Generalsanierung Gasteig als Investorenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: H30032122
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gasteig als Investorenmodell
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur-, Bildungs- und Tagungszentrum Münchens. Im Gebäudekomplex befinden sich auf ca. 90.000 m2 Fläche unter anderem der Konzertsaal der Münchner Philharmoniker, die Stadtbibliothek und die Volkshochschule. Die Landeshauptstadt München führt die Generalsanierung des Gasteig als Investorenmodell durch. Danach soll der Investor die Immobilie über Erbpacht langfristig halten und im Wesentlichen folgende Leistungen erbringen:
- Planung ab Leistungsphase 3;
- Schlüsselfertige, betriebsbereite Sanierung und Umbau des Gasteig gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung;
- Finanzierung der Planungs- und Baumaßnahme;
- Verpachtung an die Gasteig München GmbH, bei Instandhaltung von Dach und Fach durch den Investor.
Der Bau mit seinen konsequenten Ziegelflächen im Innen- und Außenbereich wurde ab 1976 nach Plänen der Architektengemeinschaft Raue Rollenhagen Lindemann Grossmann erbaut und 1984/85 eröffnet. Nach der über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Generalsanierung an.
Nach einer umfassenden Nutzerbedarfsermittlung aller betroffenen Einrichtungen und Institute erfolgte im Jahr 2018 ein Architekturwettbewerb, aus dem HENN Architekten sowie Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten im Jahr 2019 als Preisträger (1. Rang nach Überarbeitung) hervorgingen. Maßgebliche Idee der Generalsanierung ist ein neues, bauliches Element, das als gläserne Brücke die bestehenden Gebäudeteile verbindet und dem Gasteig eine neue Transparenz gibt.
Im Nachgang zum Architekturwettbewerb 2019 hat das ausgewählte Planer-Team mit der Planung begonnen und die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen. Auf Basis dessen wird eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese funktionale Leistungsbeschreibung und die abgeschlossene Vorplanung sind Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen und Grundlage für das Angebot.
Zusammengefasst sind vom Investor im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
- Planung ab Leistungsphase 3
- Schlüsselfertige, betriebsbereite Sanierung und Umbau des Gasteig gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung
- Finanzierung
- Verpachtung an die Gasteig München GmbH, bei Instandhaltung von Dach und Fach durch den Investor.
Für das Projekt wurden entsprechende Untersuchungen zum Gesamtbudget und zur Gesamtwirtschaftlichkeit (Investorenmodell) erstellt. Das Projekt erfordert einen Wirtschaftlichkeitsnachweis, so dass die Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates sowie der Regierung von Oberbayern steht (Einzelheiten siehe Verfahrensleitfaden, Ziffer 3.3.3).
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt München nach Maßgabe des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2020 beabsichtigt, für die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen einen Betrag von höchstens EUR 450.000.000 netto (KG 200 bis 700) bereitzustellen bzw. im Rahmen des Investorenmodells zu finanzieren. Einzelheiten, insbesondere zu bereits untersuchten Optimierungsoptionen, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, ggf. im Laufe des Verfahrens. Kostenrahmenüberschreitungen führen nicht zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben zur Berechnung des Barwertes bzw. zu monatlichen Entgelten und gesondert auszuweisenden Preisen und Positionen werden im Rahmen der Angebotsphase für die Bieter in Stufe 2 erläutert.
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 5 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 108 Punkte erreichen kann. Die Referenzangaben werden bewertet auf der Grundlage der drei Referenzkategorien "Investor", "Realisierungspartner Generalplanung", und "Realisierungspartner Bau" und den dort genannten Unterkriterien (siehe auch Ziff. III.1.3.). In jedem Bereich fließen jeweils die drei besten, wertbaren Referenzprojekte in die Wertung ein
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bewerbers beim Referenzauftraggeber zu überprüfen.
