V_048_750549_03_Installation von Elektroanlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
V_048_750549_03_Installation von Elektroanlagen
Die zu sanierenden Gebäudeteile 5 und 7 sind Teile eines zusammenhängenden Gebäudes in der Maria Reiche Str. 3-7.
Das 5 geschossige Bestandsgebäude (UG-3.OG) wurde zu Beginn der 80er Jahre als Stahlbeton-Skelettbau im Hubdeckenverfahren hegestellt. Im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen ist die Gebäudehauptverteilung (GHV) Geb. 7 mit 6 Feldner neu zu bauen und zu installieren und die GHV Geb. 5 ist anzupassen. Da sich beide Gebäude in Nutzung befinden können die Umschlussarbeiten, von der alten auf die neue GHV, nur an Wochenenden durchgeführt werden. Umbau- und Demontagearbeiten können, nach erfolgten Sicherungsmaßnahmen, auch Montags bis Freitags durchgeführt werden, wenn keine Gefährdung vorliegt. GHV Geb. 5 Die Bestands-GHV (BJ 2011) wird wieder verwendet. Die alten Schaltanlagen (BJ 1983) sind zu demontieren und zu entsorgen, ebenfalls ist der Doppelboden zu entsorgen. GHV Geb. 7 Das Geb. 7 wird z.Z. über eine alte GHV (BJ 1983) versorgt. Eine neue GHV ist zu errichten und die Versorgung ist von der alten Schaltanlage auf die neue Schaltanlage zu wechseln. Dazu sind Kabel im Raum zu verlängern. Die alten Schaltanlagen (BJ 1983) sind zu demontieren und zu entsorgen, ebenfalls ist der Doppelboden zu entsorgen. Die Rauminstallation in beiden Räumen ist anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Mulda
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die zu sanierenden Gebäudeteile 5 und 7 sind Teile eines zusammenhängenden Gebäudes in der Maria Reiche Str. 3-7.
Das 5 geschossige Bestandsgebäude (UG-3.OG) wurde zu Beginn der 80er Jahre als Stahlbeton-Skelettbau im Hubdeckenverfahren hegestellt. Im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen ist die Gebäudehauptverteilung (GHV) Geb. 7 mit 6 Feldner neu zu bauen und zu installieren und die GHV Geb. 5 ist anzupassen. Da sich beide Gebäude in Nutzung befinden können die Umschlussarbeiten, von der alten auf die neue GHV, nur an Wochenenden durchgeführt werden. Umbau- und Demontagearbeiten können, nach erfolgten Sicherungsmaßnahmen, auch Montags bis Freitags durchgeführt werden, wenn keine Gefährdung vorliegt. GHV Geb. 5 Die Bestands-GHV (BJ 2011) wird wieder verwendet. Die alten Schaltanlagen (BJ 1983) sind zu demontieren und zu entsorgen, ebenfalls ist der Doppelboden zu entsorgen. GHV Geb. 7 Das Geb. 7 wird z.Z. über eine alte GHV (BJ 1983) versorgt. Eine neue GHV ist zu errichten und die Versorgung ist von der alten Schaltanlage auf die neue Schaltanlage zu wechseln. Dazu sind Kabel im Raum zu verlängern. Die alten Schaltanlagen (BJ 1983) sind zu demontieren und zu entsorgen, ebenfalls ist der Doppelboden zu entsorgen. Die Rauminstallation in beiden Räumen ist anzupassen.
Ort: Mulda
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Rückbau und Umsetzung Unterverteilungen sowie Umbau Podest
die im Nachtrag enthaltenen notwendigen Leistungen waren z.Zeitpunkt der Ausschreibung/ der Vergabe des Auftrages nicht bekannt