Rahmenvertrag zu verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im SPNV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zu verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im SPNV
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vergabe und Abwicklung von Verträgen über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und damit zusammenhängender Leistungen. Die Beauftragung der Beratungsleistungen bezieht sich auf verkehrswirtschaftliche und tariflich-vertriebliche Leistungen.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von verkehrswirtschaftlichen und tariflich-vertrieblichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsprojekten sowie späteren Umsetzung von Verkehrsverträgen über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.
Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum - ggfs. verlängerten - Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre, somit maximal bis 18.10.2026.
Falls mehr als fünf Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) erfüllen, werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen anhand der in ihrem jeweiligen Teilnahmeantrag vorgelegten Referenzen die weitest gehende Erfahrung mit den Leistungen anzunehmen ist, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind. Dabei werden nicht nur die Anzahl der vorgelegten Referenzen, sondern auch die Vergleichbarkeit der erbrachten Referenzleistungen mit den hier zu vergebenden Leistungen (siehe Kapitel 6.2 der Aufgabenbeschreibung) berücksichtigt.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Lan-des, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist der vorstehend genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen
a) Umsatz Bewerber haben für die Leistungen die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 500.000,- € ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
b) Versicherung:
Bewerber für die Leistungen haben folgende Eignungskriterien zu erfüllen:
Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für den einzelnen Versicherungsfall; sollte noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage eines Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird.
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Beratungsleistungen zu erbringen.
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn sie eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
- Ein Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde bei der Erstellung der Vergabeunterlagen im Rahmen eines Vergabeverfahrens über
SPNV-Leistungen beraten;
- Ein Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde bei der Prüfung der Angebotskalkulation eines Bieters im Rahmen eines Vergabeverfahrens über SPNV-Leistungen beraten;
- Ein Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde bei der Beantwortung von Rückfragen und/oder Rügen von Bietern im Rahmen eines Vergabeverfahrens über SPNV-Leistungen beraten;
- Für einen Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, z.B. in Bezug auf verschiedene Fahrzeugkonzepte;
- Für einen Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde im Vorfeld eines Vergabeverfahrens über SPNV-Leistungen eine Erwartungswertberechnung erstellt.
- Ein Aufgabenträger für SPNV-Leistungen wurde in tariflich-vertrieblichen Themen im Rahmen eines Vergabeverfahrens oder Verkehrsvertrags über SPNV-Leistungen beraten;
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Beratungsleistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags sowie der jeweilige Auftraggeber.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden. Diese werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter berücksichtigt, falls mehr als fünf Bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen (siehe Abschnitt II.2.9). Dabei werden Referenzen berücksichtigt, wenn die darin beschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angabe des Teilnahmeantrags vor nicht mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden.
Bei der Ausführung des Auftrags ist das im Angebot des jeweiligen Bieters genannte Personal in ihren jeweils im Angebot beschriebenen Funktionen einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Bei der Angabe unter Abschnitt II.1.5) handelt es sich um das vom Auftraggeber geschätzte Auftragsvolumen. Bei der Angabe unter Abschnitt II.2.6) handelt es sich um den maximalen Höchstbetrag.
4) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E27472775 erhältlich.
5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
6) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E27472775) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
7) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“