Cambridge University Press (CUP) - elektronische Zeitschriften und Open Access
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpg.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Cambridge University Press (CUP) - elektronische Zeitschriften und Open Access
Erwerb von Publikations- und Nutzungsrechten für Fachliteratur bei CUP in elektronischer Form für die Jahre 2022-2024
Standorte der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Erwerb von Publikations- und Nutzungsrechten für Fachliteratur bei CUP in elektronischer Form für die Jahre 2022-2024
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b i.V.m. lit c VgV kann die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cambridge
NUTS-Code: UKH12 Cambridgeshire CC
Postleitzahl: CB2 8BS
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Unternehmen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) genannten Kontaktstelle zu rügen(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf das Unternehmen einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Hält das Unternehmen die vorherig genannten Fristen nicht ein, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen. Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Unternehmens liegt, Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.