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Investor
a) Immobilienfinanzierungsvolumen in den letzten 10 Jahren
>100 Mio. EUR 3 Punkte
>50 Mio. <100 Mio. EUR 1 Punkt
b) Zeitraum der Bestandshaltung der finanzierten Immobilie
>10 Jahre 3 Punkte
>5 <10 Jahre 1 Punkt
c) Nutzungsart der finanzierten Immobilie
Kultur-/Bildungsbauten, Konzertsaal/Theater 3 Punkte
Multifunktionsgebäuden (z.B. Retail) 2 Punkte
Finanzierung von sonstigen Hochbauten 1 Punkt
d) Maßnahmenart des Referenzprojekts
Generalsanierung oder erhebliche Erweiterung/Umbau 3 Punkte
Neubau 1 Punkt
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Realisierungspartner Generalplanung
a) Referenzzeitraum
Immobilie in den letzten 5 Jahren fertiggestellt und an den Nutzer übergeben 3 Punkte
Immobilie in den letzten 10 Jahren fertiggestellt und an den Nutzer übergeben 1 Punkt
b) Nutzungsart der Referenzimmobilie
Kultur-/und oder Bildungsbau / Konzertsaal / Theater 3 Punkte
Multifunktionsgebäude vergleichbarer Komplexität 1 Punkt
c) Maßnahmenart des Referenzprojekts
Generalsanierung oder erhebliche Erweiterung 3 Punkte
Neubau 1 Punkt
d) Auftragswert des Referenzprojekts (KG 200-700), netto
>50 Mio. EUR 3 Punkte
<50 Mio. EUR 1 Punkt
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Realisierungspartner Bau
a) Referenzzeitraum
Immobilie in den letzten 5 Jahren fertiggestellt und an den Nutzer übergeben 3 Punkte
Immobilie in den letzten 10 Jahren fertiggestellt und an den Nutzer übergeben 1 Punkt
b) Nutzungsart der Referenzimmobilie
Kultur-/und oder Bildungsbau / Konzertsaal / Theater 3 Punkte
Multifunktionsgebäude vergleichbarer Komplexität 1 Punkt
c) Maßnahmenart des Referenzprojekts
Generalsanierung oder erhebliche Erweiterung 3 Punkte
Neubau 1 Punkt
d) Auftragswert der Referenzleistung (KG 200-700), netto
>50 Mio. EUR 3 Punkte
<50 Mio. EUR 1 Punkt
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Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der beigefügten Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung,
a. dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b. dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
c. dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht]EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
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2. Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation
• Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der
Eignungsleihe Bauleistungen erbringt darüber,
a. dass der Bewerber Mitglied in der Berufsgenossenschaft bzw. Mitglied beim zuständigen
Versicherungsträger ist;
b. dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der
Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
• Soweit Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/anderes Unternehmen der
Eignungsleihe Planungsleistungen erbringt darüber,
dass das Unternehmen/Büro i.S. natürlicher oder juristischer Person eine Qualifikation als
Architekt und/oder (Diplom-) Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder
Bauingenieurwesen oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen (z.B.
staatlich geprüfter Techniker) nachweisen kann.
Die Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Sofern es sich beim
Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen
Berufsangehörigen nachzuweisen (analog § 75 (3) VgV)). Ist der Bewerber eine
Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes
Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine
entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) Nr. 7, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Bereich Investor:
a) Eigenerklärung über den Umsatz und Investitionsvolumen in Immobilienwirtschaft für vergleichbare Leistungen (vergleichbar sind Umsätze aus Aufträgen und Investitionsvolumen in Immobilienwirtschaft des Bewerbers, welche die Realisierung eines Hochbauvorhabens (Neubau- und Sanierungsvorhaben) durch ihn als Investor zum Gegenstand hatten) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) jeweils in EUR netto.
b) Nachweis eines Bestätigungsschreibens einer Europäischen Bank/Finanziers zur grundsätzlichen Finanzierungsbereitschaft für das Projektvolumen.
Hinweis: Um eine Europäische Bank oder Europäischen Finanzier handelt es sich, wenn sich
deren/dessen Sitz in der EU befindet oder einer vergleichbaren bankenrechtlichen Regulierung (Vergleichbarkeit bzgl. Aufsichtsrecht und Basel III-Vorschriften) unterliegt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) Nr. 7, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
- Eigenerklärung, dass der Umsatz des Bewerbers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren je Jahr mindestens durchschnittlich je Jahr 100 Mio. EUR (netto) beträgt.
- Eigenerklärung, dass das Investitionsvolumen des Bewerbers in Immobilienwirtschaft in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt größer gleich 50 Mio. EUR (netto) ist.
