Abschluss eines Mehr-Partner-Rahmenvertrags über Umzugsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Abschluss eines Rahmenvertrags über Umzugsleistungen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altstadt-Lehel
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Mehr-Partner-Rahmenvertrags über Umzugsleistungen
Ausgeschrieben wird der Abschluss eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages über die Teilnahme an Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe von Umzugsleistungen insbesondere im Rahmen der Sanierung der Neuen Pinakothek. Von dem Umzug sind die Verwaltung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Doerner Institut sowie die Zentralen Dienste der staatlichen Museen und Sammlungen betroffen. Die Ausschreibung zum Abschluss des Rahmenvertrages erfolgt für die einzelnen Leistungen losweise, wobei die Bieter für ein oder mehrere der folgenden Lose ein Angebot angeben können: Umzug von Büroarbeitsplätzen (Los 1), Bibliotheken und Archive (Los 2), Restaurierungsateliers und Fotowerkstatt (Los 3), Schreinerei und Werkstätten (Los 4), Labore (Los 5), Entsorgungsleistungen (Los 6) sowie Umzugsmanagement/Koordination und Planung der Einzelaufträge (Los 7). Die Rahmenvertragspartner sind verpflichtet, an den Miniwettbewerben zur Einzelbeauftragung in dem jeweiligen Los teilzunehmen.
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Leistung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird der Abschluss eines Mehr-Partner-Rahmenvertrages über die Teilnahme an Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe von Umzugsleistungen insbesondere im Rahmen der Sanierung der Neuen Pinakothek. Von dem Umzug sind die Verwaltung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Doerner Institut sowie die Zentralen Dienste der staatlichen Museen und Sammlungen betroffen. Die Ausschreibung zum Abschluss des Rahmenvertrages erfolgt für die einzelnen Leistungen losweise, wobei die Bieter für ein oder mehrere der folgenden Lose ein Angebot angeben können: Umzug von Büroarbeitsplätzen (Los 1), Bibliotheken und Archive (Los 2), Restaurierungsateliers und Fotowerkstatt (Los 3), Schreinerei und Werkstätten (Los 4), Labore (Los 5), Entsorgungsleistungen (Los 6) sowie Umzugsmanagement/Koordination und Planung der Einzelaufträge (Los 7). Die Rahmenvertragspartner sind verpflichtet, an den Miniwettbewerben zur Einzelbeauftragung in dem jeweiligen Los teilzunehmen. Der Auftraggeber kann einen Rahmenvertragspartner, der an einem Miniwettbewerb nicht teilnimmt, im darauf folgenden Miniwettbewerb dieses Loses ausschließen, d. h. nicht zur Abgabe eines Angebots auffordern. Alle zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung feststehenden Leistungen sind in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in dem jeweiligen Miniwettbewerb zur Einzelauftragsvergabe jeweils in einer Besonderen Leistungsbeschreibung hiervon abweichende Vorgaben hinsichtlich der konkret zu erbringenden Leistung zu machen. Der Auftraggeber ist nicht zur Durchführung eines Miniwettbewerbs und zum Einzelabruf von Leistungen verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner hat keinen Anspruch auf eine Einzelauftragsvergabe und kann aus dem Nichtabruf von Leistungen aus diesem Mehr-Partner-Rahmenvertrag keine Schadensersatz- oder sonstigen Ersatzansprüche ableiten. Der erste Umzug muss zum Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen sein. Ein zweiter Umzug erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2024.
Als Grundlage der Besonderen Leistungsbeschreibung für die Einzelaufträge werden jeweils Objektlisten zur Verfügung gestellt. Die Objekte eines jeden Einzelauftrages können vor der Angebotsabgabe für einen Einzelauftrag in einer Ortsbegehung besichtigt werden. Die Rahmenvertragspartner sind verpflichtet, an dieser Ortsbegehung teilzunehmen. Umstände, die der Auftragnehmer im Rahmen der Ortsbegehung feststellen kann, berechtigen nicht zu einer Anpassung oder Kündigung des Einzelvertrages, auch wenn sie zu einer Änderung der Geschäftsgrundlage führen. Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert werden.
Die Eignung der Rahmenvertragspartner wird im Rahmen des Offenen Verfahrens geprüft und festgestellt. Die Anforderungen an die Eignung ergeben sich insbesondere aus Ziff. V.1 der Vergabebedingungen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Rahmen der Einzelauftragsvergabe weitere Anforderungen an die Eignung aufzustellen, soweit dies aufgrund von Besonderheiten des Beschaffungsgegenstands aus seiner Sicht erforderlich ist.
