Nutzfahrzeuge für die European Championships Munich 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EC 38
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzfahrzeuge für die European Championships Munich 2022
Die Olympiapark München GmbH als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Ausschreibung drei (3) Verträge über die Überlassung von (Nutz-) Fahrzeugen auf Zeit für die Großveranstaltung „European Championships Munich 2022“.
Die Leistung wird in drei (3) Fachlosen ausgeschrieben:
Los 1: Vans
(Fahrzeuge mit Sitzplätzen für 8 Personen außer dem Fahrersitz [keine Aufklappsitze], Kofferraum mind. 5,8 m3)
Los 2: Logistikfahrzeuge
(Transporter und LKW in unterschiedlichsten Ausführungen)
Los 3: Golfcarts
(Elektro-Golfcarts für Personentransport und Logistik in den Ausführungen 4-Sitzer, 6-Sitzer, 8-Sitzer, x-Sitze mit Rollstuhltransport und 2- Sitzer mit Ladefläche)
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere in dem Dokument „OMG_Nutzfahrzeuge_EC_Leistungsbeschreibung“.
Vans
Miete von Vans (Fahrzeuge mit Sitzplätzen für 8 Personen außer dem Fahrersitz [keine Aufklappsitze], Kofferraum mind. 5,8 m3)
Siehe Vergabeunterlagen.
Logistikfahrzeuge
Miete von Logistikfahrzeugen (Transporter und LKW in unterschiedlichsten Ausführungen)
Siehe Vergabeunterlagen.
Golfcarts
Miete von Golfcarts (Elektro-Golfcarts für Personentransport und Logistik in den Ausführungen 4-Sitzer, 6-Sitzer, 8-Sitzer, x-Sitze mit Rollstuhltransport und 2- Sitzer mit Ladefläche)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)"
A.2 Fahrzeugverfügbarkeit unmittelbar vor und während der EC 2022
Der Bieter kann sicherstellen, dass insbesondere auch unmittelbar vor und während der European Championships 2022 – insbesondere im August 2022 – ausreichend Fahrzeuge gemäß dem für sein Angebot einschlägigen Los zur Verfügung stehen, um die Leistungen entsprechend den Anforderungen der Vertragsunterlagen i. S. v. § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV zu erbringen.
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A.3 Referenzprojekte – Bereitstellung „Fahrzeuge“ in früheren Events
Die Anforderung gilt für alle drei (3) Lose.
Darstellung von einem (1) erfolgreichen Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren, das mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar ist (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn der Auftragnehmer gleichzeitig mindestens 15 Fahrzeuge bei einem früheren Auftraggeber innerhalb des Projekts zur Verfügung gestellt hat.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
Bewerbungsbedingungen – offenes Verfahren Seite 21 von 24
„Nutzfahrzeuge für die European Championships Munich 2022“
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Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden.
• Auftragswert
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Für den Nachweis ist die Vorlage „OMG_Nutzfahrzeuge_EC_Eigenerklärung_zu_Referenzen“ je Referenz zu verwenden.
Hinweis: Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
Ein (1) erfolgreiches Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren, das mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.