Lösungspartnerschaft für PTD-Projekte Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lösungspartnerschaft für PTD-Projekte
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit sieben Wirtschaftsteilnehmern über externe Planungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Prozessual, Konzeptionell, steuernd, Fachlich, Operativ / organisatorisch.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit sieben Wirtschaftsteilnehmern über externe Planungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Prozessual, Konzeptionell, steuernd, Fachlich, Operativ / organisatorisch. Diese Unterstützungsleistungen müssen von Personen erbracht werden, die über entsprechende, verifizierte Skillprofile verfügen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 48 Monate.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Mindestanforderung: Nicht älter als 1 Jahr
A3.1 - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht-Versicherungsdeckung
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist.
zu A3.1: - Für Sach- und Personenschäden bis zu 2,5 Millionen EUR je Schadensereignis (zumindest zweifach maximiert p.a.).
Für Vermögensschäden 0,2 Millionen EUR
Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
zu A3.2:
Mindestanforderung: Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 %.
zu A3.3:
- Nachweis mit mindestens "Befriedigende Bonität", nicht älter als 1 Jahr
- Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
A4.1 - Ein Referenzprojekt für die Unterstützung mit Personal im Medien- bzw. Rundfunkumfeld in den in Kapitel 1.2 Zielsetzung genannten Bereichen über einen Auftrag in vergleichbarer Art in den vergangenen drei (3) Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)".
A4.2 - Ein zweites vom Bieter verantwortlich durchgeführtes Referenzprojekt für die Unterstützung mit Personal im Medien- bzw. Rundfunkumfeld in den in Kapitel 1.2 Zielsetzung genannten Bereichen über einen Auftrag in vergleichbarer Art in den vergangenen drei (3) Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)".
A4.3 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement idealerweise bezogen auf die Personalvermittlung anhand von Werk- oder Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.
zu A4.1 - Mindestanforderung: Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird hinsichtlich Projektvolumen (Personentage), Projektvolumen (Monetär), Beschreibung des Projekts, Beschreibung der Vertretungsregelung sowie Beschreibung der Qualitätssicherungsprozesse überprüft. Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
zu A4.2- Mindestanforderung: Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird hinsichtlich Projektvolumen (Personentage), Projektvolumen (Monetär), Beschreibung des Projekts, Beschreibung der Vertretungsregelung sowie Beschreibung der Qualitätssicherungsprozesse überprüft. Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.