Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken
Der Auftragnehmer stellt Mobile Teststrecken für örtlich flexible Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Mobilen Teststrecken sollen insbesondere eingesetzt werden, um bei lokal begrenztem Ausbruchsgeschehen oder in einem engen räumlichen Zusammenhang (z.B. Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte und Schulen) schnell und für die davon betroffenen Personen schonend testen zu können. Die Aufzählung der o.a. Einsatzgebiete ist nicht abschließend.
Der Freistaat Bayern, vertreten – losweise - durch die jeweilige (Bezirks-)Regierung – (Auftraggeber) -, beauftragt die Errichtung, die Organisation und den Betrieb Mobiler Teststrecken bzw. Mobiler Testteams. Die Leistung wird – wie folgt – in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Los 2: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Los 3: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Los 4: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Los 7: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern
Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Für die Lose 2 (Regierungsbezirk Oberfranken), 3 (Regierungsbezirk Mittelfranken), 6 (Regierungsbezirk Oberbayern) und 7 (Regierungsbezirk Niederbayern) sind somit 1.000, für die übrigen Lose jeweils 500 Testkapazitäten pro Kalendertag zur Verfügung zu stellen. Ausnahme ist lediglich das Los 4 (RUF). Hier sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 1.000 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Los 4 umfasst eine Mobile Teststrecke!
Die Testergebnisse sollen innerhalb von 24 Stunden den Getesteten übermittelt werden.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Regierungsbezirk Oberpfalz (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 1: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Regierungsbezirk Oberfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 2: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk Mittelfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 3: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken
Regierungsbezirk Unterfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 4: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 1.000 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Regierungsbezirk Schwaben (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Regierungsbezirk Oberbayern (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern
Regierungsbezirk Schwaben (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 7: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam. Leistungsbeginn ist Montag, der 11.04.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dienstag, 10.05.2022. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat (Im Falle der 2. Verlängerung nur bis 30.06.2022!), wenn er nicht mit einer Frist von 1 Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.06.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz:
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"Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen." ODER "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen."
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Als Eignungsnachweis ist mit den Angebotsunterlagen (!) vorlegen: Gewerbeanmeldung ODER Berufs-/Handelsregisterauszug ODER Eintragung in der Handwerksrolle ODER bei der Industrie- und Handelskammer ODER anderweitige sonstige Nachweise"
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------"Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. € pro Jahr (2-fach maximiert), Sachschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Jahr (2-fach maximiert), Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000 € pro Jahr (2-fach maximiert) spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n)."
Eigenerklärung Referenzen gem. Formblatt L 124, Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (- drei -) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n)."
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Geeignete Leistungen“ (s. o.) wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Anforderung PRO REFERENZ (!):
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- Bei dem Referenzauftrag muss es sich um den Betrieb (mindestens) einer Teststrecke (ortsgebunden ODER nicht ortsgebunden, örtlich nicht verlegbar ODER örtlich verlegbar (Einsatz z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünften, Schulen etc. (Auflistung nicht abschließend!))) zur Durchführung von PCR-Testungen sowie - mindestens bei Bedarf in Einzelfällen, auch auf Anforderung des Gesundheitsamts o.ä. - auch vPCR-Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 handeln.
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-Der Referenzauftrag muss (mindestens) eine Teststrecke umfassen, die, während des Gesamt-Betriebszeitraums, eine Testkapazität in Höhe von mindestens, im Durchschnitt, 500 Testungen pro Kalendertag aufweist.
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- Die Teststrecke muss mindestens 2 Kalenderwochen betrieben worden sein.
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- Die Teststrecke muss durch eigenes Personal oder durch Personal eines Unterauftragsnehmers (Unterauftragsnehmer des Referenzauftrags) betrieben worden sein.
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- Medienbruchfreie digitale Lösung von der Datenerfassung der Testperson in der Teststrecke bis zur Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson und an das zuständige Gesundheitsamt.
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Hinweis: Pro Referenz bitte eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beifügen! Pro Referenz ist anzugebenen:
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- Kurze Bezeichnung der Leistung ("Titel").
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- Kurze Beschreibung der Leistung.
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- Auftragswert in €.
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- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
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- "Bei dem Referenzauftrag muss es sich um den Betrieb (mindestens) einer Teststrecke (ortsgebunden ODER nicht ortsgebunden, örtlich nicht verlegbar ODER örtlich verlegbar (Einsatz z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünften, Schulen etc. (Auflistung nicht abschließend!))) zur Durchführung von PCR-Testungen sowie - mindestens bei Bedarf in Einzelfällen, auch auf Anforderung des Gesundheitsamts o.ä. - auch vPCR-Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 handeln."
