medizinische Masken für Lehrkräfte 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MBR000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
medizinische Masken für Lehrkräfte 2022
Beschaffung von insgesamt ca. 14 Mio. medizinischen Gesichtsmasken des Typs II R für die Lehrkräfte der staatlichen bayerischen Schulen und privaten Förderschulen sowie Auslieferung in zwei Tranchen (Kalenderwoche 12 und Kalenderwoche 21 in 2022) an die 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberbayern
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Niederbayern
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberpfalz
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberfranken
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Mittelfranken
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Unterfranken
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 12. Kalenderwoche in 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 12 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Schwaben
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 12. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberbayern
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Niederbayern
Beschaffung/Lieferung von 693.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Niederbayern in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberpfalz
Beschaffung/Lieferung von 621.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberpfalz in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Oberfranken
Beschaffung/Lieferung von 601.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in der Oberfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Mittelfranken
Beschaffung/Lieferung von 970.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Unterfranken
Beschaffung/Lieferung von 742.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 21 in 2022
Kreisverwaltungsbehörden Schwaben
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 medizinischen Gesichtsmasken des Typ II R an die Kreisverwaltungsbehörden in Schwaben in der 21. Kalenderwoche 2022.
Es gelten folgende Produktanforderungen an die Masken:
Die Masken
• sind Medizinprodukte der Klasse I gemäß der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745.
• entsprechen dem Typ II R nach DIN EN 14683:2019-10.
• verfügen über elastische Ohrschlaufen.
• verfügen über einen flexiblen/biegsamen Nasenbügel.
• bestehen aus hautverträglichem Material.
• sind dreilagig.
• sind geruchsneutral.
• sind unsteril.
• sind Einwegprodukte.
• sind mit Korrektur- und Augenschutzbrillen trag- und kombinationsfähig.
• sind zum Zeitpunkt der Lieferung mindestens 33 Monate haltbar.
• sind in 50er-Verpackungen gebündelt.
Die Verpackungen der Masken
• verfügen nachweislich über ein CE-Kennzeichen.
• weisen das Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
• sind mit der LOT-Nummer gekennzeichnet.
Alle Aufschriften, Verpackungsbeschriftungen, Kennzeichnungen und Begleitunterlagen sind auf Deutsch und in lesbarer Schriftgröße; eine Wiederholung derselben Informationen auf anderen Sprachen ist zulässig.
Jeder 50er-Packung ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanleitung mit CE-Kennzeichnung beigefügt oder darauf angebracht.
Lieferung:
Die Anlieferung der Ware erfolgt „frei Haus“ an die jeweiligen Dienstgebäude der in den Vergabeunterlagen genannten Kreisverwaltungsbehörden und soll auf Euro-Paletten erfolgen. Die Produkte sind auf den Paletten gegen Witterungsbedingungen zu schützen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auslieferung am Lieferort technisch sichergestellt ist. Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Euro-Paletten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Liefer-/Ausführungsort sind die jeweiligen Dienstgebäude der 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), welche über die 7 bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind. Der Auftraggeber stellt nach Zuschlagserteilung die Anlage 8 der Vergabeunterlagen „Bestimmungsorte“ in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. mit den Adressdaten sowie Ansprechpartnern mit Kontaktdaten (soweit vorhanden). Mindestens zwei Werktage vor der Lieferung setzt sich der Auftragnehmer mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung, um den konkreten Ablauf der Lieferung bei der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen.
Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (P), siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 4.2 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 12 in 2022
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 12 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 2.344.000 Masken für Regierungsbezirk Oberbayern in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 693.000 Masken für Regierungsbezirk Niederbayern in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 621.000 Masken für Regierungsbezirk Oberpfalz in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 601.000 Masken für Regierungsbezirk Oberfranken in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 970.000 Masken für Regierungsbezirk Mittelfranken in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 742.000 Masken für Regierungsbezirk Unterfranken in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Lieferung von 1.029.000 Masken für Regierungsbezirk Schwaben in KW 21 in 2022
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben
unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.