wird für eine Woche in voller
Funktion in Betrieb genommen, bevor dann mit der Migration im RZ-Bezirk
begonnen wird. Dieser zeitliche Abstand dient dazu, um eventuelle Nacharbeiten zu
erledigen und die Erkenntnisse bei der Migration für den Firewall-Cluster im RZBezirk zu nutzen.
III. Dokumentation: eine vollumfängliche Dokumentation zur Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft (Konfiguration, Migrationsleistungen und Inbetriebnahme) ist dem
Auftraggeber nach Abnahme zur Verfügung zu stellen.
IV. Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der
Betriebsbereitschaft)
*die entsprechenden Fortinet Enterprise-Supportverträge sind dem Angebot ebenfalls in
gültiger Version beizufügen und werden Bestandteil des Vertrages
Weitere Leistungsmerkmale:
- Konsolidierung der „gewachsenen“ Multi Vendor Security Umgebung
- Einheitliche Oberfläche für die Firewall und Security Verwaltung
- zentrales Security Monitoring und Reporting über alle Standorte
- Integrierte Security Plattform für Network, Clients, Cloud, IoT und Standortvernetzung
Zu II.2.5 Zuschlagskriterium ist Erfüllung der Ausschlusskriterien gem. Leistungskatalog und Preis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Firewall-Cluster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Produktgebunden werden Produkte von Fortinet ausgeschrieben. Konzernweit werden diese Komponenten eingesetzt. Die Produktgebundenheit gewährleistet, dass die Komponenten der kbo/BO-IT-Infrastruktur reibungslos ineinandergreifen und etwa eine schnelle Fehleranalyse und Beseitigung möglich ist. Sicherheitsrisiken, dass gewisse Policies & Firewall-Regeln nicht ordnungsgemäß verteilt werden können, werden damit ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).