Anzugeben ist: 1. Teststrecke ist ortsgebunden oder nicht ortsgebunden. 2. Einsatzort der Teststrecke (Örtlichkeit). 3. Durchführung von PCR-Testungen "JA"/"NEIN". 4. Durchführung von vPCR-Testungen mindestens bei Bedarf in Einzelfällen, auch auf Anforderung des Gesundheitsamts o.ä. (s.o.): "JA"/"NEIN"
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- "Der Referenzauftrag muss (mindestens) eine Teststrecke umfassen, die, während des Gesamt-Betriebszeitraums, eine Testkapazität in Höhe von mindestens, im Durchschnitt, 500 Testungen pro Kalendertag aufweist." Anzugeben ist: Durchschnittliche, kalendertäglliche Testkapazität der Teststrecke während des Gesamt-Betriebszeitraums.
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- "Die Teststrecke muss mindestens 2 Kalenderwochen betrieben worden sein."
Anzugeben ist: Leistungszeitraum ("Datum" bis "Datum").
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- "Die Teststrecke muss durch eigenes Personal oder durch Personal eines Unterauftragsnehmers (Unterauftragsnehmer des Referenzauftrags) betrieben worden sein."
Anzugeben ist: "JA"/"NEIN"
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- "Medienbruchfreie digitale Lösung von der Datenerfassung der Testperson in der Teststrecke bis zur Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson und an das zuständige Gesundheitsamt."
Anzugeben ist: "JA"/"NEIN"
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Seite 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass ein Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise
Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden."
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Seite 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt."
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Seite 10 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n):
"Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) ich/wir als Unteraufträge zu vergeben".
(Bitte das Formblatt L 235 verwenden!)
(Auszug aus der Leistungsbeschreibung):
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"Es ist in ausreichender Anzahl geeignetes und fachgeschultes Personal für den Aufbau der Mobilen Teststrecken, für die Durchführung der Testungen vor Ort bzw. in den Einrichtungen (z.B. durch medizinisch-technische Assistent/innen (MTA), Rettungssanitäter etc.) zur Verfügung zu stellen.
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Es ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, um die täglich anfallenden Testungen, insbesondere die Abstrichnahmen, unter ärztlicher Verantwortung durchführen zu können.
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Die Einweisung des Personals, das die Testungen durchführt, erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin.
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Es ist sicherzustellen, dass während der Testungen stets ein letztverantwortlicher Arzt oder eine letztverantwortliche Ärztin anwesend oder kurzfristig - beispielsweise telefonisch - erreichbar ist."
(Auszug aus der Leistungsbeschreibung):
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"Die Proben sollen – soweit anwendbar - in Laboren ausgewertet werden, die nach DIN EN ISO 15189 oder nach DIN EN ISO/IEV 17025 akkreditiert sind. In Betracht kommen auch Labore, die über ein QM-System nach RiLiBÄK mit Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. über die externe Bestätigung der Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch verfügen.
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Die mobilen oder stationären Labore müssen den im Informationsblatt „Corona 3/2020: SARS- CoV-2-Analytik: Anforderungen an Laboratorien“ niedergelegten Anforderungen der Bayerischen Gewerbeaufsicht entsprechen."
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV ("Die „hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d [§ 15] Abs. 3 [VgV] hat […] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 15 Rn. 9)." Wie der Leistungsbeschreibung entnommen werden kann, ist der Leistungsbeginn für den 11.04.2022 angedacht. Dieser Termin ist einzuhalten, da die Mobilen Teststrecken, i.S.d. Vergaberechts, erneut dem Wettbewerb unterstellt werden sollen, und die Verlängerung des Altvertrags auf Grundlage von § 132 Abs. 3 GWB nur noch kurzzeitig möglich sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
(Formblatt L 124, Ziff. I.)
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Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
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(Jeweils Abzugeben für den Bieter/(wenn zutreffend) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, (wenn zutreffend)
reine(n) Unterauftragnehmer, (wenn zutreffend) eignungsverleihende(n) Unterauftragnehmer oder (wenn zutreffend) rein eignungsverleihende(n) Dritte(n))
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziff. I., Seite 2 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten (und bereits mit den Angebotsunterlagen (!) einzureichende) Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziff. I., Seite 3 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht."
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziff. I., Seite 2 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
wurden."
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124, Ziff. I., Seite 2 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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"Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." Sofern nicht zutreffend, ist mit dem Angebot eine kurze
Begründung (in eigener Anlage) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).