Rahmenvertrag Online-Access-Panel-Anbieter Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - MT 140
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Online-Access-Panel-Anbieter
In dem Projekt "KOKO. Konflikt und Kommunikation" (KOKO) forscht die UniBw M zu anwendungsorientierter Konfliktforschung und verbindet diese mit der medialen Weitergabe relevanter Erkenntnisse an die Bevölkerung. Die empirische Datenbasis soll zu einem Großteil über möglichst bevölkerungsrepräsentative Online-Befragungen gewonnen werden. Zudem sollen videobasierte Transferkonzepte mittels Online-Panel hinsichtlich Wirksamkeit und Produktbewertung evaluiert werden.
Auftragsgegenstand ist die Rekrutierung, Quotierung und Incentivierung von Teilnehmern durch einen Online-Access-Panel-Anbieter.
KOKO ist ein anwendungsorientiertes Forschungs- und Transferprojekt. Die Problemstellung leitet sich unmittelbar aus der Gesellschaft heraus ab. Zahlreiche Krisen haben gegenwärtig Konfliktpotential. Ohne entsprechende Kompetenzen können Konflikte, ob im sozialen Nahbereich oder auf nationaler und internationaler Ebene, eskalieren. Die möglichen Folgen reichen von persönlicher Empörung, politischer Extremisierung, gesellschaftlicher Spaltung, Bedrohung demokratischer Strukturen bis hin zu Gewalt und die damit einhergehende Gefahr für Leib und Leben. Es erscheint daher mehr Pflicht als Möglichkeit, zur Verbesserung der Konfliktkompetenzen beizutragen.
Die UniBw M plant umfangreiche panelbasierte Erhebungen, um Daten zum Verständnis von und zum Umgang mit sozialen Konflikten zu gewinnen. Die Erhebungen sollen überwiegend an einer deutschen Stichprobe stattfinden und durch parallele Erhebungen in Italien und Großbritannien ergänzt werden. Neben längs- und querschnittlichen Erhebungen sollen auch Erhebungen mit der Experience Sampling Methode durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer ist als Online-Access-Panel-Anbieter für die Rekrutierung, Quotierung und Incentivierung von Teilnehmern zuständig.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Höchstmenge der abzurufenden Leistungen ergibt sich aus der in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Zahl der geplanten Erhebungen.
Optional und auf Abruf der UniBw M wird der Vertrag bis zum 31.12.2026 verlängert.
Optional und auf Abruf der UniBw M wird der Vertrag bis zum 31.12.2026 verlängert. Die in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Zahl der geplanten Erhebungen erhöht sich bei Verlängerung des Rahmenvertrages voraussichtlich um die Hälfte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Leistungsspektrum, dem Kerngeschäft, der Unternehmensorganisation, Standorten und Geschäftsstellen sowie dem Kundendienst.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Rekrutierung, Quotierung und Incentivierung von Online-Panel-Teilnehmern) sind. Der Bieter bzw. das Mitglieder der Bietergemeinschaft muss mit seinen Angaben mindestens einen Jahresumsatz in Höhe von EUR 590.000,00 in dem letzten Geschäftsjahr nachweisen.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei Bietergemeinschaften wird die Eignung der Bietergemeinschaf als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Mindestens vier Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Rekrutierung, Quotierung und Incentivierung von Online-Panel-Teilnehmern) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 3 Jahren, unter Angabe des genauen Auftrags, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr. Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftrag-geber auch Referenzen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Mit den Referenzen muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nachweisen,
aa) dass mindestens zwei Referenzen wissenschaftliche, von Universitäten oder Forschungsinstituten beauftragte Studien, mit dem Anspruch der Bevölkerungsrepräsentativität umfassen, mit einem N > 3.000,
bb) dass mindestens zwei der Referenzen Längsschnittstudien mit einem Erhebungszeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen, mit einem N > 5.000,
b) Liste von möglichst 15 Universitäten oder Forschungsinstituten (Name der Institution, Jahr der Beauftragung), die bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft wissenschaftliche Panel-Studien beauftragt und durchgeführt haben.
c) Schriftliche Stellungnahme bezüglich der 28 ESOMAR-Fragen.
d) Panel-Book für Deutschland, differenziert nach Alter, Geschlecht, Bildung (Schulabschluss), Wohnort (Bundesland), Indikatoren für Schichtzugehörigkeit sowie eine Angabe der durchschnittlichen Response Rate.
Das Panel-Book muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Panelgesamtgröße mindestens N = 60.000
- Bevölkerungsrepräsentativ quotierte Panelgröße mindestens N = 7.000; Zielgruppe: Männer und Frauen, die in Deutschland leben; Mindestalter 18; quotiert nach Geschlecht, Alter (mindestens 5 Kategorien), Bildung (mindestens 3 Kategorien), Wohnort (Bundesland) und soziale Schichtzugehörigkeit (mindestens 1 Indikator).
- Eigenerklärung, dass ein nach Sinus-Milieus bereits vorquotiertes deutsches Panel vorhanden ist bzw. der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Sinus-Milieus im Zuge der Befragungen implementiert.
e) Panel-Book für Italien, differenziert nach Alter, Geschlecht, Bildung; Wohnort (Region) sowie eine Angabe der durchschnittlichen Response Rate.
Das Panel-Book muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Panelgesamtgröße mindestens N = 15.000
- Bevölkerungsrepräsentativ quotierte Panelgröße mindestens N = 2.000; Zielgruppe: Männer und Frauen, die in Italien leben; Mindestalter 18; quotiert nach: Geschlecht, Alter (mindestens 5 Kategorien), Bildung (mindestens 3 Kategorien), Wohnort (Region) und soziale Schichtzugehörigkeit (mindestens 1 Indikator). Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen wird hingewiesen.
f) Panel-Book für Großbritannien, differenziert nach Alter, Geschlecht, Bildung, Wohnort (Region) sowie eine Angabe der durchschnittlichen Response Rate.
Das Panel-Book muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Panelgesamtgröße mindestens N = 15.000
- Bevölkerungsrepräsentativ quotierte Panelgröße mindestens N = 2.000; Zielgruppe: Männer und Frauen, die in Großbritannien leben; Mindestalter 18; quotiert nach: Geschlecht, Alter (mindestens 5 Kategorien), Bildung (mindestens 3 Kategorien), Wohnort (Region) und soziale Schichtzugehörigkeit (mindestens 1 Indikator). Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen wird hingewiesen.
g) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 Jahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Führungskräfte.
h) Nachweis einer ISO-Zertifizierung nach ISO 20252:2019
i) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass er/sie bereits ein eigenes Panel mit fortlaufender Panelpflege und Qualitätskontrolle anbietet.
j) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei Bietergemeinschaften wird die Eignung der Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich
vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRJG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.