Vorlage von jeweils drei, mindestens zwei Referenzprojekten vergleichbarer Leistungen aus den Referenzkategorien "Investor" (drei Referenzprojekte im Immobilienbereich), "Realisierungspartner Generalplanung" (drei Referenzprojekte für Leistungsbereich Planung), und "Realisierungspartner Bau" (drei Referenzprojekte für Leistungsbereich Bau), die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
a) Referenzprojekte im Immobilienbereich
- Immobilienfinanzierungsvolumen pro Referenz in den letzten 10 Jahren
- Zeitraum der Bestandshaltung der finanzierten Immobilie
- Nutzungsart der finanzierten Immobilie
- Maßnahmenart des Referenzprojekts
b) Referenzprojekte für Leistungsbereich Planung
- Referenzprojekt in den letzten 10 Jahren an Nutzer übergeben
- Nutzungsart der Referenzimmobilie
- Maßnahmenart des Referenzprojekts
- Auftragswert der Referenzleistung (KG 200-700), Euro netto
c) Referenzprojekte für Leistungsbereich Bau
- Referenzzeitraum: Projekt in den letzten 10 Jahren fertiggestellt und an den Nutzer übergeben
- Nutzungsart der Referenzimmobilie
- Maßnahmenart des Referenzprojekts
- Auftragswert der Referenzleistung (KG 200-700), netto
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Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung (siehe zu den Bewertungsmaßstäben Ziffer II.2.9); auf die Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb, Anlage 2 der Vergabeunterlagen wird verwiesen).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 4 verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) Nr. 7, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zu b) Referenzprojekte für den Leistungsbereich Planung:
aa) Planung von Leistungen der Leistungsphase 3-5 nach HOAI als Generalplaner in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils für mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen
bb) Summe der Investitionsvolumen KGR 300 – 700 größer gleich 50 Mio. € netto; die Summe darf sich aus bis zu 2 Referenzprojekten zusammen ergeben
cc) Ein Referenzprojekt im Kultur- oder Bildungsbau mit multifunktionalen Anforderungen
dd) Erbringung der Leistungsbereiche (1) Objektplanung, (2) TGA Planung für mind. 5 der 8 Anlagengruppen, (3) Tragwerksplanung und (4) Freianlagenplanung. Jedes Kriterium (1) bis (4) muss durch mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.
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Zu c) Referenzprojekte für den Leistungsbereich Bau:
aa) Realisierung (Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer) von TU-/GU-Projekten in den letzten 10 Geschäftsjahren, jeweils für mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen; Totalunternehmerprojekte sind solche, bei denen der Unternehmer sämtliche Planungs- und Bauleistungen übernimmt. Generalunternehmerprojekte sind solche, bei denen der Unternehmer sämtliche Bauleistungen und ggf. auch schon die Ausführungsplanung übernimmt
bb) Summe Investitionsvolumen KG 300 bis 700 von GU-/TU Projekten größer gleich 50 Mio. Euro netto; die Summe darf sich aus bis zu 2 Referenzprojekten zusammen ergeben
cc) Ein TU-/GU- Projekt im Kultur- oder Bildungsbau mit multifunktionalen Anforderungen.
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Liegt für eine oder mehrere Referenzkategorie(/n) keine wertbare Referenz vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages mangels Eignung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder aber als Nachunternehmer erbringen.
1. Übernahme von Planerverträgen
Zur Sicherstellung des hohen architektonischen wie funktionalen Planungsniveaus müssen die Verfasser des RPW-Wettbewerbsentwurfs und die darauf basierenden Vorplanung sowie die Landschaftsarchitekten und das ebenfalls bereits im Projekt tätige Akustikplanungsbüro vom Investor verpflichtend in die weitere Realisierung eingebunden werden, indem diese Verträge vom Investor zu übernehmen sind.
2. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft einschließlich Benennung des Stellvertreters und Aufteilung der Leistungsbereiche eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Teilnahmeantragsformular und weiteren ggf. vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 3.1 und 3.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
3. Für die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften wird insbes. auf Ziff. 3.2.3 des Verfahrensleitfadens verwiesen.
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge ein Teilnahmeantragsformular erstellt. Dieses ist zu verwenden.
5. Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
6. a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes Mitglied u. die unter Ziff. III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, die dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft u. diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
7. Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziff II.2.9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.