024 WKI Braunschweig, Neubau ZeluBa – A Objektplanung Gebäude. Referenznummer der Bekanntmachung: V_024_755885_A_OP
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
024 WKI Braunschweig, Neubau ZeluBa – A Objektplanung Gebäude.
Objektplanung Gebäude
Braunschweig
Das „Zentrum für leichte und umweltgerechte Bauten“ ist eine gemeinsame Initiative des Fraunhofer-Institutsfür Holzforschung (Wilhelm-Klauditz-Institut, WKI), der Technischen Universität (TU) Braunschweig sowie des Instituts für Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig (iBMB) in Braunschweig. Ziel des Zentrumsist die Entwicklung von Materialien und Technologien, die eine hybride Bauweise, also die Kombinationkonventioneller und regenerativer Baustoffe für mehrgeschossige Bauten ermöglichen.
Der Neubau soll mit 1 760 m2 NF 1-6 Platz für 39 Mitarbeiter bieten.
NF 1 Wohnen und Arbeiten: 20 m2; NF 2 Büroarbeit: 430 m2; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit,Experimente: 1 144 m2; NF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen: 114 m2; NF 5 Bildung, Unterricht und Kultur: 40m2; NF 6 Heilen und Pflegen: 12 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
11 Monate Verlängerung von Grundleistungen LP 8 Objektüberwachung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
11 Monate Verlängerung von Grundleistungen LP 8 Objektüberwachung
Im Rahmen der Erdarbeiten sind verschiedene unvorhersehbare Störungen aufgetreten: größereFundamentreste einer früheren Forschungsanlage, welche ausgebaut und entsorgt werden mussten,Torfschicht unter beiden Baukörpern, welche zur Vermeidung von Setzungen ausgebaut und entsorgtwerden musste, Störungen im Rahmen der Kampfmittelsondierung durch Bauschutt im Boden. Durch dievorbeschriebenen Störungen im Baugrund kam es zu Bauzeitverzögerungen und -verschiebungen derFolgegewerke und den damit verbundenen Mehrkosten. Dies ging so weit, dass die für den Herbst 2019geplante Errichtung des Holzbaus zur Vermeidung von Schäden ins folgende Frühjahr verschobenwerden musste. Aufgrund dessen hat sich die Bauzeit von geplant 21 auf 33 bzw. 36 Monate verlängert.Eine Kontrolle und Steuerung der Baustelle durch die Objektüberwachung ist zwingend notwendig.