Beschaffung Whiteboard mit interaktivem Beamer Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2022-27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Whiteboard mit interaktivem Beamer
Der Landkreis Landsberg plant den Ausbau von Whiteboards mit interaktivem Beamer an verschiedenen landkreiseigenen Schulen. Für jedes benötigte System gibt es ein eigenes Leistungsverzeichnis.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Landsberg plant den Ausbau von Whiteboards mit interaktivem Beamer an verschiedenen landkreiseigenen Schulen. Für jedes benötigte System gibt es ein eigenes Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Legen Sie eine Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen entsprechenden Nachweis dem Angebot bei.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit 1,5 Mio für Personenschäden und 1,5 Mio für Sach- und Vermögensschäden.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.