Hosting, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der SBK-Intranet-Plattform „Confluence“ und Projektmanagement-Plattform „Jira“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002713
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der SBK-Intranet-Plattform „Confluence“ und Projektmanagement-Plattform „Jira“
Gegenstand der Vergabe sind das Hosting, der Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der SBK Intranet Plattform „Confluence“ und Projektmanagement Plattform „Jira“.
1. Virtuelles Hosting der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“ unter Einhaltung der Datenschutzvereinbarung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
2. Kompletten Betrieb der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
3. Wartung der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
4. Beratung, Support und Weiterentwicklung der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
5. Migration der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
6. Optional: Schulungen, E-Learnings und Workshops für die Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
Als Vertragsbasis wird ein EVB IT-Vertrag zugrunde gelegt.
Weiterführende Informationen siehe dazu Dokument "Gegenstand der Vergabe" im Bereich "Teilnahmeunterlagen/Teilnahmeunterlagen"
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, Heimeranstraße 31, 80339 München
Gegenstand der Vergabe sind das Hosting, der Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der SBK Intranet Plattform „Confluence“ und Projektmanagement Plattform „Jira“.
1. Virtuelles Hosting der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“ unter Einhaltung der Datenschutzvereinbarung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
2. Kompletten Betrieb der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
3. Wartung der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
4. Beratung, Support und Weiterentwicklung der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
5. Migration der Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
6. Optional: Schulungen, E-Learnings und Workshops für die Atlassian Produkte „Confluence“ und „Jira“
Als Vertragsbasis wird ein EVB IT-Vertrag zugrunde gelegt.
Ein Wechsel a uf die ursprüngliche Ausgangssituation des Hostings, während der Vertragslaufzeit, ist nach einer Teilkündigung des Leistungsbestandteils „Virtuelles Hosting“ möglich und durch den Auftragnehmer zu unterstützen.
Weiterführende Informationen siehe dazu Dokument "Gegenstand der Vergabe" im Bereich "Teilnahmeunterlagen/Teilnahmeunterlagen"
1. Optional: "Reduzierung der Service- und Supportzeiten auf den Zeitraum 7-18 Uhr" pro Jahr
2. optional: Schulungen
3. optional: eLearning
4. optional: Workshops
Die Dauer gem. II 2.7 beginnt mit Eintritt in die Betriebsphase. Voraussetzung für den Eintritt in die Betriebsphase ist der vorherige Abschluss der Migrationsphase. Diese wird mit ca. 3 Monaten geschätzt.
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden nach der mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hosting, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der SBK-Intranet-Plattform „Confluence“ und Projektmanagement-Plattform „Jira“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum festgelegten Termin eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.