Dispositionssoftware Handwerkerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: A_2021-10a
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dispositionssoftware Handwerkerleistungen
Beschaffung einer Dispositionssoftware für den Bereich Handwerker und einer integrierten mobilen Anbindung - Field Service Management Software -
München
Beschaffung einer Dispositionssoftware für den Bereich Handwerker und einer integrierten mobilen Anbindung - Field Service Management Software -
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beschaffung dient der Umsetzung eines künftigen Dispositions- und Handwerkerkonzepts. Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums in München wird die Nachfrage nach Wohnraum und damit der Bedarf an qualifizierten Handwerkern, die in den Ausbau- und Technikgewerken benötigt werden, sehr hoch bleiben bzw. weiter ansteigen. Diese Situation wirkt sich insofern gravierend auf den AG aus, als dass sich Reparaturen, insbesondere bei Beauftragung von externen Unternehmen, deutlich verzögern. Aufgrund dessen hat der AG entschieden, diese Arbeiten mit Eigenpersonal zu erbringen und hat ein zukunftsfähiges Handwerkerkonzept erarbeitet, das eine erhebliche Personalsteigerung nach sich ziehen wird, insbesondere in den Gewerken Heizung, Sanitär, Elektrotechnik, Schreiner und Maler. Der Aufbau zusätzlicher personeller Ressourcen ist aber nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig Ineffizienzen in der prozessualen Erfassung und Abwicklung von Aufträgen (end-to-end) behoben werden.
Dies macht die Beschaffung eines Systems erforderlich, das sich durch die folgenden Besonderheiten auszeichnet:
1. Künstliche Intelligenz zur Optimierung von Planzeiten zu Reparaturaufträgen, auch in selbsttätig erkannter Abhängigkeit von Technischen Plätzen in wählbarer Granularität
2. Analyse der tatsächlichen Einsatzzeiten bezogen auf die einzelne Immobilie (Altbau vs. Neubau)
3. Ausfallsteuerung bei Krankheitsfällen und intelligente Priorisierung von Aufträgen bei der Vergabe von Ersatzterminen
4. SAP-zertifizierte Schnittstelle zu SAP-PM und KC / SAP-Partner (mind. Silver)
5. Optionale Anbindung von MieterInnen und Sub-Dienstleistern
6. Künstliche Intelligenz zur tageszeitspezifischen Routenoptimierung mit Historienberücksichtigung
7. Optionale Anbindung von Kalendern externer Reparatur-Dienstleister
Nach einer intensiven Markterkundung hat sich gezeigt, dass diese Besonderheiten vollständig nur vom ausgewählten Produkt und mit Einschränkungen allenfalls noch von einem Alternativprodukt erfüllt werden können. Der Anbieter des Alternativprodukts ist Vorreiter bei Dispositionsaufgaben der Logistikbranche und kann nach dem Ergebnis der Markterkundungen und der mehrfachen Workshops mit dem Anbieter die vorgenannten Merkmale nicht in Gänze erfüllen. Insbesondere erlaubt die auf Logistikunternehmen zugeschnittene Software des Alternativanbieters keine auf einzelne Liegenschaften/Immobilien bezogene Auswertung der Arbeitseinsätze. Es kommt daher nur die Beschaffung des ausgewählten Produkts in Frage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dispositionssoftware für Handwerkerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit der Beauftragung kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber - wie hier - eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.