Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award". Referenznummer der Bekanntmachung: Bayerischer_Panther_Kreativleistungen_2342_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medien-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award".
Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award".
Medien.Bayern GmbH Rosenheimer Str. 145e 81671 München
Für die Konzeption, Planung und Vorbereitung sowie die Organisation, Umsetzung, Durchführung und Bereitstellung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award" (Durchführung im Oktober 2022) in München, wird ein Produktionsunternehmen gesucht, das nachweislich Erfahrung in der Umsetzung entsprechender Formate sowie fundierte Kenntnisse der deutschen TV- und Streaminglandschaft hat.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Kreativleistungen (Konzeption, Organisation, Durchführung und Bereitstellung) der Verleihung des Preises "Bayerischer Panther - TV & Streaming Award zu einem Festbetrag in Höhe von 1.000.000, - EUR (netto) für das Jahr 2022.
Die Medien.Bayern GmbH ist der Organisator des Preises und der Veranstalter der Preisverleihung. Der Bayerische Panther wird vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales gefördert.
Bei Abgabe der Erstangebote ist zu informatorischen Zwecken ein Rahmenterminplan für die weiteren organisatorischen Schritte bis zum Veranstaltungstag zu erstellen. Es wird ein wöchentlicher Jour fixe zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber stattfinden. Alle Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit der Medien.Bayern GmbH.
Der Auftraggeber und die Träger des Preises erhalten alle Rechte an den Materialien, die im Zuge des Preises zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden sowie die Senderechte zur Live-Übertragung und Ausstrahlung.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung) [Anlage 802] verwiesen.
Der Vertrag kann einseitig durch den öffentlichen Auftraggeber zweimal um jeweils ein (1) Jahr (Jahr 2023 und Jahr 2024) zu einem Festbetrag in Höhe von 1.000.000,- EUR (netto) pro Jahr verlängert werden. Der Leistungsumfang und die Vergütung bleiben im Wesentlichen gleich.
Die Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt einer geschlossenen Finanzierung durch die Träger/Förderer des Preises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bayerischer_Panther_Kreativleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR3VX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.