- Spätestens mit der Auftragsvergabe im jeweiligen Miniwettbewerb hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Sachbearbeiter in Leitungsfunktion für das Projekt als ständigen Ansprechpartner sowie mindestens ein Stellvertreter namentlich zu benennen. Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des vorgesehenen Schlüsselpersonals sind in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Anforderungen an die eingesetzten Möbelpacker und Fahrer sind ebenfalls in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 1: Büroarbeitsplätze
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 1 Büroarbeitsplätze verpflichtet.
Es müssen ca. 160 Büroarbeitsplätze umgezogen werden. Die genaue Anzahl für den jeweiligen Auftrag wird in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge für dieses Los abschließend definiert. Zu einem Büroarbeitsplatz gehört neben der üblichen Arbeitsplatzausstattung (Schreibtisch, PC, Schreibtischstuhl, Rollcontainer etc.) auch ein erweiterter Akten- und Buchbestand mit entsprechendem Mobiliar (Regale, Schränke, Hängeregisterschränke etc.). Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Rechtzeitig Bereitstellung von geeignetem Verpackungsmaterial vor dem Umzugstermin,
- Verpacken von Objekten, die nicht im Vorfeld durch den Auftraggeber verpackt wurden,
- Abbau der Büromöbel in den Örtlichkeiten des Auftraggebers,
- Transportsichere Beladung der LKW mit allen von dem Los umfassten Transportgüter, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer für den Transport vorbereitet worden sind,
- Unterbrechungsfreier fachgerechter Transport an den Zielort,
- Aufbau und Montage aller Transportgüter am Zielort,
- Mobiliar-Management im Sinne einer effizienten und strukturierten Gestaltung des Einpackens und ggf. der Lagerung (z. B. Labeling), um einen möglichen reibungsarmen und wirtschaftlichen Gesamtvorgang auch für mehrere aufeinanderfolgende Umzüge zu ermöglichen,
- optional abrufbare Möblierungsplanung, in dem Sinne, dass der Auftragnehmer im Vorfeld des Umzugs die neuen Räumlichkeiten in Augenschein nimmt und eine Raumplanung vornimmt,
- Räumung des geleerten Gebäudes am Schluss des Auszuges: alle verbliebenen Gegenstände, die nicht zur Entsorgung gekennzeichnet sind, müssen nach Anweisung des Auftraggebers verlagert werden.
Die Büroarbeitsplätze werden an mehreren Standorten in und/oder um München untergebracht. Die genauen Zielorte werden in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge bekannt gegeben.
Los 2: Bibliotheken und Archive
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 2 Bibliotheken und Archive verpflichtet.
- Die Bibliothek umfasst ca. 2.300 laufende Meter inkl. historischer Buchbestand, teilweise in Überformat.
- Die Archive umfassen ca. 1.400 laufende Meter inkl. historischen Archivalien sowie Amtsregistratur.
- lose gelagerte Drucksachen (Kataloge, Publikationen etc.), teilweise auf Paletten, Anzahl ca. 150 Paletten;
Bibliotheks- und Archivmöbel (inklusive Demontage und Montage) insbesondere:
- Fahrbare Regalanlagen
- Hängeregisterschränke
- Schwerlastregale
- Drei große Tresore
- Drei massive Stahlschränke (je: 2,07 x 1,53 x 0,61 m)
- Zwei Drehwalzen
- Regale verschiedenster Art
Der genaue Umfang wird in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge für dieses Los anhand einer Objektliste vom Auftraggeber definiert. Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Ortsbegehung teilzunehmen.
Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Bereitstellung von geeignetem Verpackungsmaterial, teilweise ggf. zum dauerhaften Verbleib beim Auftraggeber,
- Fachgerechtes Verpacken von teilweise historischen Büchern und Archivalien sowie der Registratur,
- Transportsichere Beladung der LKW mit allen von dem Los umfassten Transportgüter, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer für den Transport vorbereitet worden sind,
- Unterbrechungsfreier fachgerechter Transport an den Zielort,
- Auspacken, Montieren und Einräumen der Transportgüter der Bibliotheken und Registratur, so dass beides am Zielort unverzüglich nutzbar ist,
- Ab- und Aufbau des zum Auftrag gehörigen Mobiliars,
- optional abrufbare Möblierungsplanung, in dem Sinne, dass der Auftragnehmer im Vorfeld des Umzugs die neuen Räumlichkeiten in Augenschein nimmt und eine Raumplanung vornimmt.
