Nichtoffener Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Messestadt Riem 5. Bauabschnitt" in München
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Messestadt Riem 5. Bauabschnitt" in München
Die Eigentümergemeinschaft BA5, ein Zusammenschluss von mehreren privaten Grundeigentümern und drei Bauträgern, betreibt zusammen mit der Landeshauptstadt München die Entwicklung des 5. Bauabschnitts der Messestadt Riem.
Im unbebauten Bereich östlich des heutigen Ortsrandes Trudering, direkt angrenzend an den Riemer Park, südwestlich der Messestadt Riem und nördlich der Bahnlinie München-Rosenheim, soll ein urbanes Stadtquartier mit hoher Freiraumqualität entstehen.
Zusätzlich zu einem hohen Wohnanteil sollen neben standortgerechtem Gewerbe auch Flächen für den Gemeinbedarf (Grundschule, Sportflächen, Kinderbetreuungseinrichtungen) und weitere soziale Einrichtungen sowie Grün- und Freiflächen entwickelt werden.
Neben dem vielfältigen Planungsprogramm stellt die Wettbewerbsaufgabe eine Reihe von weiteren Herausforderungen. Hier seien vor allem genannt:
- städtebauliche Antwort auf sehr unterschiedliche Nachbarschaften
- Zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept unter Einbeziehung einer geplanten neuen Straßenverbindung im Quartier
- Klimaschutz und -anpassung zur Erlangung von Klimaneutralität und Klimaresilienz im Quartier. Darunter die Berücksichtigung von Kaltluftleitbahnen bzw. lokalem Luftaustausch im Planungsgebiet
Um für die anspruchsvolle Planungsaufgabe eine in jeder Hinsicht optimale Lösung zu finden, wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Basis für die Planungen im Wettbewerb ist der Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss der Landeshauptstadt München vom 09.06.2021 (Anlage 3). Nach Abschluss des Wettbewerbs soll das Ergebnis in einen Bebauungsplan mit Grünordnung überführt werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 mit einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Jede/Jeder Bewerber*in erklärt sich mit Einreichung des Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Namen, Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Bewerbungsverfahrens in einer elektronischen Datei bei der Verfahrensbetreuung gespeichert werden.
Die Bekanntmachung sowie der Teilnahmeantrag können unter (URL AUMASS) heruntergeladen werden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Wettbewerbsteilnehmer wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus zwei Fachdis-ziplinen (1) Architektur oder Stadtplanung und (2) Landschaftsarchitektur zwingend vorgeschrie-ben. Die Federführung kann dabei in der Fachdisziplin (1) oder (2) liegen. Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber*innen bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die über Erfah-rung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen. Die Bil-dung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Klimaschutz, Verkehrsplanung, Energieplanung, Immissionsschutz etc. wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
1 Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung ge-stellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen
2 Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teil-nahmeantrag)
3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6 Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
- städtebaulicher Entwurf oder städtebaulich-freiraumplanerischer Beitrag in einem Pla-nungswettbewerb (Nutzungsschwerpunkt jeweils Geschoßwohnungsbau)
- Das Planungs- oder Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 5 ha
- Der Abschluss der Planung oder des Wettbewerbs (Preisgerichtssitzung) liegt nicht mehr als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung;
Das Referenzprojekt ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 4) und muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets, Abschlussdatum der Planung (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellung mit knapper Erläuterung des Planungskonzepts (Lageplan, Abbildungen, Text).
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglie-der stammt.
Unter denjenigen Bewerber*innen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Zusätzlich wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und/oder Stadtplaner*in und/oder Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekt*innen und/oder Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben, falls der/die Einzelbewerber*in selbst nicht bereits alle notwendigen beruflichen Qualifikationen nachweisen kann. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Stadtplaner*in oder Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Abschlusszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis gemäß der Richtline 2013/55/EU verfügt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein*e verantwortlicher Berufsangehörige*r benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bewerbung erfüllt sein. Weitere Informationen siehe Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbe-werbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Krite-rien vorgesehen:
• Städtebauliche Struktur und Raumqualität, Quartiersatmosphäre, städtebauliche Über-gänge
• architektonische und gestalterische Qualität
• innere und äußere Erschließung
• Qualität der Grün- und Freiraumplanung
• Konzeption zur Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
• Wirtschaftlichkeit, Flächeneffizienz und Realisierbarkeit
• Leistungs- und Programmerfüllung
Die finalen Beurteilungskriterien des Wettbewerbs werden den ausgewählten Teilnehmenden in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt. Die Reihenfolge der dann benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 200.000 €. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 10.000 € je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben zum Bewerbungsverfahren
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch unter folgender Adresse eingereicht wer-den:
https://plattform.aumass.de: (Projekt)
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollstän-dige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewer-bungsunterlagen sind einzuscannen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelperso-nen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Die aus den Bewerbungen ausgewähl-ten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerberge-meinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zuge-lassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind können unter über das Vergabeportal "aumass" unter dem Link https://plattform.aumass.de: (Projekt) an die Verfah-rensbetreuung gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist einge-hen. Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teil-nahmeunterlagen“ entnommen werden.
Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Ver-fahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnah-meunterlagen“ entnommen werden.
2) Angaben zur Ausloberin:
Die Landeshauptstadt München ist Eigentümerin eines nicht unerheblichen Teils des Wettbe-werbsgebiets. Die Durchführung des Wettbewerbs sowie ggf. daran anschließende Planungs-leistungen dienen auch der Entwicklung der stadteigenen Grundstücke, insbesondere von städ-tischer Infrastruktur wie z. B. einer Schule. Im Weiteren dient der Wettbewerb der Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens, welches in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München als kommunale Gebietskörperschaft liegt. Der Wettbewerb erfolgt daher auch im Interesse der Lan-deshauptstadt München. Ausloberin und ggf. spätere Auftraggeberin ist allerdings die Eigentü-mergemeinschaft BA5
c/o CL MAP GmbH. Die Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt ohne Präjudiz aufgrund der mit-telbaren Zurechnung zum Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München.
3) Auftragsvergabe
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40%. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt.
Weitere Informationen zur Auftragsvergabe können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).