Weitverkehrsnetz 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RW000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baysf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weitverkehrsnetz 2022
Ausschreibung von Leistungen für den Aufbau und Betrieb des Weitverkehrsnetzes der Bayerischen Staatsforsten AöR.
Standorte der Bayerischen Staatsforsten AöR in Bayern, gemäß Teilnahmeunterlagen, Standortverzeichnis
1. Die Bayerischen Staatsforsten
(1) Das Unternehmen Bayerische Staatsforsten AöR (BaySF) hat als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Regensburg seit dem 01. Juli 2005 die Verantwortung für ca. 800.000 ha Staatswald in Bayern und teilweise in Österreich (Saalforsten). Es beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zählt mit einem jährlichen Holzeinschlag von rund 5 Mio. Festmeter zu den größten Forstbetrieben Europas.
(2) Organisatorisch sind die Bayerischen Staatsforsten in eine Zentrale mit 6 Fachbereichen, 41 Forstbetrieben mit 371 Forstrevieren und 4 überregionalen Einrichtungen aufgeteilt. Die Steuerung der IT-Infrastruktur sowie die Konzeption, Beschaffung von IuK-Hard- und Softwarekomponenten sowie Netzwerken, Entwicklung von Anwendungen und Verfahren und Zentrale Dienstleistungen für den IT-Bereich einschließlich Geoinformationssystemen und Kartographie der BaySF werden vom Bereich für Informations- und Kommunikationstechnik (Bereich IuK) mit Sitz in München organisiert. Der Bereich IuK ist organisatorisch der Zentrale zugeordnet.
2. Derzeitige Netzwerkstruktur
(1) Das Weitverkehrsnetzwerk (WAN) der Bayerischen Staatsforsten basiert derzeit auf einem eigenen MPLS-Backbone und einer eigenen, Internet-basierten VPN-Anbindung der Kleinstandorte (BaySF-VPN). Darüber sind zurzeit ca. 55 größere Standorte (Zentrale, Forstbetriebe, Sondereinrichtungen) mittels MPLS-Anbindung bzw. teilweise LAN-Connect und ca. 520 Kleinstandorte (Forstreviere, Telearbeitsplätze, Sonstige) mittels ganz überwiegend ADSL-, Kabel- und teilweise auch Festverbindungen sowie Mobilfunkanbindungen (LTE) in das Unternehmensnetzwerk integriert. Mobile Nutzer*innen und Standorte im Ausland (Saalforste in Österreich) sind über die Internet-basierte VPN-Lösung des Auftraggebers (BaySF-VPN) transparent ins Unternehmensnetzwerk eingebunden. Die beiden Zentralstandorte in München (Rechenzentrum mit 2 redundanten Brand-abschnitten sowie Sitz des Bereichs IuK), der Standort der Zentrale in Regensburg, das Bildungszentrum Laubau und der Baumwipfelpfad Steigerwald verfügen über breitbandige Zugänge zum Unternehmensnetzwerk und sind untereinander mit einer transparenten LAN-Verbindung gekoppelt.
(2) Der zentrale SIP ALL-IP Telefonie Übergang ist in den RZ´s redundant aufgebaut. Die Ge-spräche aus Österreich werden über einen im Verbund liegenden SIP-Router mit Standort in Österreich selbst aufgebaut und verwaltet. Alle SIP-Router werden zentral über die TK-Anlage in München gesteuert.
(3) Über das Weitverkehrsnetzwerk werden ca. 3.500 Benutzer mit IT-Diensten wie SAP, Bürokommunikation, E-Mail, Internet, Intranet, Geoinformationssysteme, Telefonie, Chat, Videokonferenzsysteme, etc. versorgt.
3. Weitverkehrsnetz inkl. All-IP (Weitverkehrsnetz 2022)
(1) Das neue Weitverkehrsnetzwerk (WAN) ist derart konzipiert, dass alle Standorte der BaySF in Bayern miteinander verbunden sind und über das Netzwerk Daten- und Sprachdienste abgewickelt werden können. Das WAN soll für IP-basierten Datenverkehr und Sprachverkehr (All-IP), ausgenommen Standorte in Österreich, ausgelegt werden, sowie Anforderungen wie Videokonferenzen (Microsoft Teams, Cisco Webex), Nutzung der Microsoft Office 365 Online Dienste und Streaming-Dienste ermöglichen.
