Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 kbo 0003 KU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für den gesamten kbo-Konzern
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für den gesamten kbo-Konzern l Umsetzung des TV-Fahrradleasing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrradleasing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, den wirtschaftlichsten Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, nach Abschluss der Wertung und Versand der Informationsschreiben nach §134 GWB zu einer Präsentation der Online-Plattform und der Abläufe einzuladen.
Die Präsentation findet ausschließlich online statt und wird nicht zur Wertung herangezogen, sie dient lediglich der vertiefenden Information.
Wir bitten Sie daher, einen mögliche Präsentationstermin im Zeitraum zwischen 25.03.-31.03.2022 einzuplanen. Herzlichen Dank.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).