Ergänzend zu Punkt 2.5.2 müssen die eingesetzten Möbelpacker geschult sein im Umgang mit
- Bibliotheken und Archiven,
- historischen Büchern (Rara) und historischen Archivalien,
- speziellem Bibliotheksmobiliar (fahrbare Regalanlagen, Schwerlastregale etc.) und
- Schwerlasttransporten (Tresoren).
Werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages vor Ort mehrköpfige Teams, also mindestens fünf Personen, eingesetzt, muss der Auftragnehmer zusätzlich zu dem Teamleiter nach Ziff. 2.5.2 der Leistungsbeschreibung mindestens einen weiteren Mitarbeiter einsetzen, der über folgende Qualifikation bzw. Erfahrung verfügt:
- Kenntnisse der Deutschen Sprache mindestens auf Niveau B1 und
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder andere vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Einsatz bei mindestens drei vergleichbaren Transport- oder Umzugsaufträgen von Bibliotheken oder Archiven in den letzten drei Jahren.
Die Bibliotheken und Archive sowie das genannte Mobiliar werden an mindestens zwei verschiedenen Standorten in und/oder um München untergebracht. Ein Teil der Güter wird eingelagert. Die genauen Zielorte werden bei der Vergabe der Einzelaufträge bekannt gegeben.
Los 3: Restaurierungsateliers/Fotowerkstatt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 3 Restaurierungsateliers/Fotowerkstatt verpflichtet.
Folgende Geräte und Ausstattungsgegenstände sind insbesondere als Transportgüter von dem Transport umfasst:
- Ausstattungsgegenstände aus zwölf Restaurierungsateliers, insbesondere:
• Arbeitstische in verschiedenen Größen,
• Arbeitsstühle,
• Empfindliche Mikroskope,
• Staffeleien, teilweise historisch,
• Lampen und diverse Kleingeräte,
• Vitrinen, Schränke und Arbeitswägen mit Materialien und Werkzeugen und
• Bücher, Archivschränke, Hängeregisterschränke, Diaschränke.
- Empfindliche Geräte für bildgebende Verfahren wie beispielsweise mehrere empfindliche Kameras mit umfangreichem Equipment (Beleuchtung, Vergrößerungsgeräte etc.),
- Gefahrstoffe (z.B. Lösemittel, Chemikalien zur Nassentwicklung) und
- Lösemittelschränke.
Die hier genannte Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Heterogenität des Bestandes aufzeigen sowie auf die besondere Empfindlichkeit der in diesem Los zu transportierenden Gegenstände hinweisen.
Der genaue Umfang wird in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge für dieses Los anhand einer Objektliste vom Auftraggeber definiert. Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert werden. Entsprechend den Ausführungen in Ziff. 2.2 ist er verpflichtet, an der Ortsbegehung teilzunehmen.
Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Rechtzeitige Bereitstellung von geeignetem Verpackungsmaterial vor dem Umzugstermin,
- Verpacken von Objekten, die nicht im Vorfeld durch den Auftraggeber verpackt wurden,
- Abbau von den Restaurierungsateliers zugeordneten Möbeln in den Örtlichkeiten des Auftraggebers,
- Transportsichere Beladung der LKW mit allen von dem Los umfassten Transportgütern, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer für den Transport vorbereitet worden sind,
- Unterbrechungsfreier fachgerechter Transport an den jeweiligen Zielort,
- Aufbau aller der den Restaurierungsateliers zugeordneten Möbel am Zielort.
Ergänzend zu Punkt 2.5.2 müssen die eingesetzten Möbelpacker geschult sein im Umgang mit
- Wertvollen und historischen Gegenständen,
- Transport von geringen Mengen verschiedener Chemikalien (z.B. Lösemittel),
- Transport von empfindlichen Gerätschaften, der eine besondere Sorgfalt erfordert.
Werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages vor Ort mehrköpfige Teams, also mindestens fünf Personen, eingesetzt, muss der Auftragnehmer zusätzlich zu dem Teamleiter nach Ziff. 2.5.2 der Leistungsbeschreibung mindestens einen weiteren Mitarbeiter einsetzen, der über folgende Qualifikation bzw. Erfahrung verfügt:
- Kenntnisse der Deutschen Sprache mindestens auf Niveau B1 und
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder andere vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Einsatz bei mindestens drei vergleichbaren Transport- oder Umzugsaufträgen in den letzten drei Jahren, wobei solche Aufträge als vergleichbar angesehen werden, die mindestens die an die Referenzen in Los 3 gestellten Anforderungen erfüllen (vgl. Teil B, Ziff. V. der Formblätter für das Angebot).