(2) Der Auftraggeber plant daher die Weiter- und Überführung des bestehenden Weitverkehrsnetzwerkes in eine neue, gesamtheitliche, breitbandige und skalierbare Netzwerkinfrastruktur inklusive All-IP-Telefonie. Ziel dabei ist die Optimierung auf die bestehenden, sowie die Berücksichtigung künftiger Anforderungen als auch die Einhaltung der in Form von SLA’s geforderten Qualität und eine Reduktion der Kosten.
(3) Der komplette Datenverkehr ist für den Auftraggeber IP basierend (IPv4), IPv6 soll möglich sein. Das Transportnetz muss in der Lage sein, Verkehrsbeziehungen aller Standorte zu den Rechenzentren und in besonderen Fällen auch untereinander abzuwickeln; dabei müssen aufgrund der Sicherheitspolitik des Auftraggebers alle Netzwerkverkehre über die zentralen Firewalls an den Rechenzentrum-Standorten geführt werden. Das gilt auch für den Internet-Verkehr.
(4) Künftig sollen alle Standorte und Kleinstandorte der Bayerischen Staatsforsten grundsätzlich mit höheren Bandbreiten in das unternehmenseigene VPN (BaySF-VPN) integriert werden. Aus diesem Grund beschafft und betreibt der Auftraggeber auch zukünftig eigene VPN-Router für die kleineren Standorte, die an die Zugangsrouter des Auftragnehmers über Ethernet angeschlossen werden (Managed Port am Zugangsrouter). Die großen Standorte werden mittels Abschlussgerät des Auftragnehmers (Managed Port) in das Weitverkehrsnetzwerk eingebunden. Der Netzwerk-übergabepunkt des Auftragnehmers an den Auftraggeber ist in jedem Fall ein LAN-Port.
(5) Das Weitverkehrsnetzwerk muss für verschlüsselte VPN-Tunneling-Mechanismen eine transparente Durchleitung erlauben.
(6) Die räumlich getrennten RZ-Standorte (getrennte Brandabschnitte in einem Gebäude) sind über transparente LAN-Verbindungen redundant verbunden die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Die WAN-Zugänge zu den RZ-Standorten müssen einen redundanten Netzwerksbetrieb ermöglichen.
(7) Folgende Standorttypen sind zu unterstützen:
Standorttyp 1: Rechenzentrum
2 x 10 Gbit/sec Internetanschlüsse, symmetrisch
2 x ALL-IP Übergang à 200 Kanäle (gesamt 400 Kanäle)
Standorttyp 2: Größere Standorte (Forstbetriebe, Sondereinrichtungen)
Je 1 x 100 Mbit/sec Internet-Anschluss symmetrisch mit Backup, ohne Volumenbegrenzung. Skalierbar bis 1 Gbit/sec.
oder
Je 1 x 100 MBit/sec LAN-Connect, Abschlusspunkte am RZ-Standort in München, mit Backup (ggfs. auch über Internet, ohne Volumenbegrenzung). Skalierbar bis 1 Gbit/sec.
Standorttyp 3: Kleinstandorte
Mindestbandbreite: Breitbandanschluss ins Internet >= 6 Mbit/sec im Download und 1 Mbit/sec im Upload, ohne Volumenbegrenzung.
Normalanschluss: > 16 Mbit/sec im Download und 4 Mbit/sec im Upload, ohne Volumenbegrenzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die jeweils auf Basis der angebotenen Technologie höchste Bandbreite für den jeweiligen Standort zu nutzen; eine Drosselung auf die Mindestbandbreite bzw. Bandbreite des Normalanschlusses ist nicht zulässig.
(8) Für die im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß Standortverzeichnis genannten Standorte des Typs 1, 2 und 3 inklusive der All-IP-Anschlüsse besteht seitens des Auftragnehmers eine Anaschlussverpflichtung, ausgenommen der dort genannten Standorte in Österreich.
(9) Auch für vom Auftraggeber betriebene eigene, weitere Telefonanschlüsse (IP-Telefonie) muss vom Auftragnehmer eine Telefonnummer am ALL-IP-Übergang zur Verfügung gestellt werden.
(10) Die Tarifstruktur für die All-IP-Anbindungen sieht vor, dass über die monatlichen Entgelte hin-aus keine weiteren Entgelte für Sprachvolumen innerhalb des Festnetzes und Mobilfunknetzes in Deutschland anfallen (Flatrate).
(11) Bei den Weitverkehrsnetzanschlüssen findet weder eine Abrechnung des übertragenen Datenvolumens noch eine Begrenzung des Datenvolumens oder Drosselung statt.
4. Sonstige Leistungen
(1) Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der Migrationsplanung und der Migration selbst.
