Vorhaltebauwerk Verlängerung der U5, München, Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-220309-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaltebauwerk Verlängerung der U5, München, Objekt- und Tragwerksplanung
Objekt- und Tragwerksplanung für Vorhaltebauwerk Verlängerung der U5
Vorhaltebauwerk Verlängerung der U5, München
Vorhaltebauwerk: Objekt- und Tragwerksplanung eines ca. 150 m langen Abschnittes eines Vorhaltebauwerks für die spätere Errichtung eines U-Bahn-Tunnels. Planung von Bohrpfahlwänden, Stahlbetonarbeiten und Erdarbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Vertragsschluss der Landkreis München mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Auftraggebers in den Planervertrag eintreten und Vertragspartner des Auftragnehmers werden kann. Der Planervertrag bleibt ansonsten unverändert gültig.
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen - Gew: 100%
Es können maximal 5 geeignete Referenzen näher beschrieben werden. Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums mit folgender Wichtung berücksichtigt.
Referenz 1 - Wich.: 20%; Referenz 2 - Wich.: 20%; Referenz 3 - Wich.: 20%;
Referenz 4 - Wich.: 20%; Referenz 5 - Wich.: 20%
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden je Bewerber die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen herangezogen. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Sofern die Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, werden diese wie folgt bewertet:
Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Jede Referenz wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt sich daher aus der Anzahl der Referenzen sowie der jeweiligen Punktebewertung.
Inhaltlich werden dabei folgende Aspekte bewertet:
- Komplexität der Leistung, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung möglichst
vieler Planer, möglichst unterschiedliche Gewerke, sowie das Volumen des Bauprojekts
- Erbrachte Leistungsphasen
Dabei wird die Referenz nach folgendem Punkteschema bewertet:
5 Punkte: Die Referenz ist in allen Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen vollständig vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nahezu vollständig vergleichbar
3 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen vergleichbar.
2 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen mit deutlichen Einschränkungen vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nur in geringem Umfang vergleichbar.
0 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten nicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
Planungsstufe I: Lph 1 bis 2 (OPL) und Lph 1 bis 2 (TWPL);
und optional:
Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (OPL) und Lph 3 bis 4 (TWPL);
Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (OPL) und Lph 5 bis 7 (TWPL) ;
Planungsstufe IV: Lph 8 bis 9 (OPL) und Lph 8 (TWPL)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt; Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Mit Ausnahme der Referenzen sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der Referenzen muss jedes Mitglied seine Eignung nur für denjenigen Bereich nachweisen, welcher der angegebenen Aufgabenteilung entspricht.
(4) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht benannt werden.
(5) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können; Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden: 3.000.000,00 €
Für sonstige Schäden: 3.000.000,00 €
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
Um die eingereichten Referenzen vom Grundsatz her beurteilen zu können, müssen daraus mindestens folgende allgemeine Informationen mit hervorgehen:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Kurzdarstellung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme (Ort, Umfang und Inhalt der Planungsaufgabe, Umfang und Inhalt der Baumaßnahme),
- zur Anwendung gekommene Bauverfahren, ggf. Besonderheiten,
- Darstellung der Komplexität der Leistung, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung möglichst vieler Planer, möglichst unterschiedlicher Gewerke, sowie das Volumen des Bauprojekts
- Erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI / ggf. Besondere Leistungen,
- Leistungszeitraum
Zu (2) Kriterium Referenzen: Referenzen wir nur berücksichtigt wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Eine Referenz ist mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar; der Fertigstellungszeitpunkt (= Inbetriebnahme) einer Referenz liegt entweder im aktuellen Jahr vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge oder in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens eine Referenz über eigenerbrachte Leistungen der Tragwerksplanung bei Verfahren des Spezialtiefbaus, wie z.B. Bohrpfahlwände, Schlitzwände und vergleichbare Leistungen
2. Mindestens eine Referenz über eigenerbrachte Leistungen der Tragwerksplanung von konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen
3. mindestens eine Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen in Projekten in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, wie Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz in Deutschland.
Die Referenzleistungen müssen jeweils in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) worden sein.
Die Mindestanforderungen für die Leistungen der Tragwerksplanung und der Objektplanung können durch getrennte Referenzen nachgewiesen werden.
Mehr als insgesamt 5 Referenzen sind jedoch nicht erwünscht. Bei Einreichung von mehr als 5 Referenzen hat der Bewerber diese zu priorisieren.
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).