Die Restaurierungsateliers und die Fotowerkstatt werden an mindestens zwei verschiedenen Standorten in München untergebracht. Die genauen Zielorte werden in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge bekannt gegeben.
Los 4: Schreinerei / Werkstätten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 4: Schreinerei / Werkstätten verpflichtet.
Es müssen 13 große Schreinereimaschinen umgezogen werden:
- Bandsäge,
- Große Kreissäge,
- Hobelmaschine,
- Kantenschleifmaschine,
- Tischkreissäge (klein),
- Tischfräse,
- Langlochbohrmaschine,
- Kettenstemmer,
- Schärfmaschinen,
- Schwalbenschwanzfräse,
- Absaugeschrank für Gefahrstoffe,
- Späneabsaugung.
Werkstätten:
Es müssen diverse Ausstattungsgegenstände von Werkstätten wie beispielsweise Werkbänke, Hobelbänke und Tischmaschinen umgezogen werden.
Der genaue Umfang wird in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge für dieses Los anhand einer Objektliste vom Auftraggeber definiert. Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert werden. Entsprechend den Ausführungen in Ziff. 2.2 ist er verpflichtet, an der Ortsbegehung teilzunehmen.
Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Verlagerung der Schreinerei in zwei Schritten:
Erster Schritt:
• Abbau aller Maschinen in den Örtlichkeiten des Auftraggebers,
• Transportsichere Beladung der LKW mit allen Schreinereimaschinen und fachgerechter Transport an den vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Ort zur Zwischenlagerung und
• Einlagerung auf einer Lagerfläche zur Zwischenlagerung
Zweiter Schritt:
• Transportsichere Beladung der LKW und fachgerechter Transport aller Maschinen an einen Zielort sowie
• Aufbau und Inbetriebnahme aller Maschinen am Zielort
- Verlagerung der Werkstätten:
• Rechtzeitige Bereitstellung von geeignetem Verpackungsmaterial vor dem Umzugstermin,
• Verpacken von Objekten, die nicht im Vorfeld durch den Auftraggeber verpackt wurden,
• Transportsichere Beladung der LKW mit allen den Werkstätten zugeordneten Transportgütern, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer für den Transport vorbereitet worden sind,
• Unterbrechungsfreier fachgerechter Transport an den Zielort.
Ergänzend zu Punkt 2.5.2 müssen die eingesetzten Möbelpacker geschult sein im:
- Umgang mit Schreinereimaschinen,
- Transport von schweren Maschinen (Schwerlast) sowie
- Abbau von Schreinereimaschinen (Trennung von bestehenden Anschlüssen an das Gebäude wie Absaugung etc.).
Werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages vor Ort mehrköpfige Teams, also mindestens fünf Personen, eingesetzt, muss der Auftragnehmer zusätzlich zu dem Teamleiter nach Ziff. 2.5.2 der Leistungsbeschreibung mindestens einen weiteren Mitarbeiter einsetzen, der über folgende Qualifikation bzw. Erfahrung verfügt:
- Kenntnisse der Deutschen Sprache mindestens auf Niveau B1 und
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder andere vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Einsatz bei mindestens drei vergleichbaren Transport- oder Umzugsaufträgen von Schreinereimaschinen in den letzten drei Jahren.
Die Schreinerei und die Ausstattungsgegenstände der Werkstätten werden an einem Standort in München oder im Umkreis Münchens untergebracht. Der genaue Ort der Einlagerung sowie der Zielort der Inbetriebnahme der Schreinereigeräte wird vom Auftraggeber in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge bekannt gegeben.
Los 5: Labore
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 5 Labore verpflichtet.
Geräte und Vorrichtungen:
- Schleifgerät,
- 4 Waagen, davon 2 Feinwaagen, Wägetisch,
- Rotationsverdampfer/ Multivapor mit Vakuumpumpe,
- Stickstoffgenerator,
- UV/VIS-Spektrometer,
- Laborzentrifuge,
- Muffelofen,
- Dünnschichtchromatographie,
- Vasari-Infrarot-Scanner (mit Equipment): geschätzt 800 kg auf 3,55 m x 2,80 m = 9,94 m2 (gleichmäßige Lastenverteilung),
- Makro-RFA-Scanner: 250kg auf 0,72 m2 (4 Füße, auf Rollen),
- Motorstaffelei: geschätzt 800 kg auf 5,00 m x 1,15 m = 5,75 m2 (auf 10 Füßen sowie 3 Wandbefestigungen),
- Leuchtwand,
- Gasflaschen,
- Röntgengerät mit entsprechender Ausstattung,
- Laborausstattung (Glaswaren, Werkzeuge, Laborzubehör).