(2) Er führt die Migrationsplanung und die Migration vom bestehenden Weitverkehrsnetzwerk hin zum neuen WAN federführend durch.
(3) Der Auftragnehmer überwacht den Netzwerkbetrieb und leistet Support. Er entstört das Weitverkehrsnetzwerk und das All-IP-Netz entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen (SLA).
5. Zeitplan
(1) Die Migration des bisherigen Weitverkehrsnetzes und der All-IP-Anschlüsse inklusive Rufnummernübernahme vom bisherigen Betreiber in den neuen Vertrag muss bis 31.05.2023 abgeschlossen sein, soweit die bestehenden vertraglichen Bedingungen für die bestehenden Einzelanschlüsse (Kündigungsfristen) dies zulassen.
2 x 24 Monate
Siehe Teilnahmeunterlagen. Es werden maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit um 2 x 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
(2) Der Bewerber hat dem Teilnahmeantrag einen Nachweis beizulegen, dass die Haftungshöchstsummen gem. Leistungsbeschreibung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU entspricht. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden einzelnen Bieter dieser Bietergemeinschaft entsprechend.
(3) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für den Fall der Zuschlagserteilung eine Scientology-Schutzerklärung gem. der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden einzelnen Bieter dieser Bietergemeinschaft entsprechend.
(4) Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären, dass:
- er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
- er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
- er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der anzubietenden Leistung erfüllt;
- über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- er sich nicht in Liquidation befindet;
- er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat);
- er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotenen Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat.
- er im Teilnahmeantrag keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
(5) Bietergemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters;
- Eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(6) Unterauftragnehmer
Bei vorgesehener Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (soweit bei Erstellung des Teilnahmeantrages bekannt) sind mit dem Teilnahmeantrag für die Unterauftragnehmer vorzulegen:
- Scientology-Schutzerklärung (s.o. unter Ziff. III.1.1 (3)).
Hinweis:
Fehlende Nachweise, Angaben und Erklärungen können innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden Nachfrist nachgereicht werden. Werden fehlende Nachweise, Angaben und Erklärungen innerhalb der Nachfrist nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen lediglich unvollständig oder missverständlich sind, behält sich die Vergabestelle vor, die Bewerber unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes aufzufordern, Ihre Nachweise, Angaben oder Erklärungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Der Bewerber muss die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes insbesondere zur Auftragsverarbeitung erfüllen.
- Vertragsgrundlagen nacheinander: EVB-IT Dienstleistung, EVB-IT Dienstleistung - AGB, VOL/B
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters/Bewerbers gelten nicht.
Weitere Bedingungen siehe Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ablauf und Struktur des Beschaffungsvorhabens
Aufgrund der Komplexität der zu beschaffenden Lieferungen/Leistung und um die Vergleichbarkeit der Angebote bezüglich der Leistungsfähigkeit und des Preises herstellen zu können wird ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
1.1 Teilnahmewettbewerb
Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb geben die Bewerber an, ob diese am Verfahren teilnehmen wollen. Die Verdingungsunterlagen enthalten insbesondere diese Verfahrensbeschreibung (Anhang Verfahrensbeschreibung), eine für den Teilnahmewettbewerb erstellte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung (Anhang Kurz-Leistungsbeschreibung), die vertraglichen Grundlagen (Anhang Muster-Dienstvertrag), die Grundlagen für Vertragsstrafen (Anhang Vertragsstrafen) sowie eine vorläufige Liste der Standorte inklusive Klassifizierung (Anhang Standortverzeichnis). Ferner werden den Bewerbern die für die Bewerbung maßgeblichen Eignungskriterien getrennt nach Mindestanforderungen (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) mitgeteilt.
Anhand der Eignungskriterien werden maximal 3 Bewerber ausgewählt. Dabei wird nach Prüfung der formalen Voraussetzungen und der Erfüllung der A-Kriterien anhand der Bewertungskriterien (B-Kriterien) eine Rangfolge der Bewerber gebildet.
1.2 Verhandlungsverfahren
Nach der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber ist nachfolgender gestufter Verfahrensablauf vorgesehen. Änderungen bleiben, insbesondere was die Anzahl der Ver-handlungsrunden anbetrifft, vorbehalten.
Die Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des Angebotspreises.
1.2.1 Stufe 1: Aufforderung zur Abgabe von indikativen Angeboten
Zunächst werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Dabei wird die Zahl der Bieter auf maximal 3 (s.o) beschränkt.
