Evaluation der 4. Förderperiode der Cluster-Offensive Bayern sowie der 17 Clusterplattformen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MGO000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der 4. Förderperiode der Cluster-Offensive Bayern sowie der 17 Clusterplattformen
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Clusterpolitik unter dem Namen „Cluster-Offensive Bayern“ Clusterplattformen in verschiedenen Schlüsselindustrien und traditionellen Branchen der bayerischen Wirtschaft auf- und ausgebaut (www.cluster-bayern.de). Es sind die vierte Förderperiode (2020 – 2023) der Cluster-Offensive Bayern insgesamt, die aktuell geförderten 17 Clusterplattformen sowie das Zusammenwirken mit den sonstigen staatlich geförderten Netzwerkstrukturen in Bayern zu evaluieren. Ziel ist es, Hinweise für mögliche Anpassungen in der Initiative insgesamt sowie den Clusterplattformen zu erhalten, um Effektivität und Effizienz der Initiative und der einzelnen Cluster bei einer möglichen Fortsetzung ab 2024 weiter zu verbessern.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Clusterpolitik unter dem Namen „Cluster-Offensive Bayern“ Clusterplattformen in verschiedenen Schlüsselindustrien und traditionellen Branchen der bayerischen Wirtschaft auf- und ausgebaut (www.cluster-bayern.de). Es sind die vierte Förderperiode (2020 – 2023) der Cluster-Offensive Bayern insgesamt, die aktuell geförderten 17 Clusterplattformen sowie das Zusammenwirken mit den sonstigen staatlich geförderten Netzwerkstrukturen in Bayern zu evaluieren. Ziel ist es, Hinweise für mögliche Anpassungen in der Initiative insgesamt sowie den Clusterplattformen zu erhalten, um Effektivität und Effizienz der Initiative und der einzelnen Cluster bei einer möglichen Fortsetzung ab 2024 weiter zu verbessern.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal drei Teilnehmer auswählen und bis zum 09.05.2022 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird. Sollten danach an dritter Stelle mehrere Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, werden entsprechend mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Anzahl der Referenzen zur Evaluierung von Innovationsfördermaßnahmen (zu 30 %).
b. Anzahl der Referenzen zur Cluster-Evaluierung bzw. Clusterpolitik-Evaluierung (zu 50 %).
c. Wertung der Größe des Projektteams (zu 20 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bewerbern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
a. Vorlage von mind. 1 vergleichbaren Referenz bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Evaluierungen von Innovationsfördermaßnahmen) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind und mindestens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (netto) hatten.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aus-sagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der er-brachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
b. Vorlage von mind. 1 vergleichbaren Referenz bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (nationale und/oder internationale Clusterevaluierungen bzw. Clusterpolitik-Evaluierungen) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind und mindestens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (netto) hatten. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Leistungen berücksichtigt werden, die bis zu 6 Jahre zurückliegen.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aus-sagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der er-brachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu ei-ne Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 04.04.2022, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlung
Das StMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden kann – werden die Bieter in das StMWi nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten wer-den durch das StMWi nicht erstattet.
E Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
G) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.