Daneben:
- Gefahrstoffe, u. a. Lösemittel und Feststoffe,
- Historische Objektsammlung (z.B. maltechnische Versuchstafeln),
- Historische Materialsammlung (z.B. historische Pigmente, Künstlernachlässe),
- Dokumentationen und Archivalien, Bücher sowie
- Archivregale, Archivschränke, Hängeregisterschränke, Diaschränke.
Die hier genannte Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Heterogenität des Bestandes aufzeigen sowie auf die besondere Empfindlichkeit der in diesem Los zu transportierenden Gegenstände hinweisen. Der genaue Umfang wird in dem jeweiligen Miniwettbewerb für die Vergabe der Einzelaufträge für dieses Los anhand einer Objektliste vom Auftraggeber definiert. Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert werden. Entsprechend den Ausführungen in Ziff. 2.2 ist er verpflichtet, an der Ortsbegehung teilzunehmen.
Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Rechtzeitige Bereitstellung von geeignetem Verpackungsmaterial vor dem Umzugstermin,
- Verpacken von Objekten, die nicht im Vorfeld durch den Auftraggeber verpackt wurden,
- Abbau von den dem Labor zugeordneten Möbeln,
- Transportsichere Beladung der LKW mit allen den Werkstätten zugeordneten Transportgütern, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer für den Transport vorbereitet worden sind,
- unterbrechungsfreier fachgerechter Transport an den Zielort,
- fachgerechter Aufbau aller der den Laboren zugeordneten Möbel am Zielort,
- Gesonderter Transport und Einlagerung der Motorstaffelei und des Vasari-Infrarot-Scanners auf einer Lagerfläche.
- Der Auftragnehmer hat sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Umzugs mit dritten Spezialunternehmen abzustimmen und zu kooperieren, welche vom Auftraggeber mit dem Umzug einzelner besonderer Laborgeräte beauftragt werden.
Ergänzend zu Punkt 2.5 müssen die vom Auftragnehmer eingesetzten Möbelpacker über eine erfolgreiche Ausbildung zum Transport von Gefahrstoffen und Laborgeräten verfügen.
Werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages vor Ort mehrköpfige Teams, also mindestens zwei Personen, eingesetzt, müssen alle Mitarbeiter über folgende Qualifikation bzw. Erfahrung verfügen:
- Kenntnisse der Deutschen Sprache mindestens auf Niveau B1 und
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder andere vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Einsatz bei mindestens drei vergleichbaren Transport- oder Umzugsaufträgen von Laboren in den letzten drei Jahren.
Das Labor wird an mehreren Standorten in München untergebracht. Die genauen Zielorte werden vom Auftraggeber in dem jeweiligen Miniwettbewerb für di
Los 6: Entsorgung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 6 Entsorgung verpflichtet.
Alle Gegenstände, die nach Durchführung der Leistungen aus den Losen 1 - 5 im Gebäude verblieben sind, müssen vom Auftragnehmer nach der Freigabe durch den Auftraggeber fachgerecht und materialspezifisch entsorgt werden. Das Gebäude muss vom Auftragnehmer in einen besenreinen Zustand gebracht werden und in einem solchen zu einem vom Auftraggeber festgelegten Datums übergeben werden.
Der Auftragnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, die genauen Mengen und Rahmenbedingungen als Grundlage für sein Angebot zu ermitteln und kann keine Vertragsänderung, keine Mehrvergütung, Änderung von Fristen oder andere Vertragsänderung oder Vertragsaufhebungen wegen unzureichender Grundlagen verlangen, wenn ihm nicht vorhandene und erforderliche Informationen vom Auftraggeber verweigert werden. Entsprechend den Ausführungen in Ziff. 2.2 besteht hierzu die Möglichkeit einer Ortsbegehung.
3.6.2 Organisatorische Abwicklung
Ergänzend zu Punkt 2.5:
Der Auftragnehmer hat die Entsorgung zu dokumentieren und entsprechende Nachweise und Unterlagen dem Auftraggeber nach Durchführung der Entsorgungsarbeiten ohne eine gesonderte Aufforderung hierzu vorzulegen.
