Papierbeschaffung - Endlospapier-Rollen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SBA000004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Papierbeschaffung - Endlospapier-Rollen
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 2 Jahren geschätzte 56.000.000 Blatt Endlospapier, das über zwei Mengen- bzw. Teillose vergeben wird.
Es besteht die Option, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu je 28.000.000 Blatt (pro Los jeweils 14.000.000 Blatt) zu verlängern.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Endlospapier - Mengenlos 1
Endlospapier - Mengenlos 1
Die Laufzeit verlängert sich ohne Zutun der beiden Parteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“), es sei denn, der AG widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Laufzeit.
Endlospapier - Mengenlos 2
Endlospapier - Mengenlos 2
Die Laufzeit verlängert sich ohne Zutun der beiden Parteien zweimal um ein Jahr (insgesamt „2+1+1“), es sei denn, der AG widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung
- Struktur Bieter
- Beachtung MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, equal-pay
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Eigenerklärung anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung unter dieser Vereinbarung nur zuverlässiges und fachkundiges Personal einzusetzen, das für die Tätigkeit ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzt.
Der Auftragnehmer (AN) versichert, dass er die geforderten Leistungen mit den vorhandenen technischen und personellen Kapazitäten umfassend und fristgerecht ausführen und erledigen kann.
- geschätzte Abrufmenge pro Los und pro Jahr 14.000.000 Blatt Papier
- optionalen Mehrbedarf bis zu 10% der geschätzten Jahresmenge
- Einreichen von 25 Blatt (Muster) des angebotenen Papiers innerhalb der Angebotsfrist für die erforderliche Opazitätsprüfung (kostenfrei für den Auftraggeber)
- Lieferung von 1 Mio Blatt (Muster) des angebotenen Papiers für verifizierende Teststellung Druck- und Kuvertiertest (entgeltlich)
-- nur nach erfolgreichem Opazitätstest
-- nur für die beiden wirtschaftlichsten Bieter (losbezogen)
-- nur nach Aufforderung
- Endlospapier Recycling 80g/m², im Doppelnutzen (two up), 1/1-farbig mit Gründruck bedruckt.
- 450 mm x 11 4/6 Zoll, endlos, einfach, auf Rolle gefertigt
- Recyclingpapier 80g/m²
Papier muss die Freigabe für die tonerbasierenden Drucker Canon Vario Stream 4000 sowie den Nachbearbeitungsgeräten Stalfors Lasermax LX562 und den Kuvertiermaschinen
Böwe Systec Turbo 154/155 und Böwe Fusion haben
Grammatur: DIN ISO 536 80 g/m²
Dicke: DIN EN 20534 112 μm
Spez. Volumen: DIN EN 20535 1,40 cm³/g
Weißgrad R457 (D65/10°) ISO 2469 80 %
Opazität: ISO 2471 > 94 %
Reißlänge längs: ISO 1924-2 > 4300 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geschätzte Jahresabrufmenge beträgt pro Los 14.000.000 Blatt (Regel-Einzelabrufe von 1.000.000 Blatt). Die Höchstabrufmenge unter Berücksichtigung der Optionen zu Laufzeit und Mehrbedarf beträgt für beide Lose insgesamt 123.200.000 Blatt.
Im Bedarfsfall kann der optionale Mehrbedarf losübergreifend bis zur Höchstmenge in Abstimmung der Parteien auch bei einem AN/ Los abgerufen werden, dabei kann die benannte Höchstmenge insgesamt aber nur einmal abgerufen werden.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.