Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI-Grundschutz (BSI-Standards 200-2 und 200-3) für verschiedene Anwendungen in der bayerischen Justiz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000131
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Sicherheitskonzepten nach BSI-Grundschutz (BSI-Standards 200-2 und 200-3) für verschiedene Anwendungen in der bayerischen Justiz
Der Auftraggeber benötigt Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für Anwendungen der bayerischen Justiz unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach BSI-Standard 200-2 und der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3.
Die Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Authentizität der genutzten Informationstechnologien und Infrastrukturen ist unverzichtbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer störungsfreien und von äußerer Einflussnahme freien Justiz. Zu deren Sicherstellung ruft der Auftraggeber beim Auftragnehmer die der Erstellung von verschiedenen Sicherheitskonzepte ab. Mit Zuschlag wird die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für das Justizverwaltungsportal nach IT-Grundschutz des BSI unter Anwendung der Grundschutz-Methodik nach BSI-Standard 200-2 und der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 in der jeweils geltenden, aktuellen Fassung beauftragt. Das Sicherheitskonzept ist nach der Vorgehensweise „Standard-Absicherung“ der IT-Grundschutz-Methodik des BSI-Standards 200-2 zu erstellen.
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6] die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.7] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5] die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv. Sollte auch das Kriterium [K4.5] gleich sein, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber soll berechtigt sein, pro Vertragsjahr 20 Beratertage optional abrufen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in Bezug auf Beratung in IT-Sicherheitsthemen und / oder Erstellung von Sicherheitskonzepten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 12 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz in Bezug auf Beratung in IT-Sicherheitsthemen und / oder Erstellung von Sicherheitskonzepten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist je Geschäftsjahr.
K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K4.1: [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in Bezug auf Beratung in IT-Sicherheitsthemen und / oder Erstellung von Sicherheitskonzepten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 12 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K4.5: [B] | 200 Punkte | Beschreiben Sie, wie Sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in IT-Sicherheitsthemen immer auf dem aktuellsten Stand sind bzw. sich auf dem neusten Stand halten.
K4.6: [B] | 500 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren Projektreferenzen, bei denen Sicherheitskonzepte nach BSI-Standard erstellt wurden.
Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor 2019), die unter dem aktuellen BSI-Standard 200-2 sowie 200-3 erstellt wurden.
Benützen Sie hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte.docx".
K4.7: [B] | 300 Punkte | Bitte stellen Sie dar, welche und wieviele fachbezogenen Zertifikate von Ihren Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen erlangt wurden.
K4.8: [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich der Beratung in IT-Sicherheitsthemen und / oder Erstellung von Sicherheitskonzepten tätig waren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.