Die Dokumentation ist mindestens wie folgt vorzunehmen:
- für die getrennte Sammlung (Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien etc.), durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente,
- für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Vorbereitung der Wiederverwendung oder zum Recycling durch eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, wobei die Erklärung dessen Namen und Anschrift sowie die tatsächliche Masse und den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten hat, und
- für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung durch eine Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Trennung.
Los 7: Umzugsmanagement / Koordination und Planung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Umzugsmanagement / Koordination und Planung der Einzelaufträge
Der Rahmenvertragspartner ist zur Teilnahme an allen Miniwettbewerben zur Einzelauftragsvergabe für das Los 7 Umzugsmanagement / Koordination und Planung der Einzelaufträge verpflichtet.
Die Leistung im Einzelauftrag umfasst die Koordination und Planung der Einzelaufträge sowie Koordination der Auftragnehmer aus den Losen 1 – 6.
Soweit sich aus der besonderen Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Projektplanung,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Vergabe der Einzelleistungen,
- Unterstützung des Auftraggebers beim Erstellen der Umzugslogistik und Konzeption eines Umzugsleitsystems (Terminplanung und Detailplanung der Einzelleistungen),
- Koordination der im Rahmen der Einzelleistungen beauftragten Firmen (Los 1 bis 6),
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführungssteuerung,
- Unterstützung des Auftraggebers bei operativer Steuerung der beauftragten Spedition incl. der Abnahme der Speditionsleistungen,
- Erstellen eines Umzugsleitfadens mit Ablaufplan und Checklisten,
- Einrichtung einer „Umzugsleitstelle“ mit Umzugshotline und Fundbüro,
- Vorbereitung der neuen Räumlichkeiten mit Stellplänen und Umzugsleitsystem,
- Koordination und Überwachung des Umzugs vor Ort.
Alle genannten Tätigkeiten können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber auch zur selbstständigen Durchführung in Vertretung auferlegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder
Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere
gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sachschäden mind. 5 Mio., Vermögensschäden sowie sonstige Schäden mind. 1 Mio.,) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
• Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II.• Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
• Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2019-2021 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); Verpflichtung , auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr.
III. Vgl. auch für Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
I.• Angabe von mind. 3 Referenzen je Los, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vglbar sind, aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbkt. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Ref. auf die Ndl. beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Ref. anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Ref. berufen kann. Dies gilt auch für Ref. von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorl einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Ref. ausgefüllt werden, kann die Ref. mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rückspr des AG mit Ref.-geber ohne weitere Rückspr mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Ref durch eine Bescheinigung des RefAG zu belegen. Zu jeder Ref. Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Ref-auftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vglbkeit, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim RefAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Ref. • Verbindl namentl Nennung des vorgesehenen Projektleiters und Stellv. je Los, der mind. seit 3 Jahren mit Leitung bzw. stellv. Leitung vergleichbarer Projekte betraut ist und der auch für Einsatz als Ansprechpartner in dem jeweiligen Einzelprojekt verbindlich vorgesehen ist sowie Angabe von mind. einem Refprojekt für Projektl und Stellv. aus den letzten 3 J, die nach Art u Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vglbar sind. Das Schlüsselpersonal muss Kenntnisse in dtsch. Sprache mind. Niveau C1 und eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann o andere vglbare erfolgreich abgeschl Ausbildung im Logistikbereich aufweisen. • verbindl Angaben zu Reaktionszeiten im Miniwettbewerb. • Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentl Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderl Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich. II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschl Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsreg. gilt entspr. III. Vgl. auch für wirtschaftl und finanz Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschl Auflagen hinsichtl der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsreg genannte Angaben. Der Abschl eines RVertr je Los erfolgt mit allen Bietern, die nicht auszuschließen sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen. Falls eine größere Anzahl von BI/BGem je Los als geeignet anzusehen sind, kann der AG, 25 BI/BGem. mit der höchsten Punktzahl zum Abschluss des RV auswählen nach folg. Maßgab: - Referenzen(max. 20 Pkt): Einhaltung zeitlicher Vorgaben(0 o 5 P); während ldf. Betrieb (0 o 5P)/gleiches Schlüsselpers (0 o 5P); vglbare Größenordnung (0-5 Punkte je Netto-Projektkosten 15k-40k)- namentl. Nennung Schlüsslpersonal max. 10P - Reaktionszeit max. 20P in Relation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.