Die Verdingungsunterlagen enthalten insbesondere eine, gegenüber der Kurzleistungsbeschreibung aus dem Teilnahmewettbewerb erweiterte, funktionale Leistungsbeschreibung sowie die vertraglichen Grundlagen. Ferner werden den Bietern die für die Erstellung der Angebote maß-geblichen Mindestanforderungen (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) mitgeteilt. Darüber hinaus ist die Abgabe eines Preisangebots inklusive eines Angebots bzgl. der Vertrags-strafen erforderlich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Angebote zunächst nur indikative Angebote darstellen, welche zur Eröffnung des Verhandlungsverfahrens verwendet werden. Anhand der Angebote wird zunächst der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistung verhandelt und daraufhin seitens der Vergabestelle die Leistungsbeschreibung verfeinert. Ziel dabei ist, bei allen Anbietern und der Vergabestelle ein einheitliches Verständnis über die zu erbringende Leistung herbeizuführen und somit die Vergleichbarkeit der später folgenden Angebote zu gewährleisten. Nach den Verhandlungsrunden, in denen eine detaillierte Erörterung der Leistungsanforderung stattfindet, werden die Leistungsbeschreibung und ggf. die weiteren Verdingungsgunterlagen entsprechend angepasst.
Der im indikativen Angebot genannte Preis ist lediglich eine Preisinformation. Eine Bewertung der indikativen Angebote findet nicht statt.
1.2.2 Stufe 2: Prüfung der indikativen Angebote
Die abgegebenen Angebote werden auf die Einhaltung der den Bewerbern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen formalen und materiellen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den formalen und materiellen Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
Die verbleibenden Bieter werden anschließend zur Verhandlung ihres Angebotes eingeladen.
1.2.3 Stufe 3: Verhandlungsverfahren
Mit den eingeladenen Bietern (maximal 3 Bieter) werden Verhandlungen über die Auftragsbedingungen und Preise geführt. Die Bieter werden vorher über den Zeitpunkt, Inhalt und Ablauf der Verhandlungen informiert.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zum indikativen Angebot werden Fragen der Bieter zum Verfahren und insbesondere zur Leistungsbeschreibung erörtert, wie auch deren Lösungen erörtert.
Nicht verhandelt werden die vertraglichen Grundlagen wie EVB-IT, EVB-IT Dienstleistung-AGB und EVB-IT Dienstvertrag.
1.2.4 Stufe 4: Aufforderung zur Abgabe überarbeiteter, verbindlicher Angebote
Nach Abschluss der Verhandlungen nach Nummer 1.2.3 wird die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes auffordern. Für die Erstellung der überarbeiteten Angebote werden den Bietern die eventuell modifizierten, an den Stand der Verhandlungen angepassten Verdingungsunterlagen bereitgestellt. Die Bieter reichen ihre auf dieser Grundlage erstellten verbindlichen Angebote ein.
1.2.5 Stufe 5: Prüfung und Wertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote, ggf. Verhandlungsverfahren
Die Angebote werden auf die Einhaltung der den Bietern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
Der Vergabestelle ist es unbenommen, nach der Prüfung und Bewertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote mit den verbleibenden Bietern (s.u.) weitere Verhandlungen zu führen oder aber das überarbeitete, verbindliche Angebot als finales Angebot zu werten und den Zuschlag zu erteilen.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, den Kreis der Bieter nach Wertung der überarbeiteten, verbindlichen Angebote weiter zu reduzieren und nur diejenigen Bieter an den folgenden Verhandlungen zu beteiligen, die nach dem Ergebnis der Angebotswertung, auf den Bewertungsrängen 1 und 2 liegen.
1.2.6 Stufe 6: Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes
Nach Abschluss der Verhandlungen nach Nummer 1.2.5 wird die Vergabestelle die im Vergabe-verfahren verbliebenen Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes auffordern, wenn nicht bereits auf Basis der verbindlichen Angebote der Zuschlag erteilt wurde (siehe Nummer 1.2.5). Für die Erstellung der finalen Angebote werden den Bietern die eventuell modifizierten, an den Stand der Verhandlungen angepassten Verdingungsunterlagen bereitgestellt. Die Bieter reichen ihre auf dieser Grundlage erstellten finalen Angebote ein.
1.2.7 Stufe 7: Prüfung und Wertung der finalen Angebote
Die Angebote werden auf die Einhaltung der den Bietern mitgeteilten Frist sowie der vorgegebenen Mindestanforderungen hin geprüft. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
1.2.8 Stufe 8: Abschluss des Verhandlungsverfahren
Zum Abschluss der Verhandlungen wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien unter Einhaltung der Informations- und Wartepflicht gem. § 134 GWB auf das wirtschaftlich günstigste Ange-bot
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